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Verkauf / Beratung Bachblüten ... gesetzliche Regelung(!?)
#6
Ich denke, wir müssen ganz klar unterscheiden:

1) Herstellen darf der HP nicht.

2) Empfehlen ganz bestimmt, und auf einen leeren Zettel die Empfehlung an den Patienten geben ( der sie sich dann im Netz oder in der Apo kaufen kann)

3) Verschreiben darf er nicht - siehe Nummer 2

Ob er nun die Tropfen direkt verabreichen darf, Zum Beispiel, Rescue - wenn der Patient aufgeregt vor mir sitzt....

Ich würde ja sagen.

Das sollten wir vielleicht noch mal klären.......
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Verkauf / Beratung Bachblüten ... gesetzliche Regelung(!?) - von Susanne Hottendorff - 07.08.2014, 18:17

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