ich hatte vor Jahren (bevor ich als HPP in eigener Praxis arbeitete) die gleichen Probleme/Fragen. Und keines der Ämter, bei denen ich vorgesprochen hatte, konnte mir exakte Auskünfte geben - was ich ziemlich verwirrend fand.
Bei mir ging es um Wellnessmassagen und um nicht-medizinische Hypnoseanwendungen, also Entspannung.
Letztlich konnte ich dann starten, mit folgenden „Auflagen“:
Der Begriff „Praxis“ war nicht erlaubt. Also „Studio“.
Es musste ein Stellplatz für Kunden vorhanden sein (wurde aber nie nachgeprüft).
Ich musste ein Gewerbe anmelden (was sich ziemlich gravierend bei den Müllgebühren auswirkte, da Gewerbemüll).
Beim Gesundheitsamt musste ich nichts anmelden. Da wusste überhaupt niemand Bescheid. Allerdings wussten die auch später, als es um die HPP-Praxis ging (angemietete Räume im Ort), über NICHTS Bescheid, was mich sehr ärgerte.
Ich musste das „Studio“ beim Finanzamt anmelden (logisch).
Irgendwie scheint es bei allem keine einheitlichen Regelungen zu geben, was die Sache nicht einfacher macht. Und dann gibt es wohl auch enorme Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde.
Und daher wirst du auch hier viele verschiedene Antworten bekommen, weil es überall anders gehandhabt wird.
Ich habe damals einfach losgelegt und festgestellt, dass es anscheinend kein Amt wirklich interessierte … ich weiß, diese Aussage ist jetzt nicht besonders hilfreich für dich .
Ich wünsch Dir ganz viel Erfolg bei deinem Vorhaben !! Und berichte doch mal, wie es letztlich gelaufen ist.
Liebe Grüße - Kerstin