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ich hatte diese Frage bereits vor einiger Zeit im internen Bereich des Fasten-Forums gestellt, aber offenbar kann sie niemand beantworten. Vielleicht ist dies ja der besser geeignete Ort dafür
Wer kein "Voll-HP" ist, kann die Fastenbegleitung ja nur für körperlich Gesunde anbieten. Sollte ich mir irgendwie schriftlich bestätigen lassen, dass die Klienten gesund sind und nichts gegen eine Fastenkur spricht? Oder sollten die Klienten eine Art Vertrag unterschreiben, in dem sie darauf hingewiesen werden, dass es ein Angebot nur für körperlich Gesunde ist und versichern, dass keine medizinischen Gründe dagegen sprechen? Sollte ich mir ein Attest vom Arzt vorlegen lassen? Nur so für meine Absicherung, damit alles dokumentiert ist und ich nachweisen kann, dass nicht gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen wurde...?
Es würde mich wirklich interessieren, wie ich das am elegantesten lösen kann.
Aber jetzt wünsche ich erstmal allen ein schönes langes Wochenende
Hallo Birte,
ich lasse mir immer etwas unterschreiben wenn ich berate.
Eine Eigenverantwortlichkeitserklärung.
Mit etwaigem Wortlaut ....
Hiermit erkläre ich, dass ich mit den von DEIN NAME erhaltenen Informationen eigenverantwortlich umgehe.
Mir ist bekannt, dass die Beratung keine Heilpraktiker- und/oder Arztbehandlung ersetzt.
Dann noch Name und Adresse und Geburtsdatum und Unterschrift.
diese Erklärung von Uli finde ich prima. Mit Attest vom Arzt ist es für einige Deiner Klienten bestimmt sehr aufwändig und nochmal mit zusätzlichen Kosten verbunden.....
Wobei ich die rechtliche Seite natürlich nicht beurteilen kann.
Liebe Grüße Anja
Liebe Grüße Anja
Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan (Sallust)
Mit der Erklärung von Gudrun als "Gerüst" werde ich mir ein eigenes Dokument basteln.
Denn ein wenig Therapie wird ja mit einfließen. Wobei ich als HPP eben auf die psychischen Aspekte des Fastens konzentriert bin und die körperlichen Vorgänge sozusagen positive Begleiterscheinungen sind.