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hallo, ihr Lieben
ich habe hier mal eine fuer mich sehr wichtige und eilige Frage. Der§2, Absatz h des Heilpraktikergesetzes besagt, eine Erlaubnis zur Ausuebung der Heilkunde ohne Bestallung wird nicht erteilt, wenn anzunehmen ist, dass die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausgeuebt wird.
Hilfe! Ich mache den HP als Ergaenzung zu meinem Beruf, den ich nicht aufgeben werde.Ich bin Zahntechnikerin und habe mich in den letzten 15 Jahren auf komplizierten Zahnersatz und Epithesen fuer Krebs-und Traumaopfer spezialisiert. Im Rahmen der Anpassung spritze ich manchmal volumenbildende Mittel und mache Narbenbehandlungen und -Entstoerungen.Das kann ich hier in Italien unter "Aufsicht" meines Mannes (Arzt) tun und mache es seit Jahren.Und diese Therapie wuerde ich gerne ausweiten...Wir wollen die armen Leute dafuer eben nicht noch einmal zu jemand anderes schicken muessen. Riskiere ich jetzt, dass ich die Erlaubnis bei bestandener Pruefung deshalb trotzdem nicht bekomme? Oder sag ich besser nichts? Ich koennte sonst nicht in Deutschland arbeiten, wobei ich sowieso schon eine Gradwanderung betreibe, da ich den ganzen Tag in der Mundhoehle herumwerkle. Natuerlich in der Zahnarztpraxis, aber anpassen muss ich. Was ratet ihr mir?
Viele liebe Gruesse, Macala
Glückliche Patentante von nadinebe
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Hallo Martina,
darf ich mal fragen wo du die Info hershast,dass du neben dem HP keinen beruf mehr nachgehen darfst? Denn so interpretiere ich deine Aussage.
Denn das ist für mich total neu.Es gibt genug HP´s die nebenher noch in einem Beruf tätig sind.
Ich habe im Netzt grad mal ein bisschen geforscht und hab kein HPG gefunden,wo dass unter §2 mit aufgeführt ist.
Evtl hat ja noch jemand andere Information.Gut Möglich,dass der von dir beschrieben Satz noch im Original von 1939 steht.Aber es wurde ja meines Erachtens auch geändert
Hier noch mal ein paar Seiten:
http://www.juracafe.de/ressourcen/eigene...ze/hpg.htm
Startseite: http://www.juracafe.de/cms/front_content...catart=442
http://www.gesetze-im-internet.de/heilpr...10939.html
Startseite: http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html
Liebe Grüße
Petra
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Doch, ich habe diese Info auch mal gelesen.
Aber die meisten wissen heute, dass ,man nicht direkt vollzeit vom HP leben kan. So üben die meisten nebenher einen anderen Beruf aus. Und ich glaube dem steht nichts im Wege.
Das Gesetz ist ja auch schon etwas älter.
LG Andrea
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Hmm....wenn ich also meine Unterlagen beim Gesundheitsamt einreiche und in meinen Lebenslauf schreibe,ich bin z.B Arzthelferin,dann kann es also passieren,wenn du einen Korinthenkacker da sitzten hast,dass du gar nicht erst zur Prüfung gehen brauchst???
Gut,dass es im allgemeinen nicht so ist
Liebe Grüße
Petra
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Nein, das wird wohl nicht passieren.
Ich habe auch meinen Beruf angegeben.
LG Andrea
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Ähnliche Gedanken hatte ich auch mal liebe Martina, aber Isolde hat wie immer geholfen:
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...-6079.html
Nicht verrückt machen, Du machst die Prüfung perfekt.
LG Gini
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Puuuuh, da bin ich aber beruhigt! Ich wollte mir gestern abend noch mal das HPGesetz reinziehen und bin da auf diesen Absatz gestossen. Ich habe das einfach gegoogelt, vielleicht ist da die alte Fassung rausgekommen. Es war schon spaet und ich war voll entsetzt, als ich das gelesen habe.Mann, das war echt ein Schock! Ich konnte mir allerdings auch nicht vorstellen, dass einem da ein Strick gedreht wird, wenn man den HP als Ergaenzung oder zur rechtlichen Absicherung seines Hauptberufes macht. Aber man weiss ja nie.....es sind ja genug andere Hindernisse da.
