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ich habe den Kurs Abrechnung nach GeBüH nachgebucht und komplett angeguckt.
Zunächst einmal vielen Dank für deine kompetente Art zu unterrichten. Du hast wirklich ein sehr beeindruckendes Wissen!
Meine Frage bezieht sich auf die Termine nach der Anamnese. Ab der 2. Behandlung möchte ich gerne die Akupunktur und eine Beratung, die ich ja auch immer am Beginn mache, abrechnen. Um auf meinen Stundensatz von 80,- € zu kommen, faktorisiere ich die Ziffer 21.1 auf 2. Wie ist das mit der Beratung? Die Ziffer 1 kann ich ja nicht jedes Mal abrechnen. Also die 4? Geht auch nicht, weil ich sie ja nur alleine nehmen kann oder zusammen mit der 1. Die 5? Geht nur ein Mal pro Behandlungsfall, heißt das, ich kann sie bei jedem Termin abrechnen oder heißt Behandlungsfall, dass ich sie nur bei der Anamnese ansetzen darf? Wenn ja, wie rechne ich dann die Beratung ab? Ich taste auch bei jedem Termin den Puls und schaue mir die Zunge an.
Tausend Fragen... so ganz blicke ich das alles noch nicht...
Ich danke dir schon jetzt für deine Antwort.
Liebe Grüße, Steffi
PS: Die Ziffer 2 gibt es in meinem Abrechnungsprogramm nur als 2a und 2b, die 2 alleine existiert nicht. Du sagtest aber im Kurs, dass nur die Beihilfe in 2a/2b trennt, für alle anderen gelte immer die Ziffer 2. Wie gehe ich denn damit um? Gibt es bei anderen Abrechnungsprogrammen die 2 alleine?
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß uns der Kragen platzt.