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Einige Fragen zur Praxisgründung
#1
Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade dabei meinen Praxisstart zu planen und mir sind einige Dinge noch nicht so ganz klar bzw. wäre ich hier für eure Hilfe sehr, sehr dankbar. Ich hab bei allem schon gegoogelt und bin leider nicht auf eine zufriedenstellende Antwort gekommen. Daher danke ich euch jetzt schon recht herzlich! Ich bin wahnsinnig froh, dass es dieses Forum hier gibt und finde es toll, wie man einander weiterhilft Heart

Ich eröffne keine "eigene" Praxis, sondern bekomme an zwei Nachmittagen die Räume meines Vaters (Arztpraxis) zur Verfügung gestellt und darf sein komplettes Inventar nutzen. Jetzt tun sich einige Fragen auf...

1. PRAXISSCHILD: Ich möchte meine Praxis gerne im März/ April eröffnen und habe das (schöne) "Problem", dass ich bald heiraten werde  Big Grin  Dies führt zu einer Namensänderung, so dass ich mein Schild blöderweise nach zwei Monaten wieder ändern müsste. Ist ein Schild Pflicht? Ich würde ohne Frage ein Praxisschild aufhängen und kenne auch die Vorgaben hierzu, aber es ist so umständlich in meinem Fall und ich würde hier gerne wissen, wie die Rechtslage ist - wahrscheinlich ist es Pflicht.

2. WEBSITE: Ich fange bald an an meiner Website zu basteln und hier muss man ja wahnsinnig aufpassen, nicht abgemahnt zu werden. Habt ihr eine Idee für mich, ob es bestimmte Personen gibt oder evtl. sogar Verbände, die sich die Website anschauen und prüfen, ob sie definitiv "sicher" in Bezug auf Rechtliches sind? Vielleicht gibt es hierzu auch ein tolles Dokument, in dem gut aufgelistet wird, was ich ganz arg beachten muss usw. Wäre dankbar, wenn mir jemand diesbezüglich einen Rat hat.

3. FORMELLE ANMELDUNG: Ist eine Praxisanmeldung in BaWü beim Gesundheitsamt nach wie vor Pflicht? Ich werde auch invasiv arbeiten (Akupunktur), die Praxisvoraussetzungen sind schönerweise schon da, weil mein Vater als Arzt alles schon berücksichtigt hat.

4. VERBAND: Würdet ihr aus eurer persönlichen Erfahrung empfehlen einem Verband beizutreten? Ich liebäugel da sehr mit dem FDH Rolleyes 

5. HYGIENEPLAN: Dies bereitet mir am größten Bauchschmerzen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich einen Hygieneplan erstellen soll bzw. was ich alles reinschreibe, damit es am Ende auch korrekt ist. Im Internet sehe ich viele verschiedene Hygienepläne von Praxen, bin aber nicht sicher, ob es hier nicht evtl. sogar ein Muster gibt, oder eine tolle Seite, wo ich mir Hilfe holen kann.

6. BEHANDLUNGSVERTRAG: Was hat hier alles drin zu stehen? Gibt es hier evtl. auch Muster? Verwendet ihr für invasive Methoden noch einen extra Bogen zur Einverständnis? Ja, oder?

7. GEMA: Ich möchte gerne bei der Fußreflexzonentherapie oder auch bei der Therapeutischen Frauenmassage entspannende Musik über Spotify laufen lassen. Was habe ich hier zu beachten?

8. ONLINE BERATUNG: Es gibt sehr viele Menschen von weiter her (Hamburg, Berlin etc.) die gerne zu mir an den Bodensee in die Behandlung kommen möchten. Hier würde ich sehr gerne eine Online-Beratung anbieten. Meine Spezialisierung liegt in Schmerztherapie und Ernährungsberatung - und weil es ja auch viele Menschen gibt, die Ernährungscoaching über´s Internet anbieten, würde ich gerne wissen, wie ich hier rechtlich als HP stehe? Ich habe mal mitbekommen, dass man durchaus auch telefonisch und online beraten darf, wenn der Patient schon einmal in der Praxis gewesen ist. Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich dem Patienten dann auch gerne mal noch ein homöopathisches Mittel dazu empfehlen möchte? Das läuft ja dann unter "therapeutische Maßnahmen" und funktioniert sicherlich nicht ohne weiteres oder?

