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Hallo miteinander,
es ist wieder einmal soweit: Es gibt einen neuen Vorstoß zur Änderung einiger Regelungen des Heilpraktikerrechtes ( HeilprG, 1.DVO, Bundesleitlinien für die HP-Zulasungsüberprüfung).
Waren es bislang hauptsächlich einige Bundesländer, die eine Neuregelung des HP-Rechtes anstrebten, so gibt es jetzt auch auf Bundesebene einen entsprechenden Vorstoß: So gibt es einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, im Rahmen des "Dritten PflegestärkungsGesetzes - PSG III" auch das HeilprG zu Ändern. Sicherlich sollte man als HP(P) und verstärkt auch als HP-Anwärter diese Entwicklung interessiert beobachten, denn es gibt bei Gesetzgebungsverfahren des öfteren überraschende und vorher garnicht absehbare Entwicklungen.
Doch vorerst ist keinerlei Aufregung gerechtfertigt.
Der aktuelle Änderungsvorschlag zielt auf eine stärkere Bundeseinheitlichkeit sowohl des Überprüfungs/Ausbildungsstoffes (Lernzielkatalog) , als auch des Überprüfungsverfahrens. Beides wäre gerade für HP-Anwärter von großem Vorteil.
So sollen entsprechende Richtlinien des Bundes für einen Lernzielkatalog und für das Überprüfungsverfahren bundeseinheitlich neu erstellt werden. Die bisherigen Leitlinien des Bundes (1992) sind mittlerweile etwas angestaubt und dienten hauptsächlich als Anstoß für die Bundesländer, entsprechende eigene Richtlinien zu entwickeln. Das haben die Bundesländer dann auch gemacht und ihre eigenen HP-Richtlinien auch nach und nach (manchmal sehr nach) der jeweiligen Rechtsprechung angepasst.
Da die nun angestrebte Bundes-Leitlinie, die die Richtlinien der Länder ablösen soll, "unter Beteiligung der Länder" erarbeitet werden soll und selbstverständlich die einschlägige Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) berücksichtigen muss, sind keinerlei umwälzenden Änderungen zu erwarten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass bereits heute schon viele Bundesländer untereinander eine Vereinheitlichung des HP-Zulassungsverfahrens eingeführt haben.
Die Bundes-Leitlinie soll bis Ende 2017 erarbeitet werden und dann innerhalb von 3 Monaten von den Ländern umgesetzt werden (na schaun mer mal).
Fazit: Nix groß Neues absehbar.
Sobald sich was Neues abzeichnet: Infos erwünscht und zugesagt.
GlG
Horst
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Hallo Horst,
danke für diese Info.
Ich find es toll, dass Du uns immer auf dem Laufenden hältst.
DANKE!
Birgit
Menschen stolpern nicht über Berge,
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Lieber Horst,
vielen lieben Dank für die Info.
Da bin ich ja mal gespannt.
Herzensgrüße
Simone
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Lieber Horst,
ganz lieben Dank für Deine schnelle Info. Hier an der Schule ist man wirklich immer bestens informiert durch Euch, vielen Dank !
Liebe Grüße Anja
Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan (Sallust)
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Hallo Horst,
Vielen Dank für die Information.
Kann mir gut vorstellen dass es gerade für uns die in Schleswig Holstein geprüft werden, interessant werden könnte, da die dort ja doch sehr anders prüfen.
Liebe Grüße, Katharina
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst.
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Vielen Dank für die Info...
LG Andrea
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Vielen Dank lieber Horst für die Info
dann kann man ja gespannt sein was, wie und
wann sich etwas verändert und ne bessere Vereinheitlichung
wäre ja nicht verkehrt...........
Liebe Grüße Eva
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Dann hoffen wir, dass es gelingt, dass wirklich in ALLEN Bundesländer die einheitlichen Richtlinien Gültigkeit haben. Das würde für die Prüfungsvorbereitung vieles erleichtern.
