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Bachblütenmischung
#4
Ich denke, man kann sich das gantüz einfach machen, wenn man sich folgende Dinge vor Augen führt:

Globuli sind Arzneimittel und unterliegen damit dem AMG. Und was dem AMG unterliegt, darf nur von Apothekern verkauft werden, da nur diese dise ordnungsgemäße Beratung, Lagerung etc. sicherstellen können.

Daß Ihr trotzdem in der Praxis Globuli verabreichen dürft, ist ein ähnlich gelagerter Fall wie beim sprechstundenbedarf eines Arztes. Arzneimittel, die unmittelbar in der Praxis verbraucht werden, dürfen auch diese anwenden. Aber auch nicht mitgeben.

Bachblüten hingegen sind nun Lebensmittel, wenn ich diese einzeln abgebe. Mache ich jedoch eine. mischung, kann man wiederum davon ausgehen, daß hier ein Arzneimittel hergestellt wird und das ist wieder nur den Apotheken gestattet.

Um also auf der sicheren Seite zu sein, laßt Ihr diese in der Apotheke Eures Vertrauens anfertigen.
Herzliche Grüße
Caia

Vos qui transitis...
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Nachrichten in diesem Thema
Bachblütenmischung - von ilka_s - 17.12.2014, 21:39
RE: Bachblütenmischung - von Youlchen - 17.12.2014, 22:26
RE: Bachblütenmischung - von Marion Wagner - 19.12.2014, 15:52
RE: Bachblütenmischung - von Caia - 19.12.2014, 16:16
RE: Bachblütenmischung - von Corinna Stübiger - 20.12.2014, 11:25
RE: Bachblütenmischung - von Caia - 20.12.2014, 11:37
RE: Bachblütenmischung - von cordula.p - 20.12.2014, 12:34
RE: Bachblütenmischung - von steffischnuffel - 06.03.2015, 19:22
RE: Bachblütenmischung - von Horst - 07.03.2015, 23:01

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