Ich wäre euch SO unglaublich dankbar, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet. Das sind echt die wesentlichen Punkte, wo ich noch nicht ganz weiter komme Huh Undecided   Ich bedanke mich jetzt schon ganz Heart -lich und wünsche euch allen noch einen schönen Tag!
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

Blog: http://eatcarelive.com
Naturheilpraxis: http://naturheilpraxis-ailynmoser.de
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#2
Hallo 
Bezüglich über die Webseite schauen kann ich dir Rechtsanwalt Sasse empfehlen. Er hat sich auf Heilpraktikerrecht spezialisiert. Ansonsten macht das aber auch der Berufsverband. Ich bin bei Lachesis und bin sehr zufrieden. 
Und ja. Du musst dich in Baden Württemberg beim Gesundheitsamt anmelden 
Lg Simone
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#3
Liebe Aylin,

ich freue mich für dich, dass es bald losgeht!
Vor ein paar Jahren habe ich öfter mal deine Videos auf Youtube geschaut und mich gefreut als ich dich hier "wiedererkannt" habe  Smile
Und dann heiratet ihr auch noch, das ist ja wirklich dann ein aufregendes Jahr  Heart

Mein Osteopath ist Allgemeinmediziner und arbeitet als Arbeitsarzt bei einer großen Firma, die Osteopathie macht er nebenbei und in einer Gemeinschaftspraxis mit einer Hebamme. Er hat mir neulich erzählt, wie ungern die Ärztekammer das hat wenn ein Arzt und ein Heilpraktiker sich Räumlichkeiten teilen. Es geht da wohl darum, dass verhindert werden soll, dass der Arzt den Patienten quasi Leistungen des Heilpraktikers "verordnet", da es sich hierbei ja um teure Privatleistungen handelt. Wie das genau ist, weiß ich aber nicht.

Jedenfalls gibt es da wohl sehr strenge Auflagen mit getrennten Wartebereichen etc. Bestimmt hast du dich aber dahingehend schon gut informiert. Das heißt aber auch, dass das Praxisschild bestimmt notwendig ist. 
Heiratet ihr kirchlich? Dann könntet ihr den Standesamttermin ja vielleicht vorziehen  Big Grin
Vielleicht kann man ja auch eine Übergangslösung mit den Behörden vereinbaren. Ich würde einfach mal nachfragen! So kurz nach der Eröffnung noch mal den Namen zu ändern, finde ich nicht so geschickt, das könnte auch die Patienten verwirren.

Zur Gema, schau mal hier:

https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-f...f-vr-od-8/

Zu den anderen Themen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich wünsche dir aber viel Erfolg!  Heart
Liebe Grüße
Helena

Der Mensch kann Wunder nur erleben, wenn er bereit ist,
sein Herz und seine Augen dafür zu öffnen. (Augustinus)
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#4
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!  Rolleyes Ein paar Antworten habe ich somit schon mal - toll! 

@simonewo Herrn Sasse habe ich mir direkt angeschaut und schon mal vermerkt, wenn es dann um die Homepage geht. Vielen Dank!


@helena1 Das ist ja ein Zufall  Smile  danke für deine ausführliche Antwort. Bezüglich der Räumlichkeiten hatte ich selbst große Bedenken, wir haben das aber dann im Anschluss mit der Ärztekammer abgesprochen. Mein Vater hat sich dort erkundigt und es macht überhaupt keine Probleme, die waren da ganz offen unter der Vorraussetzung, dass es organisatorisch getrennt ist, sprich ich hab meine eigenen Sprechzeiten, wenn er gar nicht da ist und kann dann in Ruhe meine Sachen machen. Und wir arbeiten auch nicht zusammen, jeder macht sein eigenes Ding. Lieb, dass du nochmal drauf aufmerksam machen wolltest!

Wir heiraten nur standesamtlich und von daher gibt es eben dieses Problem mit dem Schild  Tongue Aber es ist eine gute Idee nochmal direkt nachzufragen.
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

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Naturheilpraxis: http://naturheilpraxis-ailynmoser.de
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#5
Gibt´s denn niemanden hier der noch etwas dazu sagen kann? Sad
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

Blog: http://eatcarelive.com
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#6
Liebe Ailyn,

Silke weiß sicher dazu Rat, aber sie ist gerade im Urlaub.

Liebe Grüße
Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#7
Rainbow 
Liebe Ailyn,

ich habe 2009 ein Studio für Wellnessmassagen eröffnet und kann dir vielleicht ein wenig weiterhelfen...

GEMA: Wenn Du in deiner Praxis ein Gerät hast, dass Radio-/Fernsehfunktion hat, musst du GEMA-Gebühren bezahlen. Ebenfalls, wenn Du CD's verwendest, die nicht GEMA-frei sind.   
           Empfehlen kann ich Dir da mit bestem Gewissen "Arndt Stein". Guck mal im Internet. Der hat sehr angenehme Praxismusik, egal ob für Wellness, oder z.B. um die Zeit der Akupunktur                musikalisch zu untermalen. Die darfst Du dann auf einem CD-Player ohne Radiofunktion, oder z.B. einem DVD-Player abspielen. 

