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Hallo Ihr Lieben,
heute ist mir ein angeblich neues Urteil über den Bildschirm geflimmert.
Da es sich auch um den Verkauf von Beratungsleistung (und das nicht günstig) handelt, bin ich etwas verunsichert.
Das Urteil erging vom LG Düsseldorf, dass die Einbindung über die Tools von Facebook (like Button) auf der Website nicht erlaubt sind. Das Urteil soll für mehr Datenschutz sorgen. Da bei dem Facebook like Button Personenbezogene Daten übertragen werden, ohne dass dies nochmals explizit abgefragt wird, wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz und ein Fall für eine Abmahnung.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Betreiber von Websites ihren Like-Button entfernen müssten, um nicht Gefahr zu laufen abgemahnt zu werden.
Kennt sich jemand mit E-Recht aus, und ganz speziell in diesem Fall?
Liebe Grüße & einen schönen Sonntag,
Gesi
Herzliche Grüße
Gesi
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Glück ist ein Parfüm, das du nicht auf andere sprühen kannst,
ohne selbst ein paar Tropfen abzubekommen.
Ralph Waldo Emerson
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Hallo Gesi
Schau mal hier : http://www.e-recht24.de/artikel/datensch...eiten.html
Startseite: http://www.e-recht24.de/
Dort findest du etwas zu Facebook und Datenschutzerklärung dazu. Schau mal ob dir das weiterhilft
Liebe Grüße
Petra
..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
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Liebe Petra,
danke für Deinen Tipp.
Es gab meines Wissens jedoch ein neues Urteil jetzt am Freitag. Dies ist noch nicht (ganz) rechtskräftig, hat aber für etwas Wirbel gesorgt.
Nun bin ich unsicher, ob ich den Like-Button auf meiner Seite entfernen soll. Denn Abmahnungen, darauf hat man nicht wirklich Lust.
Vielleicht hast Du was gehört, oder Horst kann uns einen Tipp geben - ich blinzle mal leicht verlegen in seine Richtung….
Herzliche Grüße
Gesi
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Ralph Waldo Emerson
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Hallo Gesi,
es hat in der Tat am Freitag ein neues Urteil gegeben, und zwar vom LG Düsseldorf, 12 O 151/15
Vielleicht hilft euch die Darstellung auf den Seiten der Verbraucherzentrale:
http://www.verbraucherzentrale.nrw/faceb...verstoss-2
(Startseite: www.verbraucherzentrale.nrw)
Das Urteil ist jetzt natürlich noch nicht rechtskräftig und vermutlich auch anfechtbar, aber oft folgen ja weitere Gerichte erstmal...
Fazit: Wer keine 2-Click Lösung eingebaut hat oder bei dem ein PopUp oder ähnliches auftaucht, sollte sich nach diesem Urteil 2x überlegen, ob ihm der Button soooo wichtig ist, dass man die Kosten einer Abmahnung in Kauf nehmen möchte (oder man hat einen Anwalt zum Mann )
Viele Grüße,
Heike
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Liebe Heike,
Herzlichen Dank für Deine Info.
Dann werde ich meinen Button mal zur Sicherheit entfernen.
Viele Grüße & ein schöner Wochenende
Herzliche Grüße
Gesi
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Guten Morgen!
Ist dieses Urteil vom LG Düsseldorf eigentlich allgemein gehalten? Oder speziell auf HP ausgerichtet? Ende letzten Jahres haben diese ja auch schon ein Urteil bezüglich Osteopathietätigkeiten gefällt.
Euch allen einen schönen Sonntag, Katharina
Liebe Grüße, Katharina
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst.
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Guten Morgen Katharina,
das Urteil gilt nicht nur für HPs. Es gilt für JEDEN Website-Betreiber.
Herzliche Grüße
Gesi
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(13.03.2016, 10:00)Gesi schrieb: Guten Morgen Katharina,
das Urteil gilt nicht nur für HPs. Es gilt für JEDEN Website-Betreiber.
Danke.
Und auch von mir meinen herzlichsten Glückwunsch und viel Glück für die kommende Woche.
Drück dir die Daumen.
LG,Katharina
Liebe Grüße, Katharina
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da habe ich ja glück!!: bin NICHT bei facebook!!!!!
...und das wird auch so bleiben!!
Manchmal, wenn ich ein wenig neben mir stehe und gucke, was ich da so mache, muß ich plötzlich grinsen...
...und dann lachen wir beide!
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Ich finde Facebook Heilpraktikerseiten ehrlich gesagt etwas unseriös. Aber das ist nur meine Meinung.
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Aber wenn ich das richtig lese... gilt das doch 'nur' für den "gefällt mir" button von FB auf der eigenen website- oder?
Das bedeutet, ich kann trotzdem in FB vertreten sein und ich könnte auch einen link auf meiner Website zu meiner FB-Seite erstellen - ohne gefällt mir. Mit den entsprechenden Angaben im Impressum.
LG
Monika
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Es geht hier NICHT um eure Mitgliedschaften bei Facebook oder dort erstellten HP-Praxisseiten...
Es geht um die Einbindung von Facebook-Code auf gewerblichen Webseiten - und was das größte Problem dabei ist, teure Abmahnungen deswegen. Schaut mal ganz oben rechts auf dieser Seite... DAS ist der Stein des Anstoßes.
Das Problem ist, dass Facebook nicht nur die Daten auf ihrer eigenen Seite sammelt, sondern auch auf ganz vielen "normalen" Webseiten, wenn die Webseitenbetreiber dieses Plugin eingebaut haben und man als Nutzer keine Kontrolle darüber hat.
Ganz praktisch dargestellt: Du hast bei Isolde dort oben rechts vor Monaten auf "Gefällt mir" geklickt. Du bist (aus Bequemlichkeit) direkt mit deinem Facebook-Konto mit dem selben Browser eingeloggt (über Cookies, so dass du nicht jedes Mal neu einloggen musst - genau wie hier im Forum). Bei Facebook tummelst du dich aber gar nicht viel, aber natürlich hier im schönen Forum.
Nun bekommt Facebook trotzdem dass du ihre Seite gar nicht besuchst, jedesmal Daten von dir. Eben über dieses oben eingebaute "Gefällt mir" Plugin.
Generell ja jetzt nicht sooooo schlimm, werden viele von euch sagen. Ist ja auch so. Stirbt man nicht von.
Aber laut Freitag ergangener Rechtssprechung gegen den Datenschutz. Und das kann so richtig schön teuer für den Betreiber werden.
LG,
Heike
PS: Vielleicht kann Horst ja mal gucken.. und evtl. Isolde bzw. Dirk Bescheid geben, dass man ggf. das Plugin erstmal deaktiviert.
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Liebe Heike,
besten Dank für Deine Erklärungen, man kann es nicht treffender formulieren!
Genau so ist es, traurig aber wahr….
Nun, mein Plug-in - in dem Fall auf Grund Zeitnot, der ganze Facebook-Verweis- ist erst mal bis auf Weiteres von meiner Website entfernt.
Auf Facebook findet Ihr mich natürlich weiterhin, bald auch wieder mit neuen Meldungen :-)
Herzliche Grüße
Gesi
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Ralph Waldo Emerson
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14.03.2016, 22:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2016, 17:02 von Horst.)
Hallo miteinander,
bis zur weiteren Rechtsprechungsabklärung zu Facebook würde ich dringend anraten, den Like-Button auf der eigenen Website zu entfernen.
Mit einer entsprechenden Datenschutzerklärung (in den Rechtshinweisen Eurer Websites) wäre ein Belassen dieses Buttons wohl (theoretisch) möglich. Eine passende Datenschutzbelehrung ist aktuell jedoch kaum formulierbar, da die nach Aktivierung des Like-Buttons automatisch übermittelten Daten nicht eingrenzbar sind (keiner weiß, was, wieviel und wie lange).
GlG
Horst
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