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Hat jemand von euch die IHK-Prüfung "Sachkundenachweis freiverkäufliche Arzneimittel" gemacht?
Bzw. kann mir jemand sagen, ob mittels dieses Nachweis ich berechtigt bin, den Patienten bei Bedarf auch Globuli mit nach Hause zu geben?
Lt. Gesetz darf ich nur in der Praxis dem Patienten z.B. Globuli oder Bachblüten verabreichen, ihm aber nicht mit nach Hause geben. Nun hatte ich mir überlegt, durch den Sachkundenachweis evtl. die Legitimation zu erhalten.
Kann jemand was dazu sagen?
LG, Anja
Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon
meines Wissens nach ist der Sachkundenachweis nur für freiverkäufliche Arzneimittel, nicht jedoch für apothekenpflichtige Arzneimittel. Dabei geht es um die Arzneimittel, die du im Supermarkt, Drogeriemarkt oder anderem Einzelhandel wie Teefachgeschäften und Kräuterhandlungen kaufen kannst, zB Heilkräuter, Hustensaft oder Spirulina-Tabletten (...und was noch so alles in den Regalen der Läden etc. steht).
Dieser Sachkundenachweis ist also für den Einzelhandel, nicht für den Heilpraktiker
Ich habe den Sachkundenachweis gemacht,als och damals im Dorgeriemarkt gearbeitet habe. Undzwar aus dem Grund,den Doris schon genannt hat,damit ich die dort freiverkäuflichen Medikamente verkaufen darf.
Evtl erkundigst du dich mal dirket bei der IHK.Die müssten dir das eigentlich sagen können
Liebe Grüße
Petra
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Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)