Hallo Ann Kristin,
ja, das Feld Bachblüten und deren Abgabe ist glaube ich, sehr heikel und es gibt widersprüchliche Angaben dazu.
Zunächst wäre zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen du in deinem Bundesland überhaupt Bachblüten „verordnen“ oder „empfehlen“ darfst. Um künftigen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, habe ich mein zuständiges Gesundheitsamt (in NRW) kontaktiert und nach dem Prozedere gefragt.
Meine Voraussetzungen geschildert: HPP (hoffentlich bald fertig) und BB als Therapie…. Darf ich damit arbeiten oder nicht?
Die Antwort des Gesundheitsamtes war …. Ich zitiere:
„…..der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin (Psychotherapie) darf keine Arzneimittel verordnen.
Er/Sie kann im Rahmen der Therapie Präparate, die nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen, zur Unterstützung empfehlen.
Wenn Sie sich nach Erhalt Ihrer Erlaubnis als Heilpraktikerin (Psychotherapie) niederlassen, erkundigen Sie sich bitte bei der für Ihre Niederlassung zuständigen Behörde“.
Also freundlich, aber für mich dennoch nicht befriedigend. Immerhin fällt zumindest das Wort „empfehlen“. Zusammen mit der Info, dass BB als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft sind, nähere ich mich einer Lösung. Also ich darf sie empfehlen im Rahmen und ergänzend zu meiner sonstigen Therapie, beispielsweise Gesprächspsychotherapie. Einer Person mit einer Anpassungsstörung mit leichter depressiver Symptomatik dürfte ich also gegen Ende einer Therapiestunde den Rat geben, sich täglich 30 Minuten an frischer Luft zu bewegen (sehr gesund und kostenlos) und sich eventuell BB zu besorgen, die einen gewissen unterstützenden Effekt zur Besserung der Stimmungslage erzielen könnten. Dann würde ich der Person die Namen der Blüten nennen, die dafür in Frage kommen, nein... kämen (...
habe ich genügend Konjunktive benutzt ??
)
Was nun mit meiner Empfehlung, sich an frischer Luft aufzuhalten oder die Blüten einzunehmen passiert, obliegt der Verantwortung der betreffenden Person. Sie kann sich die Blüten alle einzeln besorgen, entweder in der Apotheke, per Internet oder in England im Drogeriemarkt. Sie kann auch eine Apothekerin bitten, ihr aus allen erwähnten Blüten aus Gründen der besseren Handhabung eine Mischung zusammen zu stellen.
Ich fand übrigens den Kommentar: „Nahrungsergänzungsmittel liegen in einer Grauzone zwischen Arzneimittel und Nahrungsmitteln“…. Und das ist ein wichtiger Punkt, wenn es um die Abgabe und noch wichtiger, die „MISCHUNG“ der Blüten geht. Eine individuell herzustellende Mischung unterliegt dem Arzneimittelgesetz und darf somit nur von Apotheken hergestellt und vertrieben werden…..
Bisher fand ich nur Meldungen, dass es weder den HP, HPP noch den Beratern gestattet ist, diese Mischungen für Patienten /Klienten herzustellen und abzugeben. (Der Eigengebrauch ist davon natürlich unberührt).
In manchen Gegenden stellen die Apotheken leider keine Mischungen her, es hat sich für sie in Vergangenheit nicht gelohnt oder war ihnen zu aufwändig. Da lohnt sich sicher eine persönliche Vorstellung und der Hinweis, dass man künftig als BB Berater hier in der Gegend tätig sein wird…
p.s.....Übrigens - meines Wissens nach sind nicht nur die Nelsons Originale
Wenn jemand mehr und anderes weiß, nur her damit...
Viele Grüße, Regina