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Am 7.1.14 startet die neue Ausbildung zum Tierheilpraktiker/zur Tierheilpraktikerin.
Und da geht es auch bald mit der "Gesetzeskunde" los. Deshalb wollte ich euch schon mal ein bisschen für das Thema sensibilisieren.
Ich werde nacheinander verschiedene Fragen zur Gesetzeskunde stellen und ihr dürft sie beantworten.
Dann beginnen wir einmal damit:
Wer darf in Deutschland als Tierheilpraktiker/in arbeiten?
Eure Antwort muss selbstverständlich nicht "perfekt" sein, sondern schreibt einfach was ihr wisst/vermutet. Wir errbeiten uns dann gemeinsam die richtige Lösung.
GLG Isolde
Die Tätigkeit als Tierheilpraktiker ist, anders als beim "Human"-Heilpraktiker, nicht gesetzlich geregelt. Da die Berufsbezeichnung des Tierheilpraktikers nicht geschützt ist, kann sie sozusagen von allen Personen geführt werden. Also auch solchen Personen, die keine adäquate Ausbildung haben und möglicherweise keinerlei Kenntnis in der Tierheilkunde haben.
Dementsprechend können auch Therapieverfahren - ohne Ausbildung - angewendet werden, ebenso die Gabe von Arzneien, die nicht der Verschreibungspflicht eines Veterinärmediziners unterliegen.
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Ergänzung zu Thomas: Trotzdem gibt es noch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Nenne ich mich also Tierheilpraktiker ohne eine entsprechende Ausbildung zu absolviert haben dann täusche ich bewusst den Kunden/Patientenhalter.
Herzliche Grüße, Regina
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Sehr gute Antworten!
Spielt die Sorgfaltspflicht in diesem Zusammenhang auch eine Rolle?
GLG Isolde
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Ganz klar ja. Man sollte eben nur die Therapien und Behandlungen einsetzen und anbieten über die man genügend Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten verfügt. Ich muss als behandelnder THP genau wissen wo meine eigenen Grenzen sind und diese auch beachten. So würde ich für mich zumindest die Sorgfaltspflicht definieren.
Desweiteren muss ich mich auch an Gesetze wie das Arzneimittelgesetz, das Tierseuchengesetz, das Tierschutzgesetz halten und neben bei (;-) ) an das BGB und die Gewerbeordnung.
Herzliche Grüße, Regina
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Die Bezeichnung des Tierheilpraktikers ist in Deutschland nicht geschützt, jedoch ist die Tätigkeit des Tierheilpraktikers auch ohne rechtliche Fixierung ein durch das Grundgesetz (Artikel 12 Abs. 1 GG) geschützter Beruf.
Die Berufsausübung des Tierheilpraktikers ist - wie schon im Vorthread erwähnt - vielen gesetzlichen Regeln unterworfen, u.a. Lebensmittelrecht, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Tierseuchenrecht und natürlich dem Tierschutzgesetz und die ausschließlich dem Tierarzt vorbehaltenen Tätigkeiten (z.B. Impfungen, Operationen usw.) darf der Tierheilpraktiker nicht ausüben.
Allerdings darf sich ein "Laie" ohne Ausbildung - soweit ich weiß - lediglich Tierheilbehandler nennen.
Aber ich kann ein Lied davon singen, welchen Anfeindungen man seitens der Tierärzte als Tierheilpraktiker ausgesetzt ist. Man braucht ein dickes Fell, aber die Liebe zu den Tieren läßt einen vieles "aushalten" ;-) und wenn man gut ausgebildet ist, dann hat man einiges entgegen zu setzen. Und wer heilt hat sowieso recht ;-)
Viele liebe Grüße
Ilona
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Teilweise dürfte es auch, wegen der fehlenden klaren gesetzlichen Regelungen und Fähigkeitsnachweisen berechtigt sein, dass die Veterinärmediziner so ihre Probleme mit sog. Tierheilpraktikern haben!
