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Hallo,
War mir jetzt nicht sicher, ob das in den anderen Thread über Therapieverfahren reinpasst, deshalb frag ich hier.
Also ich hätte eine Frage: ich bin ja noch kein HP undnarbeite sehr viel mit Jin Shin Jyutsu und anderer Energiearbeit. Mich interessiert wie das dann ist, wenn ich HP bin. Jetzt muss ich ja immer darauf hinweisen, dass meine Arbeit keinen HP und so weiter ersetzt. Wenn ich HP bin, brauch ich ja eine anerkannte Therapiemethode ( Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie usw), so wie ich das verstanden habe. Da Jin Shin Jyutsu etc. Nicht anerkannt ist, müsste ich somit eine der oben genannten Therapieformen erlernen. Ich möchte aber auch als HP Jin Shin Jyutsu usw. anbieten, muss ich das dann außerhalb der Tätigkeit als HP machen und somit drauf hinweisen, dass die Leute nun zu mir in meiner Eigenschaft als Jin Shin Jyutsu Praktiker kommen? Jin Shin Jyutsu ist ja eine Harmonisierungsmethode, allerdings erwarten die Leute wenn sie zum HP kommen Heilung.
Liebe Grüße,
Claudia
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Gute Frage. Darüber hatte ich bisher noch nicht nachgedacht. Aber im Prinzip bist Du dann ja HP und der Hinweis müsste wegfallen, denn Du brauchst ja nicht hinzuweisen, dass Du kein HP bist, wenn Du HP bist. Meine Güte, ist das ein komplizierter Satz!
Bin aber mal gespannt, was Horst dazu sagt. Hatte mich damit bisher nur aus dem steuerlichen Aspekt heraus beschäftigt, aber das interessiert mich auch.
LG
Vonny
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Meine Frage: warum BRAUCHT der HP eine "anerkannte" Methode? Wer sagt das? Eine solche Vorschrift wäre mir ganz neu. Der HP ist frei in seinen Behandlungsmethoden, und wenn er nur um den Patienten herumtanzen und singen möchte, darf er das. Wozu sollte er zusätzlich noch pieken (Aku) oder Spritzen oder mit Kräutern oder Hom arbeiten müssen (wenn er nicht wirklich einen Bezug dazu hat)? Die meisten alternativen Heilmethoden sind übrigens nicht von der Wissenschaft(smedizin) anerkannt (dazu haben die meisten HPs auf ihrer Homepage diesen Zusatz gem. HWG). Die Hom steht ja auch ständig im Brennpunkt.
Wenn du nur mit Jin Shin Jyutsu arbeiten möchtest bzw. mit Energiearbeit, ist dsa vollkommen in Ordnung. Wichtig sind für den HP -und das gilt für alle, egal, was sie für Methoden nutzen- die Pflichten, wie wir sie gelernt haben: Sorgfalt, Dokumentation, Meldung, Behandlungsverbote, etc.etc.
Ja, die Leute erwarten meist Heilung (zumindest Hilfe und Verbesserung). Aber welche Behandlungsmethode kann sowas denn "versprechen"? Keine! Und das darf ein HP auch nicht (und Ärzte auch nicht). Wenn du an deine Methode glaubst und wenn du verantwortungsvoll bist und gut in dem, was du machst, kann auch das einem Menschen wunderbar helfen - dazu muss man nicht Kräuter schlucken oder Nadeln pieksen.
Ich selbst biete ebenfalls Energiearbeit an, das war für mich schon lange vor meiner HP-Zeit klar. Hinzu kamen noch andere Verfahren, aber nicht, weil ich MUSS, sondern weil ich sie mag und an sie glaube.
Übrigens ist das Net voll von HPs, die Energiearbeit anbieten, z.T. auch ausschließlich.
Einen Einwand habe ich allerdings: Die mündliche Prüfung. Die Prüfer und Beisitzer fragen ja so manches mal, was man dann praktizieren möchte und meistens braucht man denen mit Energiearbeit nicht zu kommen. Für diesen Fall würde ich mir eine Antwort überlegen
Diesen Zusatz -so oder ähnlich- haben viele HPs auf ihrer Homepage:
Hinweis nach HWG (Heilmittelwerbegesetz):
Vorschriftsmäßig muss ich darauf aufmerksam machen, dass viele Methoden der Naturheilkunde, der Energieheilkunde und der biologischen Medizin im streng naturwissenschaftlichen Sinne (noch) nicht bewiesen sind und deshalb von der klassischen, konventionellen Schulmedizin abgelehnt werden. Die Aussagen beruhen daher vorwiegend auf den unzähligen positiven Erfahrungen von Therapeuten und Anwendern der jeweiligen Methoden, die sich seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten, z.T. auch seit Jahrhunderten, bewährt haben.
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Hallo Vonny,
ich könnte mir schon vorstellen, dass das ein Problem darstellt. Denn Energiearbeit ist kein anerkanntes Therapieverfahren, aber als HP signalisierst du einen medizinischen Eindruck. Könnte also sein, dass das Gesundheitsamt, in dem Fall, dass ich mit Jin Shin Jyutsu arbeite es klar von der heilkundlichen Tätigkeit abgrenzen muss. Bin auch gespannt was Horst dazu sagt. Abrechnen wird man es mit den Zusatzversicherungen eh nicht können.
