Ich habe heute eine Info auf einer Homepage gesehen:
Wer hat dazu Infos für mich?
Liebe Grüße
Susanne
www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
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Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team
§ 50 Arzneimittelgesetz
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23.09.2014, 10:22
Ihr Lieben!
Ich habe heute eine Info auf einer Homepage gesehen: Prüfungszeugnis der IHK über Sachkenntnis mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach § 50 des Arzneimittelgesetzes
Wer hat dazu Infos für mich?
Und gaaanz bald aus Deutschland..
Liebe Grüße Susanne www.beratungspraxis-kleeblatt.de www.ich-will-gesundheit.de www.susanne-hottendorff.com
23.09.2014, 12:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2015, 14:58 von Isolde Richter.)
Google sagt es dir
Zitat:§ 50 Arzneimittelgesetz Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Quelle: www.ihk.dortmund.ihk24http://www.dortmund.ihk24.de/linkableblob/doihk24/recht/downloads/1045730/.3./data/Arzneimittel_Gesetz-data.pdf
23.09.2014, 12:23
Liebe Silke!
Danke für das Einstellen. Das belegt jetzt auch, wir dürfen keine Bach-Blüten weitergeben!
Und gaaanz bald aus Deutschland..
Liebe Grüße Susanne www.beratungspraxis-kleeblatt.de www.ich-will-gesundheit.de www.susanne-hottendorff.com
23.09.2014, 13:44
Hallo miteinander,
nur ein kurzer Hinweis: Bachblütenessencen werden nicht mehr als Arzneimittel angesehen, sondern als Nahrungsmittel/Nahrungsergänzungsmittel (mehrere Forumsbeiträge vorhanden). Liebe Grüße Horst |
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