Beiträge: 424
Themen: 101
Registriert seit: Jul 2013
Bewertung:
22
Hallo zusammen,
Eine Frage an die "Mainz-ExpertInnen" :
Wenn mir in der Prüfung der Fall eines Patienten mit Halsschmerzen, Lymphknotenschwellung etc. zugeteilt wird, darf ich dann sagen, dass ich bei der Inspektion nach Belägen im Rachen/an den Tonsillen schauen würde oder ist das wegen der unklaren Abgrenzung der Mundhöhle ein No-Go ?
Danke und viele Grüße
Mona
Beiträge: 2.547
Themen: 112
Registriert seit: Mar 2012
Bewertung:
569
Liebe Mona,
ich war zwar nicht in Mainz, aber ich hätte das so beantwortet:verboten ist Behandeln. Gucken darf man .....dann kann man doch erst entscheiden, ob man behandeln darf oder nicht. Antje hat schon recht mit dem verbotenen Bereich. Aber wenn ein Patient mit Schmerzen im Mund kommt, schau ich doch erst mal an, worüber er klagt. Und dann schicke ich ihn zum Zahnarzt, wenn das Problem in der verbotenen Zone liegt. Mit Begründung, warum.
Viele liebe Gruesse, Macala
Glückliche Patentante von nadinebe
Beiträge: 578
Themen: 43
Registriert seit: Apr 2010
Bewertung:
14
Dann antworte ich mal: dadurch das ich die Mundhöhle abgrenzen kann ( so wie Antje schreibt und so würde ich es auch in der Prüfung sagen)würde ich den Rachen inspizieren und Lymphknoten außen abtasten. Das gehört ja schliesslich zu einer allg. Untersuchung dazu. Erwähnen würde ich allerdings!!!!! das ich eine Streptokokken Infektion nicht behandeln würde( was bei Angina meist der Fall ist) und den Pat. weiter zum Arzt wegen Antibiotika schicken. Ist / sind allerdings die Symptome so ausgeprägt von aussen und der Beschreibung her so deutlich das es sich um eine Angina oder andere Infekt.KH handelt, würde ich gleich sagen Er soll es beim Arzt abklären lassen. Reicht euch das? bitte an die Diff.Diagnosen denken !!!
Diese frage ist in mauz eher unwahrscheinlich und wenn dann in Kombi mit Kinderkrankheiten. ( Scharlach usw)
Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.