GLG Isolde
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(21.10.2016, 16:25)Isolde Richter schrieb: Dann hoffen wir, dass es gelingt, dass wirklich in ALLEN Bundesländer die einheitlichen Richtlinien Gültigkeit haben. Das würde für die Prüfungsvorbereitung vieles erleichtern.
Hallo zusammen,
gibt es denn einen neuen Sachstand in dieser Diskussion? Bezüglich des leidigen Münsteraner Memorandums kann man aktuell, z.B. auf den Websites der HP-Berufsverbände, ja nun vieles lesen. Als HPA macht mich das doch sehr hellhörig und ich würde mich freuen, besser selektieren zu können, welche Aussagen welches Gewicht haben, worüber wir uns als HPA ggf. Gedanken machen sollten.
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße,
Katja
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Lieber Horst,
auch von mir lieben Dank für die Info
Beste Grüße
Melanie
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Hallo miteinander,
der eingangs angesprochene Gesetzesentwurf ist ja mittlerweile zum Gesetz geronnen (G vom 23.12.2017) und zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Inhaltlich hat sich zum Gesetzesentwurf nichts Wesentliches geändert. Das Gesetz bestätigt wieder einmal die Berufsfreiheit für Heilpraktiker und und hat als wesentliche Zielsetzung die bundeseinheitlichen Richtlinien für die HP-Zulassung. Diese müssen bis Ende 2017 vom Bund erlassen werden und gelten dann spätestens 3 Monate nach Erlass der Richtlinie in allen Bundesländern. Inhaltlich liegen die beabsichtigten Regelungen aktuell noch nicht fest vor. Es gibt aber schon einige Vorschläge u.a. von den HP-Verbänden, die sich auch aktiv an der Richtliniendiskussion beteiligen (Näheres in den Verbandsmitteilungen).
Zu der erneut in den Ring eingeworfenen Forderung des "Münsteranen Memorandums" (diese Forderung wird seit jahrzehnten von gewissen Gruppierungen der Ärzteschaft gebetsmühlenhaft vorgebracht, hat aber nach m.A. nur Rückhalt in einer der größeren Parteien s. neuen Thread hierzu -->
Stellungnahme der Parteien zum HP
Dass dieses Memorandum nicht im Rahmen der Diskussion des Gesetzes vom 23.12.2017 veröffentlicht wurde, sondern erst im Vorfeld des Wahlkampfes zu Bundestagswahl, weist m.E. auf den Charakter eines Wahlkampfversuches hin.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Bundestag durch o.g. Gesetz erst vor noch nicht einmal einem Jahr die Heilpraktikerschaft bestätigt hat, denke ich, dass wir der Zukunft mit einer berechtigten aber aufmerksamen Gelassenheit entgegen sehen können.
GlG
Horst
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Lieber Horst,
vielen DAnk für deine Stellungsnahme.
Herzensgrüße
Simone
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01.09.2017, 05:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2017, 05:33 von Silke Uhlendahl.)
Zitat:In Anbetracht der Tatsache, dass der Bundestag durch o.g. Gesetz erst vor noch nicht einmal einem Jahr die Heilpraktikerschaft bestätigt hat, denke ich, dass wir der Zukunft mit einer berechtigten aber aufmerksamen Gelassenheit entgegen sehen können.
"....the same procedure as every year" kann ich dazu nur noch sagen.
Ich verfolge das nun seit 20 Jahren und immer wieder erreicht die Herzfrequenz der HPA/Schüler einen Höhepunkt und immer wieder beruhigt sich alles.
Im übrigen ein immer wieder gern genommener Kritikpunkt ist das HP ja " nur einen Volkschul- ( heute = Hauptschulabschluss)" benötigen.
das stammt ja aus einer Zeit, als diese Schulform die Hautsächliche darstellte.
Ich kenne so gut wie keine/n HP aus meinem engeren Kreis der/die nicht eine höhere Schulbildung oder gar ein Studium oder eine medizinische Grundausbildung absolviert hat.