Jeder, der sich berufen fühlt, darf sich Tierheilpraktiker nennen, weil es 1. keine geschützte Bezeichnung ist und 2. kein Gesetz es verbietet.
Jeder Tierheilpraktiker muss sich an die geltenden Rechtsnormen halten, also bspw. das Tierseuchengesetz, Tierschutzgesetz oder Arzneimittelgesetz. Ebenso sind ihm solche Tätigkeiten verboten, die alleine der Tierarzt ausführen darf, so das Impfen, verschreibungspflichtige Arzneien abgeben, Anästhesien/Narkosen, operative Eingriffe.
Denn wozu fehlendes Fachwissen führt dürfte jedem klar sein, so z.B. das Krankheiten übersehen oder falsch behandelt werden.
Deshalb sollte auch im Bereich der Tierheilkunde, jedenfalls nach meiner persönlichen Auffassung, die gleichen strengen Maßstäbe angelegt werden, wie im Bereich der Humanmedizin es für den Heilpraktiker gelten.
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Lieber Thomas,
da gebe ich dir aus vollem Herzen Recht,
ein Tierheilpraktiker muss gut ausgebildet sein. Seine wichtige Aufgabe ist es, dass das Tier nicht unnötig leidet.
Es ist absolut unverantwortlich, beim Tier "herum zu probieren"
Liebe Ilona,
rechtlich ist es kein Unterschied, ob man sich Tierheilpraktiker oder Tierheilbehandler nennt. Beides sind nicht-geschützte Begriffe und decken somit das gleiche Tätigkeitsfeld ab.
Schlimm finde ich, das es wirklich auch schlecht ausgebildete THP gibt. Das ist für die betroffenen Tiere furchtbar und es ist für die gut ausgebildeten THP schlimm, denn die schlechten bringen auch die guten in Verruf. Hat jemand mit einem THP schlechte Erfahrungen gemacht, heißt es oft einfach "ja, die THP".
GLG Isolde
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Zum Juristischen ist wohl das meiste gesagt. Neben "Wer darf als THP arbeiten", stellt sich direkt im Anschluss die Frage, wem gelingt es, als THP zu arbeiten?
In der Praxis entscheidet letztlich der Kunde, welche Art von THP sich auf dem Markt hält, und welche nicht - wie bei allen "Freiberuflern" und oder Quereinsteigern - seien es EDV-Spezialisten, Bachblütenberater, Masseure und TCM-Berufe oder Imbissbudenbesitzer.
Ein Kunde, dessen Tier nicht von den Fähigkeiten der THP profitiert, wird nicht bereit sein, ihm für "Nichts" ein zweites Mal sein Geld in den Rachen zu werfen.
Zudem hat heutzutage jeder die Möglichkeit, sich im Internet oder direkt über Qualifikationen; Verbandszugehörigkeit und Behandlungserfolge des THP zu informieren. Da liegt auch eine Eigenverantwortung des Halters.
Darlegung eigener Kompetenzen und Schwerpunkte, seriöses Auftreten in Person und äußerer Darstellung, Transparenz in Diagnostik und Methoden, Einsicht in die eigenen Grenzen, gute Kontakte zu und Zusammenarbeit mit TierärztInnen, eigenverantwortliche Weiterbildung in Theorie und Praxis:
Wer hier ein Bein an Deck kriegen will, hat einiges zu tun.
Am Rande: Was nützen mir gesetzliche Regelungen, wenn branchenübergreifend Gesetze missachtet werden und aus Profitgier falsch deklariertes Schweine- Rinder- Pferdefleisch medikamentenverseucht auf den Teller kommen.
Oder wenn approbierte, jahrzehntelang geschulte Ärzte unnötige Operationen an Patienten durchführen, weil sie ihre teuren Geräte irgendwie nachfinanzieren wollen.