Gibt es uebrigens Neuigkeiten ueber eine moegliche Ausbildung mit Tensoren und Bioresonanz an dieser Schule???Es gab da mal eine Anfrage von Isolde ob da Interesse besteht. Ist schon laenger her und ich weiss nicht, ob es da mitlerweile etwas gibt. Das moechte ich als naechstes in Angriff nehmen, neben der TCM, fuer die ich mich ebenfalls anmelden werde. Aber alles zu seiner Zeit, ich bin im Moment schon bis an meine Grenzen angekommen.Vielen Dank fuer eure Antworten!!!
[quote='Gini' pid='128945' dateline='1366529839']
Ähnliche Gedanken hatte ich auch mal liebe Martina, aber Isolde hat wie immer geholfen:
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...-6079.html
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LG Gini
Liebe Gini, ich danke dir fuer deine guten Wuensche, die ich natuerlich doppelt zurueckschicke. Du wirst die Pruefer beschaemen mit deinem Wissen!!!Ich kann allerdings die von dir genannte Seite nicht aufrufen , da ich hier nicht Schuelerin bin. Aerger mich jeden Tag ueber meine dumme Entscheidung......
Viele liebe Gruesse, Macala
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Vielleicht schließen sich nur manche Berufe gegenseitig aus. Z. Bsp. Heilpraktiker und Bestatter....
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O Klaus! Kicher!! Wahrscheinlich darf man deshalb auch nicht mit einem Arzt zusammenarbeiten....Habe ich meinem Lebensgefaehrten schon verklickert!! Er arbeitet allerdings als Zahnarzt hier...Italien hat eben andere Moeglichkeiten
Viele liebe Gruesse, Macala
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Hallo,
soweit ich weiß, darf ein Heilpraktiker schon mit einem Arzt zusammen arbeiten, nur wird es dem Arzt untersagt.
LG Manuela
LG Manuela
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Spannende Frage, liebe Martina !
Und danke für Eure Antworten!!
Bei mir ist das zwar nun auch schon eine Weile her, aber ich habe damals auch meinen zweiten (bzw. damals war es ja der erste) Beruf angegeben und hatte keine Probleme damit!
Ich kenne auch ganz viele HPs und HPPs, die außerdem noch einem anderen Beruf nachgehen. Ich würde zwar meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass du nicht Recht hast und es irgendwo vielleicht steht, aber die gelebte Praxis zeigt, dass das (wenn es irgendwo steht) offensichtlich keine große Relevanz hat.
Alles Liebe dir und Grüße nach Italien
Savina
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(21.04.2013, 08:37)Gini schrieb: Ähnliche Gedanken hatte ich auch mal liebe Martina, aber Isolde hat wie immer geholfen:
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Nicht verrückt machen, Du machst die Prüfung perfekt.
LG Gini
Hallo Gini,
ich bin neu in diesem Forum und werde in weinigen Tage meine mündliche Prüfung machen. Hierbei bin ich auf das obige Thema gestoßen, dass mich auch gerade sehr beschäftigt. Leider kann ich den Link nicht öffnen. Anscheinend fehlt mir die Berechtigung, diese Seite zu öffnen. Auch ist es mir nicht gelungen, auf eine Administratoren-Seite zu gelangen, um meine Berechtigung einzusehen.
Was kann ich jetzt tun, um Deinen obigen Link zu öffnen??
Gruß Dirk-Chris
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Hallo Dirk-Chris,
der Beitrag liegt im internen geschützten Bereich, für den Du nicht freigeschalten bist. Wenn Du Schüler bei Isolde bist kannst Du Dich im Sekretariat melden und freischalten lassen.
LG Anja
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