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Therapieverfahren als HP
#1
Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, ob die Hypnose und der Gespächsberater (nach Rogers) als Therapieverfahren vom Gesundheitsamt NRW bei der Prüfung anerkannt werden ?

Ich habe beides (Gesprächsberater wg. Kontraindikationen) an einer renomierten Hypnoseschule gelernt und arbeite sehr gerne mit beiden Verfahren.

Dies würde natürlich für mich eine entspanntere Zeit des Lernens bringen, ich "müsste" mich nicht noch auf ein weiteres Therapieverfahren konzentrieren.

Liebe Grüße,
Petra
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#2
Hallo Petra,
Ich dachte es wäre so, dass man für die Prüfung noch gar kein Therapieverfahren vorweisen muss, ist das nicht so? Ich hoffe schon, denn ich habe eigentlich geplant die Therapieausbildung erst nach der Prüfung zu machen.
Liebe Grüße,
Claudia
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#3
Genau, als HP muss man keine Therapieverfahren vorweisen, bei der Prüfung wird "nur" überprüft, dass man keine "Gefahr für die Volksgesundheit" ist.
Therapien darfst du alle ausführen, die du kannst. Stichwort: Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht.

Ich glaube als HPP musst du ein Therapieverfahren nachweisen, bin mir aber nicht ganz sicher.

LG Katrin
LG Katrin
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#4
Liebe Claudia,

soweit ich informiert bin, macht es wohl Sinn das man bei der Prüfung bereits weiß, in welche Therapierichtung man gehen möchte bzw. geht. Es geht wohl darum, das man etwas sagen kann falls man gefragt wird. Und dann wohl auch die passenden Antworten parat zu haben.

Katrin und Claudia,

ich hoffe noch auf weitere Auskünfte hier....so wie ich es verstanden habe (auch hier im Forum in einem Tread mit Isolde), geht es wohl um obiges und anscheinend nicht um den Nachweis ????

Mir persönlich geht es darum, das ich auf mehreren Gebieten ja bereits sicher bin, ich also sowieso bereits weiß in welche Richtung ich "mittherapieren" möchte und mir dementsprechend nicht mehr so den Kopf machen brauche. Vorausgesetzt, die Prüfer begrüßen diese beiden Verfahren und darum geht es mir ja, das war ansich meine Frage.

Liebe Grüße,
Petra
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#5
Beim HP muss man keine Therapieverfahren vorweisen, jedoch kann man gefragt werden, ob man schon weiss, welche Therapie man anbieten möchte, man sollte ein Therapieverfahren angeben, was auch anerkannt ist.
(z.B. TCM, Homöopathie)

Allerdings beim HPP sollte man ein Therapieverfahren schon kennen, aber man sollte sich auch eines heraussuchen, was anerkannt ist. Je nach Bundesland ist es verschieden, Gesprächstherapie wird anerkannt, jedoch Hypnose wird nicht überall vom Gesundheitsamt akzeptiert.
Einfach vorher beim Amt nachfragen.
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#6
Danke !!
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#7
@Horst, hallo und guten Tag !

Meine Frage schwirrt mir immer noch im Kopf herum. Kannst Du mir bitte sagen, ob die Hypnose und die Gesprächsberatung (Rogers) beim Gesundheitsamt NRW oder grundsätzlich als Therapieverfahren anerkannt wird ?

Ich arbeite mit beiden Praktiken und das würde mir natürlich Sicherheit geben. Die medizinische Hypnose habe ich ebenfalls belegt, damit ich weiß, was ich als Nicht-HP beachten muss. Dies kommt mir natürlich irgendwann nach der Überprüfung zugute. Aufgrund der Kontraindikationen habe ich dann die Gesprächsberatung "hinzugenommen".

Über eine Antwort würde ich mich freuen und übersende
herzliche Grüße,
Petra
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