auch von mir die herzlichsten Glückwünsche und gaaaaanz viel Erfolg und vor allem Freude mit deiner Praxis. Du hast es geschafft - klasse. Jetzt wird es sicher Schritt für Schritt bestens weitergehen.
Mir sind ein paar Rechtschreibfehler aufgefallen, die ich dir nachfolgend benenne. Sie sind kursiv geschrieben. Hoffe, das ist ok für dich?
Ach ja, und beim Zitat von Kneipp würde ich das Wörtchen Zeit noch einfügen .... etwas Zeit für seine Gesundheit
LG und tollen Start
Marina
Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die Behandlungskosten für Heilpraktiker werden in der Regel bar und nach jeder Behandlung bezahlt.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Kranken- versicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über ihre (vielleicht lieber deren) Leistungen. Der Behandlungsvertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient, d.h. unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen unsere Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100 % an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker). Sprechen Sie Ihre Krankenkasse diesbezüglich an.
Ich berechne einen Satz von € 60,00 pro Stunde.
Für das Erstgespräch mit eingehender Anamnese und Befunderhebung sollten Sie bitte ca. zwei Stunden einplanen.
Vor der Behandlung werden Therapieplan und weitere Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
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Zwischen Lachen und Spielen werden die Seelen gesund.