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Hallo zusammen,
Wir hatten das Thema schon an anderer Stelle angeschnitten, aber ich stehe in Sachen Gewerbeanmeldung irgendwie immer noch auf dem Schlauch
Generell benötigen wir als Freiberufler ja keinen Gewerbeschein, wie ist das aber bei folgenden Zusatztätigkeiten :
Szenario 1 : ich habe eine HP-Praxis und halte nebenher regelmäßig Vorträge vor Laien - Gewerbeschein notwendig ?
Szenario 2 : ich habe die HP-Prüfung abgelegt, betreibe aber keine Praxis, sondern arbeite als freier Autor zum Thema Naturheilkunde bei einem Gesundheitsmagazin - Gewerbeschein notwendig ?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Mona
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Liebe Mona,
eine rechtsgültige Auskunft kann ich Dir natürlich nicht geben, nur meinen Wissensstand weiterreichen:
Als Autor benötigst Du keinen Gewerbeschein. Es sei denn, Du möchtest im Selbstverlag ein Buch herausbringen und dieses kommerziell vertreiben. Aber das ist ja hier nicht die Frage, sondern es ging um Autorentätigkeit für ein Gesundheitsmagazin. Dafür brauchst Du keinen Gewerbeschein, sondern bist freiberuflich tätig.
Erfolgt die Bezahlung dann über ein Autorenhonorar mit einem Autorenvertrag: Reichst Du Deinen Artikel also sozusagen unaufgefordert ein? Oder schreibst Du im Auftrag, wirst also journalistisch tätig? Wenn Du als freie Journalistin arbeitest, bist Du ebenfalls freiberuflich tätig, benötigst also keinen Gewerbeschein, aber Du musst bei der Höhe der Mehrwertsteuer, die Du auf die Rechnung schreibst, ein wenig aufpassen (7% oder 19%). Dazu kannst Du mich aber genauer fragen, falls das wirklich der Fall sein sollte.
Zur zweiten Frage, nämlich der Vortragstätigkeit, benötigst Du meines Erachtens ebenfalls keinen Gewerbeschein. Aber da wissen andere Dir besser Auskunft zu geben als ich...
Herzliche Grüße und gutes Gelingen Deiner Pläne
Susanne
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Also, ein Vortrag für Patienten zu naturheilkundlichen Themen und steht ja in direktem Zusammenhang mit der freiberuflichen HP Tätigkeit.
Im Zweifel würde ich im individuellen Fall stets den Steuerberater befragen - manchmal kann es steuerlich ja auch interessant sein zusätzlich noch ein Gewerbe zu haben. Bei Vorträgen hängt es auch immer vom Auftraggeber ab!
Machst du alles in Eigenregie oder für eine Schule z B VHS? Dann ist es je nach Schule noch mal verschieden! Bei VHS oder HP Schule am besten mit der jeweiligen Schulleitung besprechen!
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Hallo Ihr Lieben,
Vielen Dank für Eure Antworten
@ Silke : die Vorträge sollen in Eigenregie erfolgen, nicht für einen Auftraggeber ( zB eine Schule ).
@ Susanne : es würde sich bei der Autorentätigkeit um eine Auftragstätigkeit handeln.
LG
Mona
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Mona, das sollte dann kein Problem sein!
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Meines Wissens nach sind deine beschriebene Tätigkeiten in den freiberuflichen Bereich einzuordnen. Als Freiberufler dürfte so auf den Gewerbeschein verzichtet werden.
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Hallo miteinander,
eigentlich ist Monas Frage ja schon beantwortet, so dass ich hier nur zusammenfassen kann:
Sowohl Vorträge, als auch die freie Autorenschaft bei Gesundheitsmagazinen sind keine gewerbliche Tätigkeiten
soweit sie
- auf selbständiger, eigenverantwortlicher Grundlage beruhen (= selbständige künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die sich auf eigene Erkenntnisse und Erfahrungen gründet).
Diese Voraussetzungen dürften für die angesprochenen Tätigkeiten wohl immer gegeben sein.
Fazit:
Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
erforderlich jedoch:
Meldung der (Neben-) Tätigkeit beim Finanzamt (spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit)
Meldung bei der einschlägigen Berufsgenossenschaft (wahrscheinlich BGW)
sowie empfohlen:
- Abklärung der publizistischen Tätigkeit bei der Künstlersozialkasse
- wenn für die freiberufliche Tätigkeit Mitarbeiter eingestellt werden sollen (z.B. für die Praxisreinigung): Betriebsnummer beantragen bei der Bundesagentur für Arbeit
- Versicherungsbedarf abprüfen ((Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Sach-, Berufsunfähigketsversicherung).
