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Namensgebung
#1
Mich würde mal interessieren, ob es Vorschriften gibt,wie man seine HP -Praxis oder andere Praxis Gesundheitsberater etc. was Isolde anbietet. bezeichnen darf.

Da mir ja aufgefallen ist, das viele sich einen Namen einfallen lassen, welcher teilweise nichts mit dem privaten Namen zutun hat.
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#2
Hallo Mellie!

Du darfst deiner Praxis einen Namen geben.
Achte darauf, dass der name nicht bereits vergeben ist.....

Mal bei Google eingeben....

Dann hättest du auch Probleme mit der Domain.

Was nicht enthalten sein darf, sind Zusätze wie Heilen..... oder der Zusatz Gesundheitszentrum.....



Was hast du dir denn gedacht, wie deine Praxis heißen soll?
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
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#3
Hallo miteinander,

da ist wieder einmal so eine Frage aufgeworfen worden, die aktuell nicht eindeutig beantwortet werden kann, da hier unterschiedliche Ansichten von Bundesland zu Bundesland bestehen Confused (z.B. wie muss sich der HPP bezeichnen Dodgy ).

Deshalb möchte ich mich hier auch auf einige grundsätzliche Überlegungen beschränken, zumal die Fragestellung nicht sehr konkret ist:


Heilpraktiker und Berater auf dem Gebiet der Naturheilkunde unterliegen keinem Werbeverbot, das heißt, bei ihrem Auftreten nach Außen, auf ihrem Heilpraxis-Türschild/Flyer und Praxisbroschüren, dürfen auch Aussagen über Berufsausübungsschwerpunkte und spezielle Qualifikationen stehen.
 
Ein reiner Firmenbezeichnung/Etablissementsbezeichnung ohne Angabe von Name und konkreter Berufsbezeichnung dürfte jedoch nur Personengesellschaften vorbehalten sein.
 
Heilpraktiker/Berater unterliegen jedoch (wie alle Berufe auf dem Gebiet des Gesundheitswesens) den Gesetzen über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG). Diese Gesetze verbieten generell irreführende und/oder falsche werbende Aussagen bei ihrem beruflichen Auftreten nach Außen.
 
Auch dürfen hierbei keine Aussagen über Krankheiten gemacht werden, die ein Heilpraktiker nicht behandeln darf, wie z.B. Infektionen durch meldepflichtige Krankheitserreger.
 
Bei der Praxisbezeichnung ist auch darauf zu achten, dass in den werbenden Aussagen (offizielle Berufsbezeichnung) nicht eine besondere Größe/Umfang/Bedeutung/wissenschaftliche Ausrichtung der Praxis zugesprochen wird, die in der Realität nicht belegbar ist und die bei der angesprochenen Zielgruppe irreführende Vorstellungen zu erwecken geeignet ist (z.B. Institut für……., Experte für……., Zentrum für …..).
 
In diesen Fällen besteht ein akutes Risiko der Abmahnung
 
Die gesetzlichen Vorgaben sind hierbei:
 
I.Pflichtangaben gem. § 1 Abs. 3 Heilpraktikergesetz
Wer die Heilkunde (als Heilpraktiker) ausübt, …….. führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ (zwingend). Sektoral zugelassene Heilpraktiker ergänzen diese Berufsbezeichnung durch .“Heilpraktiker für Psychotherapie" << wobei unsere bayrischen HPAs schon von herzhaften Bedenken der Gesundheits-/Prüfungsbehörden hinsichtlich der Benutzung des Begriffs der "Therapie" berichteten. Daher vor der Zulassungüberprüfung beim Gesundheitsamt abklären!>> bzw. entsprechende Bezeichnung Ihres Zulassungsgebietes.
D.h., wer nicht als HP (A, P oder Pod, Phys usw) zugelassen ist, darf diese Berufsbezeichnung auch nicht führen, sondern sollten sich als Ernährungs- Gesundheits-, Erziehungs-, usw. berater darstellen.
 
II. Heilmittelwerbegesetz (HWG)
 
§ 1
(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für …….
2.
andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie ……..
 
§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,……
3.
wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben ……
b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen gemacht werden.
 
§ 12
(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt A der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen beziehen,           
 
Anlage zu § 12
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gem. § 12 nicht beziehen darf
 
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1. Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBL. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
2. bösartige Neubildungen,
3. Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts.
 
III Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
 
§ 3
Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
 
§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
....
3.
die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
……..

Die allgemeinen Aussagen können, wie auch schon die Nachfrage von Susanne aufzeigt, erst für konkrete "Bezeichnungsvorstellungen der eigenen Praxis"  konkretisiert werden.

Vielleicht haben andere Forumsteilnehmer hier schon gute oder schlechte Erfahrungen bereits gemacht, die sie einbringen könnten.

Liebe Grüße aus Kenzingen
Horst
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#4
Wow! Danke, lieber Horst, für die ausführliche Antwort.

Jetzt nehme ich einmal an man darf seine Heilpraxis nennen:
Anita Musterfrau
Heilpraktikerin (muss zwingend dabei stehen)
Naturheilpraxis Mariendistel

aber NICHT
Anita Musterfrau
Centrum für Naturheilkunde (weil hier der falsche Eindruck geweckt würde, dass es nicht nur eine HP-Praxis sondern ein großes Zentrum aus mehreren Therapeuten ist

ABER wenn es wirklich mehrere HPs in getrennten Praxen in einem Haus sind, dann dürfte sie sich so nennen:
Centrum für Naturheilkunde
Anita Musterfrau
Heilpraktikerin
Naturheilverfahren

Richtig?
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#5
Danke für Eure Ausführung.

Mir ging es z.B. zuerst darum wenn man noch keine Heilerlaubnis hat und möchte dann Trauerbegleiter oder Gesundheitsberater machen.
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#6
Hallo Mellie,

als Gesundheitsberater sollte das doch kein Problem sein.

Praxis für Gesundheitsberatung
Mellie...........
Gesundheitsberaterin


Da kenne ich einige,die ihre Praxis so nennen
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#7
Hi Isolde

Da sich die Aussage "Centrum für Naturheilkunde" auf den jeweiligen Verwender der Berufsbezeichnung bezieht und nicht auf das Gebäude mit mehreren getrennten Einzelpraxen, muss hier schon eine vereinbarte Praxisgemeinschaft zwischen den Praxenbetreibern vorliegen, damit sich jeder von diesen mit "Centrum ....." benennen kann.

GlG
Horst
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#8
Also dann dürfte ich nicht schreiben

Gesundheitsberaterzentrum
Anita Musterfrau

sondern
Anita Musterfrau
Gesundheitsberaterin

oder Trauerbegleiter
Anita Musterfrau

oder

Anita´s Trauer und Gesundheitsberaterstudio...

Praxis darf ich mich ja dann nicht nennen wenn ich nicht HP, HPP. wie sieht es dann mit psycholog. Berater aus?
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#9
(18.07.2015, 15:53)mellie schrieb: Also dann dürfte ich nicht schreiben

Gesundheitsberaterzentrum
Anita Musterfrau

sondern
Anita Musterfrau
Gesundheitsberaterin

oder Trauerbegleiter
       Anita Musterfrau

oder

Anita´s Trauer und Gesundheitsberaterstudio...

Praxis darf ich mich ja dann nicht nennen wenn ich nicht HP, HPP. wie sieht es dann mit psycholog. Berater aus?
Hallo Mellie,
als "Alleinpraktizierende" würde ich mich keinesfalls als "Gesundheitsberatungszentrum" bezeichnen (irreführender Begriff, da ein "Zentrum" beim herkömmlichen Patienten mit anderen Vorstellungen hinsichtlich Personal, räumlicher und sachlicher Ausstattung verbunden ist.

Der Begriff "Praxis" ist kein geschützter Begriff, der nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist, sondern bezeichnet (in dem von Dir angesprochenen Zusammenhang) nur Räumlichkeiten für eine selbständige Berufsausübung, wie z.B. Massagepraxis, Ayurvedapraxis usw.
Also "Praxis für psychologische Beratungen" wäre oK.

Liebe Grüße aus dem dampfenden Kenzingen

Horst
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#10
Da schieb ich das Thema doch glatt nochmal hoch, da ich mich gerade sehr mit der Namensfindung beschäftige  Big Grin

Ich möchte gerne als Bachblütenberaterin arbeiten. Dieses zunächst als Hausbesuchspraxis anbieten. 

