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13.07.2013, 13:54
Ein Hallo in die Runde.
Ich bin grade etwas verzweifelt - beim Infoblatt für die HPP-Anmeldung in Stuttgart steht:
"Wir weisen sie darauf hin, dass Ausbildungsnachweise zwar keinne Vorraussetzung für die Zulassung zur Kentnisüberprüfung darstellen, anderseits sind nach den neusten Ausführungen des Sozialministeriums Baden-Würtemberg Voraussetzungen für eine eine Befähigung Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt. "
Und dann kommt eine Aufzählung, was dazu gehört, u.a. eine Ausbildung von mind. 2 Jahren, 40 Stunden Selbsterfahrung und Therapieerfahrung unter Supervision.
Mein Plan war erst die HPP-Prüfung und dann eine Ausbildung in Systemischer Therapie (will die Theorie a) hinter mir haben und b) finde ich eine bestehende theoretische Grundlage besser für eine Therapieausbildung).
Kann ich den Plan nun vergessen, weil die mich nicht zulassen...???
*Panik*
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen mit Euren Erfahrungen!
LG
Floresta
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Hallo Floresta,
die Formulierung ist in der Tat irreführend und ich kann verstehen, dass du erstmal Panik bekommen hast. Ich habe das noch nie zuvor so gehört oder gelesen, allerdings lese ich da etwas anderes heraus als du. Vielleicht hilft es dir, wenn ich dir sage, wie ich das verstehe.
Es steht dort, dass Ausbildungsnachweise keine Zulassungsvoraussetzung für die Überprüfung sind. Es wäre doch ziemlich merkwürdig, wenn du zu einer Prüfung offiziell zwar zugelassen wirst, aber schon alle vorher wissen, dass du nicht bestehen wirst, weil dir ein Ausbildungsnachweis fehlt, den du aber nicht brauchst, um zugelassen zu werden. Das wäre ja völlig idiotisch.
Dass du eine BEFÄHIGUNG, psychotherapeutisch zu arbeiten, tatsächlich erst dann hast, wenn du nicht nur Theorie kannst, sondern eine therapeutische Ausbildung durchlaufen hast mit Lehrtherapie in Einzelsitzungen, mit Supervision etc. - da gebe ich dem Sozialministerium Recht. Aber so wie ich das lese, heißt das nicht, dass du nicht auch ohne Therapieausbildung zur Überprüfung gehen kannst.
Mein Tipp: Beim Gesundheitsamt direkt nachfragen, was dieser Text konkret meint: Also ob du automatisch durchfällst, wenn dir die Therapiemethode fehlt, obwohl sie kein Anmeldekriterium ist (was ja in sich unlogisch ist).
Liebe Grüße,
Savina
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Hallo wieder,
ich habe nun die Rückmeldung vom Amt für öffentliche Ordnung, daß das nur eine arge Formulierung ist aber die normalen Kriterien für HP gelten (mind. 25 Jahre etc.).
Ob es da bei der mündlichen Prüfung beim Gesundheitsamt aber Auswirkungen gibt konnte nicht beantwortet werden und ist immer noch ein Fragezeichen in meinem Kopf.
Hat jemand da Erfahrungen?
LG
Floresta
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Hallo Floresta,
zunächst einmal: Keine Panik!
Die Heilpraktikerrichtlinien in Baden-Württemberg haben sich nicht geändert!
Es bleibt bei den auch bisher geforderten formellen Anforderungen, auf die Savina schon hingewiesen hat (25 Jahre usw).
Leider habe ich das Info-Blatt der Stadt Stuttgart nicht und komme auch nicht so schnell daran,
aber zumindest in Baden-W. gelten einheitliche Anforderungen an die HPP-Überprüfung.
Hiernach sind für die HPP-Zulassung 2 Fallkonstellationen zu unterscheiden:
1. Eine Diplom-Psychologin möchte als HPP zugelassen werden.
Dann ist keine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt erforderlich, wenn "das Fach Klinische Psychologie Teil ihrer Diplomprüfung war und sie ferner eine Ausbildung in einem anerkannten Verfahren der Psychotherapie nachgewiesen" hat
(mit all den von Dir angeführten formellen Anforderungen.)
2. Bei "sonstigen antragstellenden Personen erfolgt die Überprüfung durch das Gesundheitsamt", wobei für deren Beantragung gerade keine Ausbildungsnachweise erforderlich sind (wenngleich irgendwelche Nachweise von Aus- oder Fortbildungen oder einschlägige Tätigkeiten natürlich förderlich sind).
Die Überprüfung erstreckt sich aber auch auf die Befähigung, als HPP tätig zu werden, d.h. ein anerkanntes Psychotherapie-verfahren gut im Griff zu haben (ohne Ausbildungsnachweis, denn der HPP ist gerade kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf!).
In der Hoffnung, dass Du einen ruhigen Schlaf haben wirst, verbleibe ich mit fröhlichen Grüßen
Horst
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Zitat:(...)Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt.
Bitte das nicht zu verwechseln mit "von den Krankenkasse anerkanntes Therapieverfahren"!
Zu den o.g. gehören weit mehr Verfahren als nur die 3 von der Krankenkasse anerkannten Verfahren! Also keine Panik!!! Die Auswahl ist und bleibt groß
Lieben Gruß,
Savina
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Hallo Ihr Lieben,
das ist tatsächlich ein Problem hier in Stuttgart und wir ( zB das psychotherapeutische Fortbildungsinstitut Stuttgart und ich) hatten mit dem Gesundheitsamt diverse Diskussionen über diese Formulierungen.
Im Endeffekt ist es wirklich anzuraten, eine Therapieform zu erlernen denn in Stuttgart wäre das im Endeffekt Auslegungssache- denn eine "arge Formulierung" (Amt für öffentliche Ordnung) sagt ja auch nichts aus- oder?
Fakt ist, wenn man den Schein in der Tasche hat, könnte man eigentlich unter Beachtung der Sorgfaltspflicht lostherapieren- also ist dies eine Sicherheitsschranke, je nachdem wie man sich in der Prüfung präsentiert. Die Stuggis sind eben einfach a bissl anders;-)
Grüßle aus Stuttgart