Da sind zum Beispiel:
- promovierte Biologen
- promovierte Chemiker
- Zahnmediziner
- Psychologen
- Apotheker
- Lehrer
- Ingenieure
- Rettungsassistenten
- Intensivkrankenschwestern
- Physiotherapeuten
- usw.
die mir ad hoc morgens um diese frühe Zeit bereits einfallen, die ich so kenne und die auch als Heilpraktiker zugelassen sind.
Es gibt viele, viele gute Heilpraktiker/innen und es gibt schwarze Schafe unter den knapp 45.000 zugelassenen Therapeut/innen.
Einzelfälle werden gerne von Gegnern benutzt zur "Stimmungsmache" und wenn man sich die Frage stellt: " qui bono " - wer profitiert davon, dann wird schnell klar " pecunia non olet" - Geld stinkt nicht und vielleicht ist das "Tortenstück" der zugelassenen HP zu groß geworden in Zeiten von Finanzkrisen und Co? Oder ist die Präsenz einfach zu groß geworden im Zeitalter der sozialen Medien?
Einige "Galionsfiguren" der Kritikerszene sind für mich fragwürdig im Hinblick auf die Intention der jeweiligen Aktion.
Natürlich spreche ich mich auch als Heilpraktikerin explizit dafür aus, das stets umsichtig und innerhalb der vorgegebenen Gesetze gearbeitet wird und das tragische Fälle stets zu vermeiden sind. Mein Lieblingssatz in meinen Fortbildungen:
" Die Grenzen liegen stets im Können des Therapeuten "
Experimente sind fehl am Platz und das Wohl der Patienten steht an oberster Stelle
Primum nihil nocere
Der Grundsatz des hippokratischen Eides hat auch für achtsame Heilpraktiker Bedeutung!
Wer zu Selbstüberschätzung neigt hat mE im Heilberuf nicht wirklich Platz und dabei ist es auch völlig egal welche Zulassung - ob nun Approbation oder Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Einen Heilberuf auszuüben muss eine Berufung sein - ansonsten wird man den Anforderungen und der Verantwortung eventuell nicht gewachsen sein!
Für mich persönlich bedeutet es: mich permanent weiterzubilden und in den Bereichen meiner Arbeit stets auch neue Studien zu lesen, mich auszutauschen, mich in Arbeitskreisen zu engagieren und selber bestmögliche Vorträge, Webinare und Seminare anzubieten um mein Wissen weiterzugeben.
Ich erlebe in vielen Vorträgen und Veranstaltungen auch sehr kollegiale Kontakte zu/mit Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten, die ebenfalls den Fokus haben:
Das Wohl der Patienten im Mittelpunkt
Wie es derzeit passiert, induktiv heranzugehen und abzuleiten: Einzelfälle bedeuten das der ganze Berufstand der Heilpraktiker zu entfernen sei ist für einen klaren geist nicht nachvollziehbar.
Es gibt tragische - bisweilen sehr tragische Fälle auch in anderen Berufsgruppen ( Apotheker, Ärzte, Krankenpfleger usw.) bis hin zu Todesfolge.
Gute Grundeusbildung und Prüfungsvorbereitung und Fortbildung ist wichtig. Viele Heilpraktiker nutzen das BDH Fortbildungszertifikat ( das allen HP offen steht und nicht an eine Mitgliedschaft geknüpft ist) und sind sehr rege in der Fortbildung!
Schönes Wochenende!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Liebe Silke,
es ist ein Genuss Deine Beiträge zu lesen!!
Es ist alles gesagt
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Melanie
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Vielen Dank für die informativen Beiträge.
Ich muss ja gestehen um politische Texte schleiche ich mich immer gekonnt herum.
Aber die Beiträge von Horst und Silke sind einfach fantastisch zu lesen! Danke dafür, eine großartige Bereicherung.
Ich habe im Sat1 Frühstücksfernsehen gestern zur aktuellen Diskussion um den Beruf des Heilpraktikers einen Beitrag
gesehen, bei dem Prof. Jutta Hübner, Stiftungsprofessorin für Integrative Onkologie der Deutschen Krebshilfe, ihre
Ansichten zum besten gab. Ich muss sagen, ihre Formulierungen hatten für mich einen sehr abwertenden Beigeschmack
gegenüber HP(P)´s und HP(P)A´s.
