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Praxiskleidung steuerlich absetzbar
#1
Lieber Horst und liebe Alle,

bei der Ausarbeitung meiner aktuellen Jahressteuerabrechnung bin ich auf diese Frage gestoßen:

kann ich auch solche Kleidung geltend machen, die nicht weiß ist, die ich aber in der Praxis trage, also z.B. blaue rutschfeste Socken, T-Shirts, Hosen oder gar auch eine Jacke, die ich auf dem Weg zur Praxis und von dort wieder nach Hause, anhabe?
Der Grund meiner Frage ist der, dass ich meine gehört/gelesen zu haben, dass all dies in weiß sein müsste und als Praxiskleidung erkennbar, sprich: Kasak o.ä..
Herzlichsten Dank für die Auflösung des heutigen Rätsels ;-)

Und kommt alle gut ins Wochenende hinein - lieben Gruß, Cordula
Lebe, liebe, lache, sei achtsam und nimm Dir die Zeit, die Du brauchst ... man  lernt nie aus.
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#2
Ich bestell Praxiskleidung bei Berufsbekleidungs Shops. Das ist dann absetzbar
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#3
(01.04.2016, 14:17)Scapi schrieb: Ich bestell Praxiskleidung bei Berufsbekleidungs Shops. Das ist dann absetzbar

Liebe Andrea,

das ist ja eine gute Idee - so umgeht man die Unsicherheit. Danke dafür!

Doch wie wird es sich mit meinen bisherigen praxisbedingten Kleidungskäufen (s.o.) verhalten - hat jemand da Erfahrung?

Lieben Dank und natürlich gesunde Grüße,

Cordula
Lebe, liebe, lache, sei achtsam und nimm Dir die Zeit, die Du brauchst ... man  lernt nie aus.
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#4
Liebe Cordula,

die Finanzämter erkennen in der Regel nur vom Händler als Arbeitskleidung ausgewiesene Kleidung an. Du kannst es mit angeben, rechne aber mit einer Streichung...
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#5
Liebe Silke -

na denn, ich werde es dann dieses Mal lediglich versuchen und einreichen, doch habe ich wieder etwas dazugelernt.

Lieben Dank und Grüße, Cordula
Lebe, liebe, lache, sei achtsam und nimm Dir die Zeit, die Du brauchst ... man  lernt nie aus.
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