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AfA - Jahre für Pneumatron von Pneumed
#1
Hallo, wer von euch arbeitet denn mit dem Pneumatron von Pneumed?

Auf wie viele Jahre muss ich das denn abschreiben?
Es gibt zwar AfA-Tabellen für den med. Bereich, aber so ganz kann ich das Pneumatron da nicht einordnen Huh

Danke Heart
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
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#2
Schupss .....

Ich muss meine Steuererklärung machen.

Silke, weist du das vielleicht?

bzw. könnt ihre eine Steuersoftware für Freiberufler empfehlen?
- WISO EÜR & Kasse 2014
- Programm von Lexware ??

Danke kuss2
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
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#3
Hallo Sunny,

das EÜR-Programm habe ich nun seit 2 Jahren und bin sehr zufrieden damit.

Wie lange man das Pneumatron abschreiben kann weiß ich leider auch nicht.

LG Petra
von ganzem Heart Heilpraktikerin, Autorin und Dozentin
www.petra-ochs.de / www.heilpraktiker-skripte.de
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#4
Hallo Petra,

kann das Programm auch den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens/Leasinwagens berücksichtigen (1% Regelung)?

Danke top

Habs gesehen Petra, die 1% Regelung ist in diesem Programm inbegriffen.
Habe mir die Testversion runtergeladen.
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
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#5
oh, da war ich zu langsam Smile Schön, dass du es schon gefunden hast. Viel Spass mit der Testversion ;-) Falls Du Fragen hast, meld Dich.
von ganzem Heart Heilpraktikerin, Autorin und Dozentin
www.petra-ochs.de / www.heilpraktiker-skripte.de
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#6
Solch eine Fragestellung wird mich auch in Kürze interessieren!

Deshalb: konnte das EÜR-Programm dem Pneumatron eine Abschreiberegelung zuweisen?

Ansonsten erinnere ich mich an eine Aussage, "das soetwas der Steuerberater wissen wird, weil der solche Listen hat und da nur nachgucken muss".
Doch wenn man z.B. selber an seinem Finanzplan (ohne Steuerberater) sitzt und die 1-2-3-Jahresvorschau macht, muß man selber die Abschreiberegelung heranziehen ... und da denke ich sucht man als unbedarfter Laie oft die Nadel im Heuhaufen, oder?

Vielleicht kann hier noch jemand einen Tipp zu einer für uns wertvollen Abschreibeliste geben?

Besten Dank und liebe Grüße,

Cordula
Lebe, liebe, lache, sei achtsam und nimm Dir die Zeit, die Du brauchst ... man  lernt nie aus.
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#7
Liebe Cordula,

Abschreib-Listen hat man im EÜR-Programm leider nicht. Du kannst aber einen Firmenwagen
mit der 1% Regelung in das Berechnungsmodell einfließen lassen.

Ich habe für mich entschieden, weiterhin meine Einnahmenüberschuss-Rechnung mit Excel zu machen.

Hier findest Du schon mal eine AFA-Tabelle für's Gesundheitswesen - leider für HP nicht sonderlich hilfreich.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...onFile&v=1
Startseite: www.bundesfinanzministerium.de

Ich werde jetzt wahrscheinlich für meine 5 Fragen einen Steuerberater zu Rate ziehen müssen .....

LG, Anja F.
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
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#8
Liebe Anja,

herzlichen Dank für Deine rasche Antwort!
Und den beigefügten link ... ja, leider nicht für HPs optimal und auch nicht sooo umfangreich, wie man es sich vielleicht doch gewünscht hätte, aber trotzdem danke! Wenn man so ganz am Anfang steht ist man für jeden Hinweis dankbar.

Sonnige Wünsche für ein gutes Praxisjahr - liebe Grüße, Cordula
Lebe, liebe, lache, sei achtsam und nimm Dir die Zeit, die Du brauchst ... man  lernt nie aus.
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#9
Ihr Lieben, ich lasse alles vom Steuerberater machen....darum kann ich dazu nichts sagen.

Wenn ich mir vorstelle bei meiner Praxis- Vortrags und Dozententätigkeit noch die Steuern selber zu machen, da bräuchte ich 72 Stunden Tage....Hut ab, wenn ihr das selber macht!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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