Liebe Christine
Das macht einen Unterschied.
Ob und was Du machen darfst, hängt davon ab, was Du auf Deiner Gewerbeanmeldung eingetragen hast.
Dabei geht es um den Verkauf von Lebensmitteln und um einzuhaltende Hygienevorschriften, aber auch um die Gewerbesteuern.
Wichtig ist auch, welche Art von Betriebshaftpflichtversicherung Du abgeschlossen hast.
Wenn Du Deine Getreidemühle kostenlos zur Verfügung stellst, damit Deine Freunde ihr Getreide mahlen können, dann ist das ein Entgegenkommen und i.O.
Immer solange nichts passiert. ...Glas im gemahlenen Getreide, Maden - wenn das Getreide nicht schnell genug aufgebraucht ist,...
Du musst dabei nicht schuld sein, aber unangenehm ist so etwas immer.
Kommt aber auch auf die Reaktion Deiner Freunde an!
Am allerbesten ist dies alles zu klären mit dem Landratsamt und mit Deiner Versicherung.