In welchen Gesetzen incl. Paragraph kommt denn die Diphtherie alles vor? Und kann dann auch wer kurz sagen, was der jeweilige Paragraph bedeutet?
(Zitat: Michael A. Denck)
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Diphtherie
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23.06.2013, 08:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2013, 21:25 von Isolde Richter.)
Unsere dritte Ifk sollte nicht fehlen:
In welchen Gesetzen incl. Paragraph kommt denn die Diphtherie alles vor? Und kann dann auch wer kurz sagen, was der jeweilige Paragraph bedeutet?
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)
23.06.2013, 09:53
Diphterie kommt in §§ 6,7,34 IfSG vor.
§ 6 sagt, welche Krankheit nicht behandelt werden darf § 7 sagt, welcher Erreger § 34 benennt, bei welchen Erkrankungen jemend nicht öffentliche Einrichtungen betreten darf Das ist es, was mir dazu noch spontan einfällt Glg und einen schönen Sonntag Loulou
23.06.2013, 09:57
Dann nehmen wir §8 noch dazu,wo drin steht,wer die EK aus §6 bei VET zu melden hat
Liebe Grüße
Petra .................................. Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
24.06.2013, 16:41
Ich hätte mal eine Verständnisfrage zur Diphterie:
Zerstört das Toxin des Erregers nur die Zellen der Kapillaren? Und dann eben der Kapillaren in Nerven, Herz, Nieren, oder zerstört es auch Nerven-, Herz- und die Zellen der Nieren?
Herzliche Grüße
Carmen Soviel du auch wandern magst,
du musst schließlich doch zum Selbst zurückkehren, warum also nicht hier und jetzt im Selbst verweilen? Ramana Maharshi
24.06.2013, 17:52
Hi Carmen,
das Diphtherietoxin ist zelltoxisch, es "stört" die Proteinsynthese so das es zum Zelltod kommt. Da es über die Blutbahn in Herz, Nieren und Co dringen kann, schädigt es wohl direkt die Endothelzellen, aber auch die daran angrenzenden. Nieren sind ja eher selten, häufiger finden wir Nervenschäden und die Herzmuskelschädigung. So genau brauchen wir das aber auch nicht zu wissen, es reicht wenn wir wissen das das Toxin Schädigungen im ganzen Körper hervor rufen kann und insb. das Herz mit der Myokarditis als Folge den plötzlichen Herztod zeigen kann. Falls Du es aber doch ganz genau wissen willst, dann Google mal nach Diphtherietoxin und Proteinsynthese, da findest Du massig Seiten dazu, was für mich teilweise aber zu hoch ist. LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)
24.06.2013, 18:44
Vielen Dank, Gini,
das reicht mir schon - ich will ja nicht in die Forschung gehen.
Herzliche Grüße
Carmen Soviel du auch wandern magst,
du musst schließlich doch zum Selbst zurückkehren, warum also nicht hier und jetzt im Selbst verweilen? Ramana Maharshi
Mal wieder aktivieren, damit wir immer alle lebendig halten ;-)
Diphterie kommt in §§ 6,7,8, 34 IfSG vor Welcher Paragraph fehlt denn hier noch? Und kann wer ein bisschen sortieren, es ist leichter und auch aussagekräftiger wenn man sich die Dinge so merkt: § xyz im Zusammenhang mit § abc besagt das wir BV haben und ebenso §xxx im Zusammenhang mit §nnn besagt das wir melden müssen Ich reite darauf immer so drauf rum, weil ich nicht möchte das wir Meldepflicht und Behandlungsverbot durcheinander wirbeln, das sind zwei paar Schuhe.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)
30.06.2013, 08:00
Dann fange ich an.
Meldepflicht bei Verdacht,Erkrankung und Tod steht in §6 Die Meldepflicht wird geregelt in §8
Liebe Grüße
Petra .................................. Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
30.06.2013, 16:10
§7 listet die Erreger auf, die gemeldet werden müssen, wenn nachgewiesen
und §34 listet die Erkrankungen und Ausscheider auf, die keine gemeinschaftlichen Einrichtungen aufsuchen dürfen, also die zu Hause bleiben müssen, um nicht weiter anzustecken. und §24 das Behandlungsverbot fehlt noch Welche Komplikationen kann es bei Diphtherie geben?
30.06.2013, 17:00
Also wir haben Meldepflicht bei Verdacht, Krankheit und Tod gemäß der §§ 8 und 6 des IfSG und
Behandlungsverbot gemäß der §§ 24,6,7 und 34 des IfGS § 8 besagt wer melden muss § 6 listet die Krankheiten auf, die gemeldet werden müssen § 24 HP hat Behandlungsverbot bei Krankheiten, die im Zusammenhang mit den §§ 6,7 und 34 stehen § 7 listet die Errger auf, die bei Nachwei gemeldet werden müssen § 34 listet Erkrankungen und Ausscheider auf mit denen Gemeinschaftseinrichtungen aus § 33 nicht besucht werden dürfen Und zu Sylvias Frage: Komplikationen der Diphterie sind: Myokarditis Nierenentzündung Polyneuritis Kreislaufschäden Ach so, neue Frage: Wie heißt nochmal der Erreger der Diphterie?
Herzliche Grüße
Carmen Soviel du auch wandern magst,
du musst schließlich doch zum Selbst zurückkehren, warum also nicht hier und jetzt im Selbst verweilen? Ramana Maharshi
30.06.2013, 17:49
Hallo liebes Forum,
Der Erreger der Diphtherie ist ein Bakterium: Corynebacterium diphteriae Grampositiv - d.h. blau färbend VG
14.07.2013, 07:29
Mag hier mal wer eine kleine Übersicht schreiben, was wir bis dato hier zusammen gestellt haben über die Diphtherie?
Traut euch ruhig, es ist zum Einen eine gute Wiederholung und zum Anderen zählt die Diphtherie zu den gern gefragten IfK, die sollten wir also dringend aktuell im Hirn halten. LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck) |
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