Ich habe zwar einen Raum im Haus (direkt neben der Eingangstür, man müsste also nicht erst durch private Räumlichkeiten), aber da weiß ich noch nicht, wie ich das mit einem WC handhaben soll, da wir unten im Haus nur unser privates Bad haben. Also sollte es irgendwie möglich sein, würde ich diesen Raum gerne als Praxis-/Beratungsraum nutzen. Bis dahin nur Hausbesuche.  

Wo kann ich mich da erkundigen? Gesundheitsamt? Mir wurde schon (von privat)  gesagt, dass, solange nicht mit einer Krankenkasse abgerechnet wird, auch das private Gäste WC ausreicht? Wenn man das Bad also nur für Kunden deklariert und privat das Bad oben im Haus nutzt? 
Vielleicht weiß da ja jemand etwas genaueres, bzw kann mir da einen Tipp geben, wo man am besten nachfragen kann...

So, zusätzlich möchte ich gerne Fußmassagen anbieten. Dieses habe ich in einem Praxiskurs vor Ort erlernt (Fußreflexzonenmassage), darf es ja rein rechtlich aber nur Fußmassage nennen. Zumindest so lange, bis ich die Heilerlaubnis habe. Somit steht dies unter dem Aspekt "Entspannung/Wellness"

Nächsten Monat belege ich den 4. Block beim Entspannungstrainer -> Mentaltrainer, was ich auch gerne mit einbringen möchte. (Die gesamte Ausbildung zum Entspannungstrainer steht schon auf meiner Wunschliste  Big Grin ) 

Nenne ich es jetzt Beratungspraxis, fehlt ein Bezug zur Fußmassage. Ich möchte mich aber nicht nur auf die Bachblüten beschränken. 

Geht in dem Fall Gesundheitspraxis? Auch wenn es nur Hausbesuche sind? 


Oder hat jemand noch eine andere Idee?
Heart lichen Gruß
Inga

"You can´t stop the waves, but you can learn to surf"
Joseph Goldstein





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#11
(23.02.2016, 12:44)Inga78 schrieb: Da schieb ich das Thema doch glatt nochmal hoch, da ich mich gerade sehr mit der Namensfindung beschäftige  Big Grin

Ich möchte gerne als Bachblütenberaterin arbeiten. Dieses zunächst als Hausbesuchspraxis anbieten. 

Ich habe zwar einen Raum im Haus (direkt neben der Eingangstür, man müsste also nicht erst durch private Räumlichkeiten), aber da weiß ich noch nicht, wie ich das mit einem WC handhaben soll, da wir unten im Haus nur unser privates Bad haben. Also sollte es irgendwie möglich sein, würde ich diesen Raum gerne als Praxis-/Beratungsraum nutzen. Bis dahin nur Hausbesuche.  

Wo kann ich mich da erkundigen? Gesundheitsamt? Mir wurde schon (von privat)  gesagt, dass, solange nicht mit einer Krankenkasse abgerechnet wird, auch das private Gäste WC ausreicht? Wenn man das Bad also nur für Kunden deklariert und privat das Bad oben im Haus nutzt? 
Vielleicht weiß da ja jemand etwas genaueres, bzw kann mir da einen Tipp geben, wo man am besten nachfragen kann...

So, zusätzlich möchte ich gerne Fußmassagen anbieten. Dieses habe ich in einem Praxiskurs vor Ort erlernt (Fußreflexzonenmassage), darf es ja rein rechtlich aber nur Fußmassage nennen. Zumindest so lange, bis ich die Heilerlaubnis habe. Somit steht dies unter dem Aspekt "Entspannung/Wellness"

Nächsten Monat belege ich den 4. Block beim Entspannungstrainer -> Mentaltrainer, was ich auch gerne mit einbringen möchte. (Die gesamte Ausbildung zum Entspannungstrainer steht schon auf meiner Wunschliste  Big Grin ) 

Nenne ich es jetzt Beratungspraxis, fehlt ein Bezug zur Fußmassage. Ich möchte mich aber nicht nur auf die Bachblüten beschränken. 

Geht in dem Fall Gesundheitspraxis? Auch wenn es nur Hausbesuche sind? 


Oder hat jemand noch eine andere Idee?

