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Affektive Störungen - Behandlung HPP
#1
Hallo Zusammen,

Wenn ich es nach der Aufzeichnung richtig verstanden habe, gehören die affektiven Störungen zu den endogenen Psychosen - und dürfen somit vom HPP nicht kausal sondern nur begleitend behandelt werden - abgesehen von der Dysthymia und der Zyklothymia. Ist das richtig? Gilt das auch für eine leichte depressive Episode? Was darf der HPP bei welchem Krankheitsbild - also Behandlung kausal bzw begleitend?

Mir geht es nicht um die Praxis sondern um die richtige Antwort bei einer Prüfung. Denn irgendwie bin ich verwirrt nach der Aufzeichnung und dem Durchgehen der F3. Kann aber auch an mir oder vielmehr der Hitze liegen (bin noch in Urlaub)HuhRolleyes

Danke schön...
LG
Monika
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#2
Liebe Monika,
kausal dürfen wir nur dann behandeln, wenn eine reine psychogene Ursache zugrunde liegt.
Das sage ich bei den einzelnen Erkrankungen immer dazu. Im Moment im laufenden Kurs sind wir noch immer bei den Erkrankungen, die wir nur begleitend behandeln dürfen! Einzige Ausnahme war der kurze Exkurs zu den Anpassungsstörungen, die in der F4 zu finden sind.

Wenn etwas endogen ist, wird ja vorausgesetzt, dass es sich eben nicht um eine psychogene Ursache handelt.

Liebe Grüße,
Savina Smile
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
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#3
Hallo Savina,

Danke Dir - das hatte ich bei der Aufzeichnung sowie beim ersten Durchlauf auch so verstanden. Irritiert hatte mich vor ein paar Wochen ein Seminar, wo ich Schüler von anderen Schulen kennengelernt hat. Da würde mir gesagt, ich solle doch nochmal recherchieren - natürlich dürfe ein HPP leichte bis mittelschwere Depressionen kausal behandeln und nicht nur begleitend. Und das fiel mir wieder ein, als ich die Aufzeichnung zur F3 gestern angesehen habe.
LG
Monika
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#4
Liebe Savina,
hallo Zusammen,

nachdem ich nun mit Lernen etwas weiter bin und wiederhole... muss ich doch nochmal nachfragen wegen der Dysthymia/ Zyklothymia / leichte depressive Episode.

Wenn ich Dich und auch das Lehrbuch von Lieb richtig verstanden habe, darf der HPP weder die Dysthymia noch die Zyklothymia oder leichte Depressionen kausal behandeln. Begleitend dürfen wir, aber nicht kausal, da eben endogene Ursache und häufig Behandlung mit Psychopharmaka (Antidepressiva) erforderlich.

Wenn ich im Internet suche oder andere Lehrbücher wie Koeslin oder Ofenstein anschaue steht dort, dass der HPP diese Krankheiten behandeln darf. Sicherlich auch deswegen, weil man bei der Dysthymia auch von neurotischer Depression spricht.

Ich gehe für die Prüfungsvorbereitung davon aus, dass wir - wie schon geschrieben - zwar behandeln dürfen, aber nur begleitend/ stützend, da diese in der F3 zu finden sind. Richtig?
LG
Monika
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