Das ist eine Frage der Ethik, und derlei Missbrauch wird durch Menschen, die ihren Beruf aus Liebe zu den Tieren ausüben, tendenziell eher eingedämmt, als gefördert. Reich wird man als THP ohnehin nicht, somit fällt diese Intention bei der Berufswahl aus....
Ich wäre froh, wenn ein Mindeststandard der Ausbildung und der Prüfung wie beim HP irgendwann gesetzlich festgelegt würde.
Da sehe ich allerdings schwarz, weil damit eine Anerkennung des Berufs einherginge, die gleichzeitig eine Anerkennung alternativer Heilmethoden bedeutete.
Und da haben die Lobbys der Tiernahrungsindustrie, der Pharmaindustrie und der Veterinärmedizin auch noch ein Wörtchen mitzureden. Ich richte mich auf gut 20 Jahre ein, bevor sich da juristisch etwas bewegt.
Trotzdem dürfen wir uns glücklich schätzen, dass die Möglichkeit als THP, T-Physiotherapeut, T-Verhaltenstherapeut und T-Ernährungsberater zu arbeiten und ihr Wissen in Anspruch zu nehmen, in Deutschland gegeben ist.
In den meisten europäischen Nachbarländern dürfen einzig und allein TierärztInnen Tiere egal bei welcher Krankheit oder Störung behandeln.
LG Conny
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Danke Conny, so ähnliche Wort hatte ich auch im Kopf.
Wie die rechtliche Seite ist ist klar und auch das es in jeder Branche leider auch "Schwarze Schafe" gibt.
Thomas hat natürlich auch Recht.
Es ist unverantwortlich wenn ich nicht wirklich weiß was ich tue und egal an wem mal so herumtherapiere.
Aber vergleiche doch mal manche Schulmedizinisch festgefahrene Ärzte mit ihrer Meinung über Heilpraktiker das ist ja oft ähnlich.
Auch da gibt es solche und solche. Ebenso wie bei den THP`s.
Ich durfte zum Glück bis jetzt die Erfahrung machen das die Tierärzte meist offener für naturheilkundlichen Behandlungsmethoden sind als viele Humanärzte.
Leider bedeutet ein gutes Grundlagenwissen in Anatomie aber nicht unbedingt ein gutes Wissen in den Therapiemöglichkeiten und Behandlungsmethoden. Ich muss in den Systemen denken und kombinieren können. Dazu brauche ich klar erstmal eine gute umfassende Ausbildung.
Und dann ist dann wieder jeder THP selber in der Fortbildungspflicht und muss sein erworbenes Wissen immer auf einem guten Stand halten.
Er muss seine Grenzen kennen und diese auch setzen. Und muss eben auch wissen was er nicht beherrscht und was nicht behandelbar ist oder nicht behandelt werden darf.
Ich glaube wir sind uns alle einig das eine deutschlandweite gleiche Regelung für eine Prüfung zum THP ganz dringend notwendig ist.
Herzliche Grüße, Regina
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Dankeschön Isolde, das Thema ist wirklich sehr interessant. Ich finde es auch sehr traurig, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt für die Ausbildung und vor allem auch für die Prüfung von THP.
Viele liebe Grüße
Ilona
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(18.12.2013, 12:17)anigeR schrieb: Leider bedeutet ein gutes Grundlagenwissen in Anatomie aber nicht unbedingt ein gutes Wissen in den Therapiemöglichkeiten und Behandlungsmethoden. Ich muss in den Systemen denken und kombinieren können. Dazu brauche ich klar erstmal eine gute umfassende Ausbildung.
Das betrifft sehr umfassend und in höchst bedeutsamer Weise auch auf die Heilpraktiker "Humanmedizin" zu. Auch hier bedeutet nicht unbedingt, dass eine bestandene Prüfung gleichzusetzen ist mit einem Heilpraktiker, der in der "praktischen" Umsetzung des theoretischen Wissens auch gleichzeitig ein guter Therapeut sein muss. Und genauso wenig umgekehrt.
