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Ausbildung von der Steuer absetzen
#1
Kann man die Ausbildung zum HP steuerlich absetzen?

Schulbücher,Arbeitsmaterialien, etc. ebenfalls?

Wer kann mir Auskunft geben?

LG Eveline
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#2
Soll gehen, hab es aber selber noch nicht machen müssen.
Hab aber auch schon gelesen, dass sich einige Finanzämter schwer tun.
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#3
Liebe Phila,

möglich wenn du vorher einen medizinischen Beruf hattest. Kommt aufs Finanzamt an. Wenn du keinen hattest, probier es trotzdem, manchmal klappt es.

Liebe Grüße Steffi

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#4
Hallo Eveline,

ich hab es letztes Jahr versucht und es wurde anerkannt.
Es kann aber sein, dass die auf dich zurückkommen wenn du nach Beendigung der Ausbildung in einem bestimmten Zeitraum keine Steuern als HP bezahlst und dann eine Rückzahlung fordern.
So hat mir das ein Freund erklärt, der Steuerberatung macht.
Nach der Ausbildung, wenn du eine Praxis eröffnest, kannst du es auf jeden Fall absetzen.
Das hat mit der Leiter einer hier ansässigen HP-Schule gesagt und unser Freund hat das auch bestätigt.
Und ich hoffe, dass das richtig ist.Wink

LG
Antje
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#5
Hallo Eveline,
ich habe mal ein wenig im Internet gesucht und folgenden Beitrag von Bettina Schmidt in einem anderen Forum gefunden. Der Bericht stand im Fachverband Deutscher Heilpraktiker zur steuerlichen Absetzbarkeit von Heilpraktikerausbildungen. Um nicht den ganzen Text zu schreiben hier in Kürze. Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungs- und Studienkosten geändert. Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium und Aufwendungen für die Umschulung auf einen komplett anderen Beruf, bringen ab sofort die volle Steuerersparnis. Das gilt auch für die Kosten erner Heilpraktikerausbildung. Bislang meinte der Bundesfinazhof, dass diese Kosten immer Ausbildungskosten sind. Damit mindern sie das steuerpflichtige Einkommen nur über den Sonderausgabenabzug. Und das mit jährlich maximal 920 €. Plus 307 € für eine auswärtige Unterbringung.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#6
Also alle Quittungen aufheben und bei der Steuererklärung einreichen? Rolleyes
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#7
Hallo Werner, vielen Dank für deine ausführliche Info.

"Berufabgeleitetes Erststudium" ....also muss man schon eine medizinische Ausbildung haben.

Da ich ja erst jetzt im Januar 2010 anfange muss ich mich eigentlich erst nächstes Jahr darum kümmern.
Aber das ist für andere Teilnehmer hier auch wichtig zu wissen.

LG Eveline
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#8
Hallo,
um das noch einmal zu sagen man braucht keine medizinische Ausbildung, das gilt auch für Berufsumsteiger
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#9
Oh sorry, dann habe ich das falsch verstanden.

Dieses "berufabgeleitetes" ....hat mich wohl verwirrt.

LG Eveline
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#10
Eveline, berufsbegleitend ist ja im Grunde jedes Fernstudium.
Ich habe letztes Jahr die 2 Monate abgerechnet, das wurde auch anerkannt.
Wie Antje schon sagte, kann das Finanzamt aber auf einen zurück kommen, falls man nach einer gewissen Zeit keine Einnahmen durch diese Ausbildung, also in einer Praxis bekommt!
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#11
Ich setzt auch alles komplett ab. Hatte damit noch nie Schwierigkeiten. Aber ich komme auch aus einem medizinischen Hilfsberuf.

LG Andrea
LG Andrea

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#12
Ich bin aus keinem medizinischen Beruf und habe bisher alles abgesetzt.
Meine Steuerberaterin meinte, sofern ich immer gute Gründe angeben kann, warum ich noch keine Praxis eröffnet habe muss ich nichts zurück erstatten. Es gibt da leider nichts offizielles, es kommt auf die Argumentation und die Sachbearbeiter bzw. später evtl. die urteilenden Richter an.
Gründe: keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden, private Veränderungen (Kinder, Todesfall etc.)
Der längste Zeitraum der wohl von einem Richter als annehmbar angerechnet wurde waren 10 Jahre nach Beendigung der Ausbildung, da hatte die Argumentation wohl immer gepasst.
Das Finanzamt kann, wenn man nicht bald eine Praxis eröffnet und Gewinne einfährt, die Anrechnungen der Ausbildung auf die Steuer zurückfordern und die Tätigkeit als Liebhaberei betiteln. Dies gilt übrigens für jede selbstständige Tätigkeit.
Generell solltet Ihr solche Informationen von einem Steuerberater oder einem beratenden Verein in Steuerdingen einholen, da man als Laie (auch ich) manche Dinge auch falsch wiedergeben kann und solche Beratungen nicht durchführen darf.

Viele Grüße
Viele Grüße
Dani  Smile
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#13
(02.01.2010, 18:30)Vivanini schrieb: Also alle Quittungen aufheben und bei der Steuererklärung einreichen? Rolleyes

Ich mache es so: Schulbescheinigung und Quittungen einreichen. Ohne Schulbescheinigung tun die sich nämlich schwer.
Herzliche Grüße,
Nicole

THP, TP, HPA
Patentante von: wieder zu haben. Bei Interesse meldet Euch.
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#14
(05.01.2010, 04:00)Nicky schrieb:
(02.01.2010, 18:30)Vivanini schrieb: Also alle Quittungen aufheben und bei der Steuererklärung einreichen? Rolleyes

Ich mache es so: Schulbescheinigung und Quittungen einreichen. Ohne Schulbescheinigung tun die sich nämlich schwer.

Reicht dafür unser Studienausweis, oder schreibt Frau Richter auch noch solche Dinger aus?
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#15
Wenn Schulbescheinigung und Quittungen benötigt werden, einfach kurz an das Sekretariat wenden (reicht per Mail) und Frau Häfner-Scheu sendet es zu. Am besten am Jahresende, damit man eine Sammelquittung für das ganze Jahr erstellen kann. Das erleichtert für alle Beteiligten die Arbeit.

LG Isolde Richter
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