Website: Bei der Website musst Du aufpassen, dass die Bilder, die du verwendest, entweder von Dir selber gemalt/photografiert sind oder aber du sie gekauft hast und somit das Recht, sie "öffentlich" zu verwenden. Ansonsten kannst Du da ganz schön viel bezahlen.
Wichtig ist auch, dass Du ein Impressum hast, in dem klar ausgewiesen ist, wer für die Inhalte der Webseite verantwortlich ist. Dabei achte bitte darauf, dass Du rechtlich dich distanzierst von Seiten und deren Inhalte, die du evtl. mit dir verlinkst. Ebenfalls von Einträgen in Dein Gästebuch...falls du das machen möchtest.
Solltest du einen Phantasienamen benutzen anstatt z.B. Ailyn+Nachname, Heilpraktikerin, solltest Du überprüfen lassen, ob dieser Name geschützt ist. Rechtsanwälte für Patent-und Markenrecht führen diese Recherchen für Dich durch. Für 1000€ kannst Du deinen Namen mit Deinem Logo auch schützen lassen, dann kann dir niemand etwas.
Ansonsten gelten die üblichen Rechte und Pflichten als Heilpraktikerin...also kein unlauterer Wettbewerb, keine Heilversprechen etc.

Telefonisch kannst Du Deinem Patient durchaus noch basierend auf einem vorherigen Untersuchungstermin...sozusagen als Nachjustierung sagen...ok, nehme jetzt unterstützend noch dieses homöopathische Mittel hinzu...zählt nicht als Fernbehandlung, wenn eben das noch im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Behandlung passiert. Ein Verstoß wäre es, wenn Du aufgrund vom am Telefon geschilderten Symptomen eine Diagnose stellen würdest, und dann einfach verordnen. Aber das ist ja eh klar.

Einen Hygieneplan bekommst Du ja von fast allen Firmen, bei denen Du Material bestellst, als Muster. Den musst Du halt für Deine Praxis entsprechend ausfüllen. Dabei musst Du alle Arbeiten, die zur Hygiene in Deiner Praxis vorgenommen werden müssen, eintragen. Wann, wie oft und von wem sie durchgeführt werden und welche Mittel verwendet werden. Wie gesagt, die einzelnen Hersteller haben dann natürlich für ihre Produkte maßgeschneiderte Hygienepläne. Ansonsten immer beim RKI nachgucken. Dann bist Du auf der sicheren Seite, denke ich.
Wichtig ist, dass Dein Stempel und Deine Unterschrift drauf ist, und dass Du evtl. Mitarbeiter für die Einhaltung schulst und verpflichtest. 

So. Mehr habe ich nicht beizutragen. Hoffe aber, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Lieben Gruß und viel Erfolg
Katja
Das GROßE ist nicht, dies oder das zu sein, sondern man SELBST zu sein.Heart
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#8
Liebe Ailyn,

bei http://www.santec-music.de findest Du auch zahlreiche
CDs, die gemafrei sind und somit auch in der Praxis
angewendet werden können.

Liebe Grüße
Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#9
Ich danke euch vielmals! Smile

Das hat mir schon sehr weitergeholfen und einige Fragen sind schon ganz aufschlußreich für mich beantwortet worden. Der Hygieneplan macht mir dennoch Bauchweh, ich weiß ehrlich gesagt überhaupt nicht, wo ich da anfangen soll. Manche haben da ja einen "Schinken" von 30 Seiten  Dodgy Das wird noch mein Projekt für die nächsten Wochen vor Praxisbeginn.

Danke auch an dich Bernd für diese Seite! Das werde ich mir mal näher anschauen.

Ich streiche mal oben durch, was sich für mich an Fragen erledigt hat. Wenn Silke wieder da ist, wäre es natürlich super, wenn sie (DU  Shy ) auch nochmal hier reinschauen könntest. Da wäre ich sehr dankbar für!
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

Blog: http://eatcarelive.com
Naturheilpraxis: http://naturheilpraxis-ailynmoser.de
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#10
Wenn ich beispielsweise dieses Muster vom Hygieneplan auf meine Praxis abstimme, wäre das so gültig? 

http://www.udh-bundesverband.de/index.php?article_id=91

Im Prinzip ist das einzige invasive Verfahren, welches ich in meiner Praxis anbiete, die Ohrakupunktur.
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

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#11
Zitat:1. PRAXISSCHILD: Ich möchte meine Praxis gerne im März/ April eröffnen und habe das (schöne) "Problem", dass ich bald heiraten werde  [Bild: biggrin.gif]  Dies führt zu einer Namensänderung, so dass ich mein Schild blöderweise nach zwei Monaten wieder ändern müsste. Ist ein Schild Pflicht? Ich würde ohne Frage ein Praxisschild aufhängen und kenne auch die Vorgaben hierzu, aber es ist so umständlich in meinem Fall und ich würde hier gerne wissen, wie die Rechtslage ist - wahrscheinlich ist es Pflicht.