Aber ganz zutreffend ist doch, dass das eigene Verantwortungsgefühl gegenüber Patienten, ob Mensch oder Tier, die eigenen Grenzen abstecken muss, ganz gleich ob Behandlung oder Therapie.
Nur ist es leider so, dass die vollkommene Öffnung des tiermedizinischen Sektor, leider hier viel zu liberal und die Gesetzgebung vollkommen verantwortungslos ist, undzwar genauso verantwortungslos, wie die Tierheilpraktiker oder "Human"-Heilpraktiker die einfach drauflos therapieren und behandeln.
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Wie bereits geschrieben, da hast du schon recht.
Herzliche Grüße, Regina
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Auch wenn der Begriff Tierheilpraktiker nicht geschützt ist muss man seine Praxis bei der zuständigen Behörde anmelden.
Die prüfen in der Regel ob die Praxis Mindestanforderungen erfüllt bezügl. Hygiene, wollen oft einen Nachweis einer THP Ausbildung sehen und erfragen ob apothekenpflichtige Arzneimittel in der Praxis angewendet werden, z. B. homöopathische Mittel.
Über die Abgabe oder Einsatz von apothekenpflichten Mitteln muss Buch geführt werden, das wird auch geprüft!
D.h. im Klartext - der THP darf nicht einfach homöopathische Mittel verabreichen, er muss darüber Buch führen, da hom. Mittel apothekenpflichtig sind. Mitgeben oder verkaufen darf man hom. Mittel so oder so nicht.
Viele möchten nicht ein Arzneibuch führen und schreiben deshalb Rezepte statt die Mittel in der Praxis zu verabreichen.
Auch muss man den "Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel" haben wenn man freiverkäufliche Arzneimittel einsetzt oder abgibt.
Es ist sehr empfehlenswert die Prüfung zu machen für den "Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel".
Die Prüfung ist nicht schwer und wird in regelmäßigen Abständen bei der zuständigen IHK angeboten.
Der Prüfungsbogen besteht aus 50 MC Fragen und 5 Fragen zu den Prüfungsdrogen.
Man kann eine Mustersatz der Prüfungsdrogen bekommen - sie enthält Proben von den 40 Drogen der Prüfung, die man bei der Prüfung erkennen muss (meistens nur 3-5 davon).
Auch gibt es dazu Vorbereitungskurse.
Vielleicht könnte man einen solchen Kurs hier mal anbieten?
Hier für Interessierte die 40 Prüfungsdrogen für den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel:
Anisfrüchte
Arnikablüten
Baldrianwurzel
Bärentraubenblätter
Birkenblätter
Brennesselkraut
Eibischwurzel
Eichenrinde
Enzianwurzel
Fenchelfrüchte
Flohsamen
Gewürznelken
Hagebuttenfrüchte
Heidelbeerfrüchte
Holunderblüten
Hopfenzapfen
Kamillenblüten
Kümmelfrüchte
Kürbissamen
Lavendelblüten
Leinsamen
Lindenblüten
Löwenzahnkraut
Malvenblüten
Melissenblätter
Mistelkraut
Pfefferminzblätter
Primelwurzel
Ringelblumenblüten
Rosmarinblätter
Salbeiblätter
Schachtelhalmkraut
Schafgarbenkraut
Spitzwegerichkraut
Süßholzwurzel
Tausendgüldenkraut
Thymiankraut
Wacholderbeeren
Weißdornblätter
Wermutkraut
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Whow Tex, super Info...danke dafür!
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)
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Danke, liebe Tex,
für deinen informativen Beitrag.
Ich denke es wäre wirklich gut, einen solchen Kurs anzubieten.
Wie wäre es im Anschluss an die THP-Phyto-Ausbildung?
Und eine super Dozentin hätten wir dann ja auch schon gefunden.
GLG Isolde
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