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Anforderung HPP - fertige Therapiemethode?
#4
Hallo Floresta,

zunächst einmal: Keine Panik!
Die Heilpraktikerrichtlinien in Baden-Württemberg haben sich nicht geändert!
Es bleibt bei den auch bisher geforderten formellen Anforderungen, auf die Savina schon hingewiesen hat (25 Jahre usw).
Leider habe ich das Info-Blatt der Stadt Stuttgart nicht und komme auch nicht so schnell daran,
aber zumindest in Baden-W. gelten einheitliche Anforderungen an die HPP-Überprüfung.
Hiernach sind für die HPP-Zulassung 2 Fallkonstellationen zu unterscheiden:

1. Eine Diplom-Psychologin möchte als HPP zugelassen werden.
Dann ist keine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt erforderlich, wenn "das Fach Klinische Psychologie Teil ihrer Diplomprüfung war und sie ferner eine Ausbildung in einem anerkannten Verfahren der Psychotherapie nachgewiesen" hat
(mit all den von Dir angeführten formellen Anforderungen.)

2. Bei "sonstigen antragstellenden Personen erfolgt die Überprüfung durch das Gesundheitsamt", wobei für deren Beantragung gerade keine Ausbildungsnachweise erforderlich sind (wenngleich irgendwelche Nachweise von Aus- oder Fortbildungen oder einschlägige Tätigkeiten natürlich förderlich sind).
Die Überprüfung erstreckt sich aber auch auf die Befähigung, als HPP tätig zu werden, d.h. ein anerkanntes Psychotherapie-verfahren gut im Griff zu haben (ohne Ausbildungsnachweis, denn der HPP ist gerade kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf!).

In der Hoffnung, dass Du einen ruhigen Schlaf haben wirst, verbleibe ich mit fröhlichen Grüßen
Horst
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anforderung HPP - fertige Therapiemethode? - von Horst - 15.07.2013, 19:05

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