Da nun neue Richtlinien gelten und alle Gesundheitsämter an der zentrailisierten Überprüfung teilnehmen hat sich dieser Post erledigt.
Seit 1992 wurden die Überprüfungen durch "Leitlinien" der Bundesregierung hinsichtlich der Prüfungsinhalte und -termine zunehmend zentralisiert und vereinheitlicht.
Die Bundesländer, die an dieser „zentralisierten HP-Überprüfung“ teilnehmen sind z.Zt.:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg (seit März 2011).
In diesen Bundesländern gibt es pro Jahr einheitlich zwei Termine für die schriftliche Überprüfung (1. Prüfungsteil), und zwar jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.
Wichtig: Nicht einheitlich festgelegt wurden auch in diesen Ländern die jeweiligen Anmeldefristen zur Überprüfung, die daher durchaus unterschiedlich sein können. Zumeist beträgt diese Anmeldungsfrist ca. 3 Monate vor dem Termin zur schriftlichen Überprüfung. Sie sollten die Anmeldefrist jedoch unbedingt bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt erfragen. Allerdings haben fast alle Gesundheitsämter die für sie geltenden Anmeldungsfristen (sowie auch die erforderlichen Anmeldungsunterlagen) im Internet eingestellt. Sollte Ihr Gesundheitsamt Ihnen eine unzumutbar lange Anmeldefrist nennen, so können Sie dagegen protestieren. Sie können sich dazu auf unserer Homepage unter „Downloads“ ein entsprechendes Protestschreiben herunterladen, das Sie – evtl. abgeändert – an Ihr Gesundheitsamt senden können.
In den sonstigen Bundesländern sind die Überprüfungstermine und die Anmeldefristen bei den örtlich zuständigen Zulassungsstellen (Landkreise, Stadtkreise, Gesundheitsämter) abzufragen, meist können Sie dies auch über das Internet.
Der mündliche Überprüfungstermin (2. Prüfungsteil) folgt für Antragsteller, die im März den schriftlichen Teil erfolgreich absolviert haben, zumeist in den Monaten April bis September. Für Antragsteller, die den schriftlichen Teil der Überprüfung im Oktober erfolgreich absolviert haben, liegen die Termine zumeist in den Monaten November bis Februar.
Bei Nichtbestehen der Überprüfung steht Ihnen innerhalb eines Monats ein Widerspruchsrecht zu. Eine Möglichkeit die Überprüfung zu wiederholen besteht nach einem halben Jahr. Die Zahl der möglichen Wiederholungen ist nicht beschränkt.
Wo können Sie Ihre HP-Erlaubnis beantragen?
Grundsätzlich ist die Zulassungsstelle (Gesundheitsamt) zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie beabsichtigen, eine Praxis zu eröffnen.
Die jeweiligen Zulassungsstellen setzen voraus, dass Sie
- entweder Ihren ersten oder zumindest zweiten Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle haben oder
- objektiv nachvollziehbar darlegen, dass Sie in deren Zuständigkeitsbereich nach Erteilung der HP-Erlaubnis eine HP-Praxis eröffnen und betreiben wollen.
Bitte beachten Sie dazu auch die ausführlichen Informationen im Thread „Bei welchem Gesundheitsamt melde ich mich an?“