Zitat:Ich bin noch im Aufbau der nebenberuflichen Praxis, aber muss nun kurzfristig aufgrund einiger Änderungen umplanen, da ich seit kurzem keinen Raum mehr zur Verfügung habe.
Ich denke nun "spontan" über eine reine Online-Praxis nach mit Videoterminen (zoom, jitsi-meet).
Aber wie ich mich erinnere: Als HP darf ich doch eigentlich keine Fern"-behandlungen", "-beratungen" "-sprechstunden" von Anfang an machen,
Je nach Bundesland/Region sind reine Hausbesuchspraxen erlaubt, das könnte eine Überlegung sein, wenn sich kein neuer Raum findet.
Zitat:wie sieht es aus als rein gewerblicher Berater? Ist da eine reine Online-Beratungspraxis möglich und rechtlich erlaubt? (Das mit Therapie-/Anamnese-/Diagnose-/Prognose-Verbot als reiner Berater ist mir schon klar, dahin geht meine Frage nicht).
Einige der angebotenen Bereiche (also die nicht medizinischen HP-Gebiete) könnte ich nach anfangs skeptischer Haltung und einiger Abwägung doch rein online anbieten. Klar, hätte ich zwar keinen HP für machen müssen, aber was soll's.
Also ist das dann überhaupt erlaubt, es NUR online zu machen wenn ich aus Prinzip auf den HP-Titel und die Bereiche "verzichte"? Von Terminvergabe bis Termin bis Nachbearbeitung(en), Nachtermine, Zahlung plus Rechnungsversand, etc.?
Als rein gewerblicher Berater außerhalb der Heilkunde kannst du alles auch rein online machen.
Wenn du da 100% außerhalb von Heilkunde bleibst ist das möglich, ja!
Schau auch noch mal in die Kursforenbereiche von Savina und Gudrun und ins das Rechtsforum von Horst, da sind bestimmt auch noch Beiträge.
Im internen Kursbereich hatten wir das Thema für HP auch schon mal:
https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.c...34901.html
Ob du die Heilkunde außen vor lassen magst und nur beraten möchtest oder nicht, muss ja auch nicht endgültig sein.
Vielleicht findest du noch mal eine Möglichkeit dein ganzes Wissen auszuschöpfen und heilberuflich zu arbeiten.
Viel Erfolg und berichte uns bitte weiter.