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Anaphylaktischer Schock
#1
Hallo!

Nur damit ich es richtig verstehe:
wird bei einem, durch i.V. Medikation verursachten Anaphylaktischen Schock der Nadel deshalb nicht entfernt, damit andere Medikamente möglichst schnell verabreicht werden können oder hat es auch einen anderen Grund?

Danke!

______
LG Sharona
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#2
Hallo Sharona ,

soweit ich weiß und es gelernt hab, ist das der einzige Grund.

LG
Antje
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#3
Ich würde das auch so sehen.

LG Steffi

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#4
Ich kenne das auch als einzigen Grund, weil unter dem Schock die Gefäße kollabieren können und man dann evtl keinen Zugang legen kann
LG, Romina Angel

Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene
 


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#5
Danke an Alle! Rolleyes

@Romina: Wenn aber der Schock nicht durch i.V.-Medikamente ausgelöst wurde, sollte man doch einen Zugang legen. Wenn die Gefäße aber kollabieren (wie ich es übrigens auch gedachte habe), wie soll es dann gehen?

_____
LG Sharona
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#6
Es gibt dann die Möglichkeit, einen zentralen Venenkatheter zu legen.
LG, Romina Angel

Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene
 


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#7
Hej,

die Nadel bleibt unter anderem deswegen liegen, weil dies schockbedingt möglicherweise der einzige noch mögliche periphere Zugang ist.

Außerdem wird als erstes zunächst aspiriert, damit das allergisierende Mittel nicht weiter fließen kann. Das aspirierte Blut bildet eine Grenze um Schlimmeres zu verhindern. Ein weiterer Grund für das Liegenlassen der Nadel.

Anschließend wird die Nadel mit einem Pflaster fixiert.

Daraufhin: peripheren Puls messen. Ist dieser nicht tastbar: Schocklagerung und Notruf tätigen.
Ist dieser tastbar: Den Patienten fragen: "Wie bekommst du Luft?"
Hat dieser akute Atemnot : Patienten mit erhöhtem Oberkörper lagern, besser: Kutscherstellung und anschließend 112.

Hat der Patient keine akute Atemnot: Blutdruck messen, Schockindex berechnen mit evtl. Schocklagerung, falls angezeigt.
Keine Schockanzeichen: Lunge auskultieren! Bei trockenen Rasselgeräuschen für normalen Kliniktransport sorgen...

Vorsicht ist angezeigt mit Gabe von Antihistaminika. Ich für meinen Teil wäre da sehr vorsichtig. Denn: Es kann zu einem lebensgefährlichen Rebound-Effekt kommen mit potenzierter anaphylaktischer Reaktion bei Nachlassen des Medikaments, bzw. auch noch Stunden bis Tage später...
Außerdem fragt einen dann der AA in der Mündlichen, wie hoch dann genau die Dosis wäre, die zu verabreichen ist, z. B. bei einem vierjährigen Kind...
Dies zu entscheiden überlass ich dann lieber dem eintreffenden Notarzt/Arzt... auch wenn ich als HP diese bekannten Notfall-Medis einsetzen darf...
Wurden dem Patienten Antihistaminika gegeben, darf dieser für den Nachhauseweg nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und Autofahren, sondern muss abgeholt oder belgeitet werden...

Lieber Gruß -
schwertfee
"You have to go beyond your ears. Listen with your eyes."
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#8
Hallo ihr Lieben,

ich würde jedem raten, sich an die vorgegebenen Sachen zu halten, die die jeweiligen Gesundheitsämter in der Prüfung hören wollen.

Bei mir war es z.B. laut Prüfungsvorbereitung oberwichtig, eine Infusion anzuhängen, damit dieser Zugang offen bleibt.Rolleyes

Unglaublich aber wahr.

Bei meiner Prüfung wollten sie tatsächlich die ganze Medikamentenpalette hören und genau wissen, was der HP spritzt bei einer anaphylaktischen Reaktion.
Auch die schulmedizinische Medikation beim Schock.
Mein Mitprüfling wusste es nicht, hat aber trotzdem bestanden.
Für die lustige Infusion hat sich da keiner mehr interessiert.



LG
Antje
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#9
Hallo,


(06.11.2014, 15:20)Antje schrieb: Bei meiner Prüfung wollten sie tatsächlich die ganze Medikamentenpalette hören und genau wissen, was der HP spritzt bei einer anaphylaktischen Reaktion.
Auch die schulmedizinische Medikation beim Schock.

Und was wollten sie als Antwort hören?

Liebe Grüße!
Liebe Grüße,
Anke

"Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben."

Cicely Saunders
.
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#10
Das volle Programm von leichter anaph. Reaktion bis zum Schock.

Oder wolltest du jetzt eine Aufzählung der Medikamente?

Es kam zum Schluss das Argument, dass man sich bestimmte Sachen wie H1 Blocker z.B. ja vom Amtsarzt verschreiben lassen kann.
Wobei ich nicht denke, dass das prüfungsrelevant war weil sie es dann auch auf sich beruhen
lassen haben.

LG
Antje
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#11
Ich hätte die Unterschiede/Abweichungen der beiden Therapieformen (durch den HP und durch den Arzt) spannend gefunden.
Wie handelt wer?
Finde ich schon ganz schön anspruchsvoll, dass sie auch die Medikation des Notarztes wissen wollten.
Liebe Grüße,
Anke

"Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben."

Cicely Saunders
.
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#12
Normalerweise darfst du als HP nur die Sachen verabreichen, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.

Es gibt seit einiger Zeit zwei offizielle Ausnahmen.
http://www.bdhn.de/newsbdhnmaerz2011.html#c1406

Hauptseite:http://www.bdhn.de/

Das man die Medikamente kennt, gehört eigentlich zur HP Ausbildung.
Gerade auch im Hinblick auf diese Regelung mit den beiden Notfallmedikamenten.

LG
Antje
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