Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hand-Fuß-Mund-Krankheit-Meldepflicht
#1
Hallo miteinander,
in letzter Zeit sind hier mehrfach Fragen nach einer Meldepflicht der HFMK und nach einem Teilnahmeverbot von hieran erkrankten Kindern in Kindergemeinschaftseinrichtungen (§ 33 IfSG) angekommen.
Da dieses Thema für Eltern von Kindergartenkindereltern und für HPA-Prüflingen-in spe auch interessant sein könnte, hier eine kurze Stellungnahme:

Nach Infektionsschutzgesetz besteht für die HFMK grundsätzlich keine Meldepflicht für Patienten mit dieser Krankheit. Dies gilt auch für erkrankte Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen (z. Kindergarten).

Allerdings wird von Gesundheitsbehörden, Gesundheitsämtern, RKI grundsätzlich empfohlen, an HFMK erkrankte Kinder von Kindergemeinschaftseinrichtungen fern zu halten.

Jedoch hat gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung das Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Erkrankungshäufungen in der Kindereinrichtung auftreten. Hierauf kann das Gesundheitsamt Schutzmaßnahmen anordnen.

Da die Meldepflicht für die Kindergartenleitung und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen sich in einer rechtlichen Interpretationsgrauzone befinden, wäre es schon mal interessant, ob bei euch schon Erfahrungen über die jeweilige Handhabung durch Gesundheitsämter und/oder Gesundheitsämter aufgelaufen sind.

Liebe Grüße aus dem nebelfeuchten Kenzingen
Horst
Antworten Zitieren
#2
Danke, lieber Horst, was sollten wir nur ohne unseren Juristen machen. Wink

Im § 34 IfSG Abs. 6 Satz 2 heißt es:
... dies gilt auch für 2 oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind ...

Das heißt, die HFM-Krankheit ist dort nicht ausdrücklich erwähnt sondern nur indirekt - vorausgesetzt, man betrachtet sie als schwerwiegende Krankheit (was sie aber in der Regel nicht ist - auch nach Meinung des RKI = Robert-Koch-Instituts).

Von daher befinden wir uns also etwas in einer Grauzone.

Was sagt man deshalb in der mündlichen Prüfung, wenn die Sprache darauf kommt?

Mein Vorschlag:

Für den HP besteht für die HFM-Krankheit keine Meldepflicht.

Die Kindergärten haben nur eine Meldepflicht, wenn die Erkrankung schwerwiegend und gehäuft auftritt.
Es besteht für den HP kein Behandlungsverbot. Denn das Behandlungsverbot von § 24 IfSG spricht ein BV für HP nur für die Krankheiten, die in .... §34 Abs. 1 aus (also nicht 6) .

Die Rechtslage ist aber nicht eindeutig, weil das RKI die HFM-Krankheit als in der Regel nicht als schwerwiegend einstuft. Außerdem schreibt das RKI, dass für die HFM-Krankheit keine Meldepflicht besteht (abgesehen von der obigen Ausnahme): http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epid..._HFMK.html
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Affenpocken-Meldepflicht Horst 0 659 17.09.2022, 18:58
Letzter Beitrag: Horst
  Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 IfSG Isolde Richter 2 1.449 02.12.2020, 06:23
Letzter Beitrag: susannebr
  Coronavirus-Erkrankung Meldepflicht-Behandlungsverbot Horst 0 2.469 28.02.2020, 17:21
Letzter Beitrag: Horst
  Verordnung über erweiterte Meldepflicht natürlich sandra 5 4.220 20.01.2015, 22:06
Letzter Beitrag: natürlich sandra
  Kindesmißhandlung - Meldepflicht? sandraroestel 19 12.291 28.09.2013, 11:03
Letzter Beitrag: sandraroestel

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: