Beiträge: 10.644
Themen: 389
Registriert seit: Jun 2014
Bewertung:
4.680
28.03.2016, 18:10
mir stellt sich gerade die Frage, ist diese Frage überhaupt zulässig, wir als HP dürfen keine Ferndiagnosen stellen und auch keine Auskunft am Telefon geben. ABER
Sie werden durch den Angehörigen eines alkoholabhängigen Patienten telefonisch um Rat gefragt.
Der Angehörige schildert Ihnen folgende Symptome des Patienten:
Bewusstseinsstörungen, gestörte örtliche und zeitliche Orientierung, wirre Äusserungen mit Situationsverkennungen, Unruhe, starkes Schwitzen, starkes Händezittern.
Welche Diagnose trifft am ehesten zu?
A: Fokaler epileptischer Anfall
B: Morbus Wilson (Kupferspeicherkrankheit)
C: Korsakow-Syndrom
D: Delirium tremens
E: Stupor
Richtig Antwort D
Herzensgrüße
Simone
Beiträge: 3.190
Themen: 45
Registriert seit: Oct 2008
Bewertung:
221
Hallo Simone,
nach der Diagnose wird ja nur theoretisch in der Frage gefragt.
Im wirklichen Leben wirst du in so einem Fall den Leuten sagen, dass sie den RTW rufen sollen.
Darüber darfst du doch Auskunft geben wenn du um Rat gefragt wirst.
Ich hab solche Auskünfte am Telefon schon oft gegeben sogar als Krankenschwester.
LG
Antje