Wir genießen nach ihrer Auffassung gar keine bis kaum nennenswerte Ausbildung - Naja...
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Lieber Horst, vielen Dank, daß Du uns diebzüglich auf dem laufenden hälst
Dir, liebe Silke, vielen Dank für Deine Stellungnahme, Du sprichst mir ebenfals aus der Seele
Klar ist doch, trotz aller Interventionen neidischer Schulmediziner, würde unser Gesundheitssystem ohne Heilpraktiker scheitern
und aus eigener bitterer Erfahrung kann ich nur sagen, schwarze Schafe gibt es in der Ärzteschaft nicht wengier als unter Heilpraktikerrn
Es besteht immer die Gefahr, dass deutsche Bürokraten sich überregelmentieren, aber grundsätzlich sehe ich es auch so, dass ein vereinheitlichter Standard am Ende eine Chance für den Heilpraktikerberuf ist!
Gerade die Isolde-Richter-Schule hat da nichts zu befürchten, da Isolde seit zig Jahren den Standard setzt
Ich sehe dem ebenfalls gelassen entgegen
herzlichst
Stephan
Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben
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Lest doch bei Gelegenheit hier einmal dazu, habe mich sehr darüber gefreut:
http://www.sueddeutsche.de/kolumne/heilp...-1.3655290
(Artikel von gestern)
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Kann garnicht aufhören das immer wieder zu lesen, herrlich!
Praktika für Heilpraktiker finden nicht am Blocksberg statt ?????
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Hallo,
nur ne kurze Info/Frage.
Das Heilpraktikergesetz wurde nicht geändert aber dafür hat es die Durchführungsverordnung in sich. Mir fiel vor zwei Tagen beim Durchstöbern der Gesetze auf, daß sich hier was geändert hatte. Es gibt jetzt wieder einen " befüllten Paragraph 2, Absatz h. Darin wird die Zulassung nicht erteilt für Bewerber bei denen klar erkennbar ist , daß der Beruf des Heilpraktikers neben einem anderen Beruf ausgeübt werden soll. Zudem wurde die Zulassung nur noch für deutsche Staatsbürger beschränkt. Wenn das keine Änderungen sind. Wie seht Ihr das. Falls das wirklich so praktiziert wird, kann ich es am Ende meiner Schulzeit stecken. Ich bin Österreicher , hier geboren, aufgewachsen hier lebend. LG Oli
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(14.01.2018, 16:12)oliverkofl schrieb: Hallo,
nur ne kurze Info/Frage.
Das Heilpraktikergesetz wurde nicht geändert aber dafür hat es die Durchführungsverordnung in sich. Mir fiel vor zwei Tagen beim Durchstöbern der Gesetze auf, daß sich hier was geändert hatte. Es gibt jetzt wieder einen " befüllten Paragraph 2, Absatz h. Darin wird die Zulassung nicht erteilt für Bewerber bei denen klar erkennbar ist , daß der Beruf des Heilpraktikers neben einem anderen Beruf ausgeübt werden soll. Zudem wurde die Zulassung nur noch für deutsche Staatsbürger beschränkt. Wenn das keine Änderungen sind. Wie seht Ihr das. Falls das wirklich so praktiziert wird, kann ich es am Ende meiner Schulzeit stecken. Ich bin Österreicher , hier geboren, aufgewachsen hier lebend. LG Oli
wow, das habe ich noch gar nicht gewusst. Ich finde auch, dass dies teils gravierende Änderungen sind.
Wobei ich beim Stöbern gefunden habe:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 2 Abs. 1 GG (100-1) unvereinbar und nichtig gem. BVerfGE v. 10.5.1988 I 1587 (1 BvR 482/84)
gefunden auf : https://www.gesetze-im-internet.de/heilp...90939.html
Das heißt doch, dass Du als Österreicher doch HP werden darfst, oder?
Vielleicht weiß Horst genaueres.
Birgit
Menschen stolpern nicht über Berge,
sondern über Maulwurfshügel!
( Konfuzius)
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