vielen Dank für die riesige Mühe, die Du Dir gemacht hast, auch dieses Diagnoserätsel so kompetent zu leiten. Ganz besonderen Dank auch für den Fallbericht und die interessanen Hinweise zur Bedeutung der Tb in unserer heutigen Zeit. Ich bin wirklich froh, eine so fähige Forumsteilnehmerin zu haben.
Noch ein kleiner fachlicher Nachtrag:
Bei Verdacht auf Tuberkulose
1. Besteht für den HP Behandlungsverbot
2. Er braucht allerdings nicht zu melden, denn wir Ihr richtig geschrieben habt, besteht Meldepflicht nur bei Erkrankung und Tod (also nicht im Verdachtsfall). Da man die Erkrankung aber nur sicher durch einen Erregernachweis feststellen kann (den der HP nach §§ 24, 44 nicht durchführen darf), meldet der Arzt.
LG Isolde Richter