Liebe Inga,

Du sprichst mir aus der Seele. Wink  Deine Fragen treiben mich gerade in ähnlicher Art und Weise um.

Ich habe mich jetzt Gesundheitspraxis genannt, weil mir eine Heilpraktikerin (die sehr gut informiert ist) sagte, das dürfte ich so. Auch, obwohl ich erstmal nur Hausbesuche anbiete.
Bei mir geht es darum, dass ich, sobald ich bei Birgit die TCM Diätetik abgeschlossen habe und meinen TCM-Abschluss an einer Vor-Ort-Schule bei uns in der Nähe habe, gerne Bachblütenberatung und TCM in Hinblick auf Prävention und körperliches Wohlbefinden anbieten möchte.

Also bin ich auch sehr gespannt und freue mich auf hilfreiche Antworten.

Dir, liebe Inga, wünsche ich viel Erfolg und Freude in Deiner Planungsphase! Heart
Heart-liche Grüße
von Cathrin



www.gesunde-mitte-mueller.de



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sondern Auftanken der Seele.
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#12
Liebe Cathrin  Heart

Genau, wir haben uns ja schon etwas ausgetauscht und im Hinblick auf Dein Vorhaben bzgl der TCM macht der Begriff  "Gesundheitspraxis" auch wirklich Sinn für mich. 
Ob das für meine Ideen/Angebote auch greift, ist hier die Frage  Big Grin

Wobei Bachblüten, Entspannung, Mentaltraining ja auch in den Bereich Prävention fallen... somit auch gesundheitsförderlich sind  Idea

Dir auch weiterhin viel Erfolg und Spaß, liebe Cathrin  Heart
Heart lichen Gruß
Inga

"You can´t stop the waves, but you can learn to surf"
Joseph Goldstein





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#13
Liebe Inga,

ich persönlich finde schon, dass Du mit Deinem Angebot gut den Namen Gesundheitspraxis tragen kannst. Denn Bachblüten, Entspannung und Massagen tun der Gesundheit doch definitv gut.
Und außerdem musst Du Deine Praxis dann nicht mehr umtaufen, wenn Du mal den HP hast. Wink 

Aber wollen wir mal hören, was die anderen dazu sagen. Ich bin gespannt.
Heart-liche Grüße
von Cathrin



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#14
Hallo miteinander,

also "Gesundheitspraxis" finde ich auch OK!
Wichtig hierbei ist, dass aus dem Umfeld-Text nicht auf eine "Wiederherstellung der Gesundheit", sondern auf eine "Bewahrung/Pflege der Gesundheit" abgestellt wird.

LG
Horst
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#15
Vielen herzlichen Dank, Horst. Und eine gute Nacht.
Heart-liche Grüße
von Cathrin



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#16
Hallo Zusammen,

Darf ich mich nach Abschluss meiner BBB-Ausbildung dann so nennen ?

Beratungspraxis

Maria Weber

Bachblütenberaterin

Eigene Praxisräume hätte ich bereits.
Liebe Grüße

Maria 

"Nimm dir Zeit, für die Dinge die dich glücklich machen"
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#17
Liebe Maria,

ich denke, ja. Das sollte, nach all dem was ich mir an Informationen geholt habe, gut gehen.
Heart-liche Grüße
von Cathrin



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#18
Hallo liebes Team Smile

Da ich ja demnächst die Ausbildung zur Bachblütenberaterin angehen werde, stellt sich für mich folgende Frage:

Darf ich auch als BBB eine Hausbesuchspraxis führen ?

Als HP dürfte ich es, aber als Beraterin ? Da bin ich mir nicht sicher...   Undecided
Liebe Grüße

Maria 

"Nimm dir Zeit, für die Dinge die dich glücklich machen"
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#19
Darf man das als HP? Ich dachte es gäbe ein "Bestallungsgesetz"?
liebe Grüße


Yvonne

HP   ET ✓  Faszien  ✓  Taping ✓ BBB





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#20
(03.07.2016, 18:29)yvonneer schrieb: Darf man das als HP? Ich dachte es gäbe ein "Bestallungsgesetz"?

Ja, als HP darf man das. Wink

Mir ging es jetzt nur darum ob das auch Berater (z.B. Bachblütenberaterin) machen dürfen oder nicht.
Liebe Grüße

Maria 

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