Trotz Alledem wünsche ich ein fröhliches Wochenende
Horst
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Danke, lieber Horst, für die ausführliche Antwort.
Puuuh, das Leben ist schon ganz schön kompliziert geworden: Künstlersozialkasse, Betriebsnummer, Versicherungen .... ![Confused Confused](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/confused.gif)
Da braucht man heutzutage schon einen Juristen in der Familie - oder ersatzweise einen im Forum, den man fragen kann.
GLG Isolde
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Hallo Horst,
gilt für Kurse ( zB Beckenbodentraining, Babymassage etc. ), die ein HP für Laien anbietet, das Gleiche ?
Danke und liebe Grüße
Mona
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Hallo Mona,
ich stand mit meiner Beratungspraxis ja auch vor der Frage: Gewerbe ja oder nein.
Ich habe direkt bei der IHK angerufen und dort hat man mir gesagt, Gewerbe nur wenn man etwas produziert und verkauft, bzw Produkte verkauft (zB Massageöl).
Auch beim Bund freier Heilberufe eV bekam ich diese Aussage.
Ich wohne in Niedersachsen, ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist.
![Heart Heart](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/heart.gif) lichen Gruß
Inga
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Ich musste Gewerbe anmelden mit meiner Hypnosepraxis, das FA will es bei uns so. Ich wohne auch in Niedersachsen
LG, Romina
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Merkwürdig, dass selbst im gleichen Bundesland die FAs unterschiedlich entscheiden. Unser FA hat mich als Freiberufler eingestuft, kein Gewerbe.
![Heart Heart](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/heart.gif) lichen Gruß
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Hypnose ohne Heilberuf fällt unter Lebensberatung bei denen und Lebensberatung benötigt hier eine Gewerbeanmeldung.
Mal gucken, was ist, wenn der Entspannungspädagoge geschafft ist.....das ist freiberuflich
LG, Romina
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Ich arbeite als HPP, möchte ab nächstem Jahr Klangmassagen anbieten - alles, was außerhalb der HPP-Therapie ist, fällt bisher unter freie Berufe und Kleingewerbe.
Ich hatte gehört, ich bräuchte als Anbieter für Klangmassagen einen Gewerbeschein, auch wenn ich es nebenberuflich mache. Eine Kollegin hat jedoch die Info bekommen, sie bräuchte das nicht.
Da es scheinbar in jedem Ort anders zu sein scheint; wo erkundige ich mich am besten, ob ich die Klangmassagen auch ohne Gewerbeanmeldung anbieten kann - Finanzamt? Gewerbeamt? Danke...
LG
Monika
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Liebe Monika,
das Finanzamt entscheidet was unter die Gewerbesteuer fällt und was nicht. Dementsprechend bist du bei deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt auch am Besten aufgehoben, wenn du wissen willst, ob du einen Gewerbeschein brauchst. So eine Entscheidung wird eigentlich immer individuell aufgrund der vorliegenden Sachlage vom jeweiligen Sachbearbeiter und seinem Vorgesetzten getroffen. Deshalb kann deine Freundin, auch wenn sie beim gleichen Finanzamt ihre Steuer abgibt, eine andere Info bekommen. Eine einmal getroffene Entscheidung ist dann meines Wissens bindend. Zumindest kann sich das Finanzamt nicht ständig umentscheiden. Lass es dir auf jeden Fall schriftlich mitteilen.
Holt man sich einen Gewerbeschein ist das Thema durch und man ist Gewerbesteuerpflichtig. (Kommt auch da natürlch immer auf das Finanzamt an, manchmal kommt man aus der Nummer dann auch wieder raus, wenn es vom Grunde her nicht gerechtfertigt ist. )
Liebe Grüße
Jeannine
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Hallo Chania,
dann nenne es doch Klangschalentherapie und Du bist als Psych-HP aus dem Schneider, völlig unabhängig von unwissenden (weil mit dieser speziellen Materie i. d. R. nicht vertrauten) Finanzamtmitarbeitern.
LG Christiane
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Danke Euch... Werde mal beim FA nachfragen und es sonst als Klamgschalentherapie deklarieren. Denke halt nur, dass Klangschalenmassage eher Interessenten bringen könnte. Schauen wir mal.
LG
Monika
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Bedenkt immer, es hat ganz viele Vorteile mit Gewerbeschein, also Vorzugssteuer abzugfähig, zu sein.
Besser vom Steuerberater BERATEN lassen.
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