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16.12.2015, 09:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2015, 09:33 von Isolde Richter.)
Zwei private Krankenkassen (HUK Coburg und PAX Familienfürsorge) bieten Heilpraktikern an, als Kooperationspartner eine Vereinbarung über die Heilpraktiker-Leistungen abzuschließen. Darin wird vereinbart, dass Patienten, die bei den beiden Krankenkassen versichert sind, Heilpraktikerleistungen zu den Honorarbeiträgen der Bundesbeihilfe abgerechnet werden.
Der Vorteil ist: der Patient bekommt HP-Leistungen erstattet bis zur Höchstgrenze der Bundesbeihilfe erstattet.
Bitte beachten: möchte der HP eine Rechnung über dieser Höchstgrenze stellen, muss er den Patienten darauf hinweisen, dass er diese darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen muss. Dies gilt auch für Therapiemethoden, die von der Bundesbeihilfe nicht anerkannt werden.
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Okay. Wenn Interesse besteht, wo oder bei wem muss ich mich da melden?
Lg Simone.
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Wo soll der Vorteil sein?
PAX hat doch immer schon nach GeBüH Beihilfesatz erstattet und HUK größtenteils sogar den Höchstsatz GeBüH.
Wäre spannend wenn Horst sich diese Kooperationsverträge mal genauer anschauen würde!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Mich wundert es auch, was da positiv dran sein soll. Denn der Bundesbeihilfesatz ist nicht gerade der Vorteilhafteste. Schön, dass ihr nachschauen wollt. Ich bin sehr gespannt, was dabei rauskommt.
Hat die HUK Coburg nicht eh schon immer bezahlt nach PKV-Tarif bezahlt, wenn Heilpraktikerleistungen im Vertrag beinhaltet sind?
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Hallo miteinander,
also diese Kooperationsvereinbarung muss ich mir einmal genau ansehen, bevor ich zu einer Bewertung kommen kann.
Daher habe ich sie gestern schon per EMail angefordert; bislang aber noch keine Reaktion erhalten.
Bleibe aber am Ball und melde mich wieder.
GlG
Horst