damit ist alles gesagt, der HP darf also gar nichts machen - wirklich schade, denn Windpocken könnten naturheilkundlich gut behandelt werden.
Noch kurz zur Therapie des Arztes: es ist keinesfalls gesagt, dass dieser verschreibungspflichtige Medikamente einsetzt. Der HP darf nicht behandeln, weil der § 24 IfSG das Behandlungsverbot ausspricht. Das hat also nichts damit zu tun, ob bei dieser Krankheit verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden müssen oder nicht.
Liebe Frau Hottendorff,
vielen Dank für die positive Rückmeldung. Ich habe mich sehr darüber gefreut.
LG Isolde Richter