Die IHK hat ganz klar gesagt, dass meine geplante Tätigkeit unter die Freiberufler fällt und ich kein Gewerbe anmelden muss. Sie könnten mich nur beraten, was Finanzierungsmöglichkeiten angeht. Aber es kam der Tipp, mich an den Bund freier Heilberufe zu wenden, die könnten mich in rechtlichen Angelegenheiten beraten.
Dort sagte man mir auch, dass ich unter die Freiberufler fallen würde ( unabhängig davon, ob Heilpraktiker oder nicht), sie mich aber nur in versicherungstechnischen Belangen beraten können und ich mich zu gegebener Zeit bei ihnen melden kann. Generell wäre halt die Berufshaftpflicht zu empfehlen ( kein MUSS), da zB einige Institutionen wie VHS, einen Nachweis verlangen, wenn man dort Kurse gibt.
Ich habe bei beiden mehrfach gefragt, ob es mit dem Gewerbe wirklich so ist und beide haben es mir versichert.
Nun warte ich, was das Finanzamt sagt, die entscheiden letztendlich.
Ach ja, das Gesundheitsamt wird erst relevant, wenn man Heilpraktiker ist. Bis dahin hat man einige Freiheiten. Geraten wird nur, dass zB eine Liege abwaschbar und desinfizierend ist. Ein Fußboden, der wischbar ist, wäre schön, muss aber nicht.
Anders wäre es halt, sobald die Heilerlaubnis da ist.
So, das soweit zu den Infos bisher....
Inga
"You can´t stop the waves, but you can learn to surf"
Joseph Goldstein