schau mal, was Savina am 24.04.14 zu diesem Thema geschrieben hat:
Bei Bachblüten und homöopathischen Mitteln ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in NRW ist es komplett verboten, damit als HPP zu arbeiten. In anderen Bundesländern ist es erlaubt. Da solltest du dich für dein Bundesland erkundigen, z.B. bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.
Ansonsten braucht man dazu den "großen" HP, das ist richtig.
Ich finde es gut, dass seitens der Schule eine eindeutige Aussage zu diesem Thema getroffen wird. Dann kann man ein anderes Therapieverfahren erlernen und wird nachher nicht "kalt" erwischt.
Die Bachblüten nutze ich weiter - für mich persönlich.
LG
Bruni
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"Glücklich, wer der Kolumbus seiner eigenen Seele ist." (J. Stephen)