Liebe Grüße,
Claudia
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Mit der Abrechnung den Versicherungen gegenüber hätte man da ein Problem, das stimmt. Aber die übernehmen vieles nicht bzw. steht vieles nicht im Leistungskatalog, weshalb man ja die Analog-Abrechnung praktiziert.
Streng genommen steht aber Energiearbeit im Leistungskatalog, nämlich unter Ziff. 18 Heilmagnetische Behandlungen. Aber das gäbe wahrscheinlich Diskussionen.
Was ich halt nicht gut finde, ist, wenn ein HP irgendeine Methode in sein Spektrum aufnimmt, nur damit er was hat, was annähernd nach "medizinischem Eindruck" aussieht.
Aber ich weiß auch, dass es wunderbare Methoden gibt, die sich mit Energiearbeit vereinbaren bzw. verbinden lassen, und die man auch analog abrechnen kann.
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Hallo miteinander,
also rein juristisch gesehen möchte ich bei dieser Frage gerne 2 Bereiche getrennt betrachten:
1. welche berechtigten Anforderungen kann ein Patient an eine heilpraktische Behandlung durch einen Heilpraktiker stellen und erwarten;
2. wie sieht es hinsichtlich der Behandlungskosten mit möglichen Erstattungen durch eine PKV aus.
Zu 1. Ein Patient, der sich an einen HP wendet, kann erwarten, dass der HP anhand einer nachvollzielbaren Anamnese eine schlüssige Diagnose erstellt und darauf aufbauend - in Abstimmung mit dem Patienten - ein nachvollziehbares Therapiekonzept erstellt.
Die Diagnose muss schulmedizinisch nachvollziehbar sein, zumal sich hiernach die Frage von möglichen Behandlungsverboten (IfSG) richtet.
Das Therapiekonzept fällt unter die Therapiefreiheit des HP. Es muss daher kein "anerkanntes Therapieverfahren" sein. Dieses muss jedoch dem Patienten vermittelt werden (Aufklärungspflicht) und er muss damit einverstanden sein.
Zu 2. Hinsichtlich des Therapiekonzeptes sollte der Patient auf die Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten hingewiesen werden, bzw. darauf hingewiesen werden, sich diesbezüglich vorab bei seiner PKV zu erkundigen.
Liebe Grüße aus Kenzingen
Horst
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Es kommen jedoch oft mal Patienten, die wollen extra mit dem Geist/Energie-Heilungsverfahren behandelt werden. Dies läuft ja auch oft holistisch und bei Nicht-HPs ohne Diagnose/Anamnese ab. Was macht man als HP dann? Man kann ja eine Anamnese machen (und berechnen?) aber eigentlich will der Patient ja z.B. nur Reiki o.ä. und würde sich wohl weigern etwas anderes zu machen. Man kann ja auf die Sorgfaltspflicht hinweisen und deshalb wenigstens eine Grundanamnese machen, aber problematisch ist es wohl schon. Denn der Patient will dann vielleicht auch nur für Reiki o.ä. zahlen. Wie geht man da vor? Man kann dem Patienten ja nicht eins der anderen "anerkannteren" Verfahren zusätzlich dann aufschwätzen.
HP und Patient:
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Meines Erachtens sollte auch ein Nicht-HP, der "nur" Reiki (als Beispiel) anbietet, vorher ein Gespräch mit den Klienten führen, in dem klar gestellt wird,
a) was der Grund des Kommens ist und was der Klient will und erwartet (Auftrag)
b) ob Kontraindikationen bestehen (z.B. psychische Krankheit, Psychopharmakaeinnahme, etc.)
c) dass der Klient auch hier eine Eigenverantwortung trägt für seine Gesundheit (und was er dafür tun kann) (=>Beratung)
Das hat ja mit Diagnose noch nichts zu tun, und das gehört m.E. absolut dazu (Verantwortung, Sorgfalt) und lässt sich von der eigentlichen Behandlung nicht trennen. "Anamnese" bedeutet auch nicht zwingend "Mittel zur Diagnose", kommt immer drauf an, wie man eine Anamnese erhebt, also welche Schwerpunkte einem da wichtig sind. Eine homöopathische Anamnese sieht sicherlich völlig anders aus als eine physiotherapeutische oder eine psychologische oder eine systemische.
Aber ich finde, es ist wichtig, etwas über den Klienten und seine Beschwerden zu wissen, bevor man ihn behandelt - egal, ob "nur" energetisch oder wie auch immer.
Ein "eigentlich will der Patient ja nur Geistheilung" sollte es m.E. bei einer seriösen und verantwortungsvollen Behandlung nicht geben, egal ob das ein HP oder ein Nicht-HP macht.
Was man nun berechnet, bleibt jedem selbst überlassen. Aber ich würde nicht einsehen, warum ich ein Vorher-Nachher-Gespräch nicht mit berechnen sollte, denn auch die Gespräche sind wertvoll (und wichtig).
Was würde im übrigen denn ein Klient sagen, wenn man ihn ohne ein Wort zu verlieren auf die Liege legt und nach der Behandlung praktisch wortlos nach draußen bugsiert?
Wenn ein Patient zu mir als HP kommt und Geistheilung wünscht, ist das erstmal okay. Er weiß aber normalerweise auch, dass ich auch andere Methoden anbiete - und wenn ich das Gefühl habe, Methode X oder Y wäre im Moment angebrachter oder begleitend sinnvoll, werde ich ihm dsa sagen. Die Entscheidung liegt aber bei ihm, aufzwingen (aufschwätzen *gg*) kann und würde ich niemandem etwas.
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