Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gelbfieber - Meldepflicht
#1
Laut Lehrheft (und laut Schulung von Gini) gibt es für Gelbfieber eine Meldepflicht für HP gem. § 6,8 IfSG.

Ich kann im § 6 IfSG Gelbfieber nicht finden, nur im § 7.
Müsste es dann nicht heißen:
Meldepflicht für HP gem. §§ 7,8 IfSG.

Oder habe ich etwas übersehen bzw. missverstanden?
Bonnie
Antworten Zitieren
#2
Liebe Bonnie ,

Wir hatten ja vorhin schon gesagt ,dass das Gelbfieber zu den virusbedingten hämorrhagischen Fieber gehört und somit nach 6 Meldepflicht hat für uns.
Ebenso gehören noch einige andere ja auch dazu. Da du keinen erregernachweis machen darfst und sie sich von der Symptomatik teilweise ähneln, meldest du sie,wenn du den Verdacht hast,dass es ein hämorrhagisches Fieber ist.

Wenn du schaust,ist ja auch das ebolavirus in der 7 aufgeführt. Du weißt ja gar nicht,welche Form nun vorliegt,deshalb meldest du laut Paragraph 6 ein hämorrhagisches Fieber und das Labor dann,nach dem erregernachweis .

Ist es dir nun etwas klarer??
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#3
Liebe Petra,
danke Dir, ich habe es schon verstanden. Ich hatte nur vorhin die Kombination Gelbfieber - Häm. Fieber nicht parat. Danke Dir!
Bonnie
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Behandlungsverbot bei Gelbfieber und virusb.hämorr.Fieber Gini 6 7.133 06.06.2018, 17:12
Letzter Beitrag: Gini
  Shigellen Meldepflicht Sibylle Indlekofer 1 1.966 31.07.2016, 05:50
Letzter Beitrag: Gini
  Gelbfieber - Meldepflicht Bonnie2000 5 3.140 03.10.2014, 16:00
Letzter Beitrag: PetraR

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: