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Inga hat mich auf eine weitere Frage gebracht.....
.....darf ich als Ernährungs- und Gesundheitsberaterin mobil tätig sein, d. h. ohne Praxisräume.
Bei meinem zuständigen Gesundheitsamt möchten Sie gerne Unterlagen über meine Ausbildung vorgelegt bekommen, um dann entscheiden zu können....ich hatte heute dort mal telefonisch angefragt.
Daraufhin habe ich an unserer Schule angerufen und hier wurde mir versichert, dass ich gar nicht das Gesundheitsamt um Erlaubnis zu bitten brauche, für eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich reiche ein Gewerbeschein völlig aus.
Hat hier Jemand eine Antwort für mich oder vielleicht in dieser Hinsicht Erfahrung?
Lieben Dank für Eure Antworten!
Herzlichst
STEFFI
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-
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Liebe Stefanie,
es ist genau so, wie es Dir in unserer Schule mitgeteilt wurde.
Du darfst als Ernährung- und Gesundheitsberater auch mobil tätig sein.
Das heißt, Du benötigst keine eigenen Praxisräume.
Du kannst beispielsweise Deine Klienten daheim besuchen und Einzelberatungen durchführen
oder mit der ortsansässigen VHS zusammenarbeiten.
Wie das alles genau geht und auf was Du achten musst, bekommst Du alles genau in den Kursen
zur Ernährungs- und Gesundheitsberatung erklärt.
Also freue Dich darauf, ich freue mich, dass Du dabei bist.
Liebe Grüße
Gudrun
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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Da bin ich jetzt aber beruhigt....lieben Dank an Dich, liebe Gudrun!
Herzlichst
STEFFI
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