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nach einer gefühlten Ewigkeit ist mein "A" endlich weg!
Da ich die Prüfungsprotokolle zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung einfach genial fand, möchte ich euch meins nicht vorenthalten.
Allerdings habe ich die Antworten weggelassen, es macht mehr Sinn, sich die Themen selbst zu erarbeiten, bzw. zu wiederholen, finde ich.
Liebe neue Frau Kollegin Birgit: Ganz herzliche Glückwünsche auch von mir! Ist es nicht ein wunderbares Gefühl, nach dieser "Ewigkeit" fertig zu sein? Ich gönne es dir von Herzen!
Hallo ,
erst mal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Jetzt hab ich mal direkt ein paar Fragen.
Ich war gerade beim Praxisseminar in Kenzingen und da kam auch die Frage nach den Medikamenten auf ,die ein HP einsetzen darf und ob man im Notfall eine Verweilkanüle legen sollte.
Dr. Heine-Hammermeister meinte, dass man nur die Medis einsetzten darf mit denen man sich auskennt(Sorgfaltspflich). Außerdem habe ich als H keine verschreibungspfl. Medis.Eine Verweilkanüle wäre sehr schmerzhaft und meistens wollen die Notärzte das selber legen, lieber nur richtig lagern.
Was darf man denn nun in der mündlichen P.sagen???
Hallo ihr Lieben,
ich möchte mich noch verspätet für eure Glückwünsche bedanken
Nach der Prüfung war ich so ausgelaugt, dass ich mich zu nix aufraffen konnte.
Jetzt nach fast 2 Monaten und einem Urlaub kommt meine Energie wieder und ich habe wieder angefangen zu planen.
An Medikamenten stehen dem HP im Rahmen von invasiven Maßnahmen (Neuraltherapie) Tavegil 2 mg iv, Dexamethason 40 mg iv./ Fertigspritze und Epinephrin/ Fertigspritze zur Verfügung, die man in der Apotheke bekommt unter Vorlage der HP-Erlaubnis, soweit ich weiß.
In meiner Prüfung wollte die Aä nur wissen, welche Medikamente es da gibt und wie man sie verabreicht. Im Notfall brauchst du ja einen iv-Zugang, um ein Medikament und Infusionen geben zu können.
Durchstöber am besten die Prüfungsprotokolle für dein GA.