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Soliprax
#21
Liebes Soliprax-Team,

ich möchte euch für den Wechsel weg von der CD zum online Download gratulieren.
Auch wenn es sicher einiges an Zeit, Geld und Geduld gekostet hat - die Umwelt dankt.

Vielleicht darf ich, obwohl ich nur ein kleiner Mitbewerber bin, ein paar Tipps geben?

- dass man die Software 10 Tage kostenlos testen kann, wird nirgendwo angepriesen, auch im Video nicht...
- das Video kann man unter iOS oder Safari nicht öffnen, vielleicht die Leerzeichen aus der URL entfernen?
- unter Lob & Tadel werden lediglich Lob-Nachrichten veröffentlicht... dem Thema Transparenz kann durch den Einsatz einer unabhängigen Bewertungsplattform Glaubwürdigkeit geschenkt werden. Oder man nennt "Lob und Tadel" in "Positive Rückmeldungen" um... ;-)

Ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg, wir sehen uns ja bald wieder in Fellbach!
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#22
Hallo Kay,

die beste Software ist die, mit der man sich am besten auskennt. Natürlich muss diese auch ein paar Anforderungen des Gesetztgebers und Finanzamtes entsprechen. Daher kann man dir wirklich gratulieren, dass du eine Software gefunden hast, die für dich passt!

(07.06.2019, 14:20)Kay Kämmerer schrieb: (...) oder jetzt aktuell die Anpassung der Software an die neue Datenschutzverordnung -- was mich als Praxisinhaber übrigens auch forensisch sichert.

Was bitteschön ist eine forensische Sicherung? Sowas kann ich mir als kleiner Anbieter sicher nicht leisten - ich weiss ja nicht einmal, was das ist! 

Zertifizierung

Wir haben uns entschieden, Lemniscus zertifizieren zu lassen. Warum? Ganz einfach: sowohl die DSGVO als auch die GoBD sind sehr umfangreich und in juristendeutsch formuliert. Die Umsetzung dieser Anforderungen durch einen Entwickler trägt daher das Risiko einer subjektiven, laienhaften und eventuell nicht korrekten Interpretation der Texte.

Stellvertretend für die Branche zitiere ich mal, mehr oder weniger wörtlich, den Marktführer:

"Berücksichtigt die DSGVO und die GoBD"

Diese Aussage - so oder so ähnlich bei Mitbewerbern zu finden - zeigt eigentlich nur: man will und kann nicht garantieren, dass die Vorgaben korrekt verstanden und umgesetzt wurden.

Ist das ein Problem? Vielleicht.

Das Problem

Zu Behaupten, man habe die DSGVO und die GoBD berücksichtigt hat die gleiche Aussagekraft, wie der Schüler, der behauptet, alles verstanden zu haben. 

Erst die Prüfung wird es zeigen!

Die Prüfung von IT-Anwendungen dokumentiert deren Hochwertigkeit und ist somit auch ein Qualitätsmerkmal. Gleichzeitig wird durch eine Softwarebescheinigung sichergestellt, dass die geltenden rechtlichen Anforderungen aus dem Handelsgesetzbuch, den Steuergesetzen oder den sonstige Vorgaben eingehalten werden.

Da die korrekte Umsetzung der DSGVO und der GoBD sowohl für den Anwender als auch für den Softwareanbieter rechtliche Konsequenzen haben kann, haben wir uns für eine umfangreiche Zertifizierung entschieden - wir bei Lemniscus wollten es einfach wissen...


ps: warum schreibst du alles in Fettschrift?
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