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In diesem Webinar lernt ihr das Wichtigste über die schulmedizinischen Arzneimittel, die ein jeder HP kennen muss
und
ihr lernt die "Renner" der Apotheke kennen, die man auch kennen muss.
Dies hat den Vorteil, dass ihr wisst, wovon der Patient spricht, falls er dieses einnimmt.
Ist es sinnvoll, dass ihr dieses Präparat auch verordent?
Und so kennt ihr für alle wichtigen Erkrankungen auch immer ein gutes Medikament, dass man einsetzen kann.
Zu gewinnen gibt es einen Webinarplatz!
Was müsst ihr tun, um diesen zu ergattern?
Schaut euch das ausgestellte Rezept an. Was ist daran falsch? Beantwortet dann die untenstehende Frage und schreibt einfach die Nummer an: mail@isolde-richter.de Und mit etwas Glück ....
Welche Antwort ist korrekt? 1. Der HP darf niemals ein homöopathisches Arzneimittel verordnen. 2. Der HP darf überhaupt keine Arzneimittel auf ein Rezept schreiben. 3. Der HP darf keine Betäubungsmittel verordnen (Ausnahme: Opium ab D6 und Schlafmohn ab D4). 4. Der HP darf nur deutsche Bezeichnungen auf die Verordnung schreiben und niemals die lateinische Bezeichnung.
Einsendeschluss ist Dienstag, 15.11.16 um 24.00 Uhr
Der Gewinner wird hier im Forum, bei Fb und auf der Homepage namentlich genannt.
(19.10.2016, 10:07)Isolde Richter schrieb: Gewinnspiel zum Webinar Arzneimittelwissen und Rezeptierkunde im Wert von 90 €, Start: Donnerstag 17.11.16 um 19.45 Uhr
In diesem Webinar lernt ihr das Wichtigste über die schulmedizinischen Arzneimittel, die ein jeder HP kennen muss
und
ihr lernt die "Renner" der Apotheke kennen, die man auch kennen muss.
Dies hat den Vorteil, dass ihr wisst, wovon der Patient spricht, falls er dieses einnimmt.
Ist es sinnvoll, dass ihr dieses Präparat auch verordent?
Und so kennt ihr für alle wichtigen Erkrankungen auch immer ein gutes Medikament, dass man einsetzen kann.
Zu gewinnen gibt es einen Webinarplatz!
Was müsst ihr tun, um diesen zu ergattern?
Schaut euch das ausgestellte Rezept an. Was ist daran falsch? Beantwortet dann die untenstehende Frage und schreibt einfach die Nummer an: mail@isolde-richter.de Und mit etwas Glück ....
Welche Antwort ist korrekt? 1. Der HP darf niemals ein homöopathisches Arzneimittel verordnen. 2. Der HP darf überhaupt keine Arzneimittel auf ein Rezept schreiben. 3. Der HP darf keine Betäubungsmittel verordnen (Ausnahme: Opium ab D6 und Schlafmohn ab D4). 4. Der HP darf nur deutsche Bezeichnungen auf die Verordnung schreiben und niemals die lateinische Bezeichnung.
Einsendeschluss ist Dienstag, 15.11.16 um 24.00 Uhr
Hallo Isolde meine Antwort lautet :XXX weil Schlafmohn unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Wenn wir das verordnen dann bitte ab D4 und nicht ab D3
bitte schicke deine Antwort an diese Emailadresse mail@isolde-richter.de dort gehen alle Lösungen ein, hier gehts sie vielleicht nur verloren bzw. unter.
Das wäre schade.
Ich drück dir die Daumen und schön das du auch mitmachst. Viel Glück