Zur 100% Rechtslage in dem Fall kann ich nichts sagen, nehme aber schon an dass der Korrekte Name angegeben werden sollte. Vielleicht wäre ein Doppelname machbar, der schon vorab auf dem Schild steht, oder das Schild mit dem neuen Namen machen lassen und ggf. einen Aufkleber anfertigen lassen für die Zwischenzeit oder erst mal mit einem Wechselrahmen arbeiten und das Schild als Poster machen, das ließe sich ja dann problemlos wechseln!





Zitat:4. VERBAND: Würdet ihr aus eurer persönlichen Erfahrung empfehlen einem Verband beizutreten? Ich liebäugel da sehr mit dem FDH [Bild: rolleyes.gif] 


Ich bin im BDH und zufrieden. 
Übrigens habe ich über den BDH vom Juristen auch die Seite überprüfen lassen, das kannst du bspw. auch machen (machen sicher auch andere Verbände)
Oder dich an René Sasse wenden (RA mit Spezialisierung auf HP Recht)


Zitat:5. HYGIENEPLAN: Dies bereitet mir am größten Bauchschmerzen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich einen Hygieneplan erstellen soll bzw. was ich alles reinschreibe, damit es am Ende auch korrekt ist. Im Internet sehe ich viele verschiedene Hygienepläne von Praxen, bin aber nicht sicher, ob es hier nicht evtl. sogar ein Muster gibt, oder eine tolle Seite, wo ich mir Hilfe holen kann. 

Den Hygieneplan aus dem Link kannst du nehmen und für dich anpassen, das reicht aus!


Zitat:6. BEHANDLUNGSVERTRAG: Was hat hier alles drin zu stehen? Gibt es hier evtl. auch Muster? Verwendet ihr für invasive Methoden noch einen extra Bogen zur Einverständnis? Ja, oder?

Da bist du recht frei, das zu formulieren. Wichtig ist das dein Honorar darin fixiert wird. Bei Injektionen, Akupunktur usw. kannst du auch mündlich aufklären. Sonst ggf. für invasive Verfahren, wie Blutegel extra Vereinbarung machen.


Zitat:8. ONLINE BERATUNG: Es gibt sehr viele Menschen von weiter her (Hamburg, Berlin etc.) die gerne zu mir an den Bodensee in die Behandlung kommen möchten. Hier würde ich sehr gerne eine Online-Beratung anbieten. Meine Spezialisierung liegt in Schmerztherapie und Ernährungsberatung - und weil es ja auch viele Menschen gibt, die Ernährungscoaching über´s Internet anbieten, würde ich gerne wissen, wie ich hier rechtlich als HP stehe? Ich habe mal mitbekommen, dass man durchaus auch telefonisch und online beraten darf, wenn der Patient schon einmal in der Praxis gewesen ist. Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich dem Patienten dann auch gerne mal noch ein homöopathisches Mittel dazu empfehlen möchte? Das läuft ja dann unter "therapeutische Maßnahmen" und funktioniert sicherlich nicht ohne weiteres oder?

Eine reine Fernbehandlung ist nicht statthaft wenn du eine Heilbehandlung machst (gilt für Ärzte und HP - auch wenn es manche anders machen!). Hier sollten die Patienten mindestens einmal persönlich kommen! Ich habe immer wieder Anfragen danach und Patienten auch von weit her aus ganz Deutschland und angrenzendem Ausland und alle kommen mindestens einmal.

Eine reine Beratung kannst du machen, ist dann aber eine umsatzsteuerpflichtige Leistung und zu trennen und du solltest zusätzlich ein Gewerbe anmelden (geht unproblematisch) und das strikt trennen, da auch am besten den Steuerberater/in fragen!

Seit 2017 muss auch unbedingt für jede Heilbehandlung eine Rechnung oder Quittung ausgestellt sein mit Diagnose (ohne Diagnose = keine Heilbehandlung), der Name wird für das FinA geschwärzt. Da solltest du deinen Steuerberater ansprechen! Hasst du da jemanden?
Meine Steuerberaterin war letzte Tage speziell dazu bei einer Fortbildung! Bis Ende 2016 wurde einige "geduldet" und ab 2017 sind die Finanzämter bei Prüfungen etwas strikter.
Macht man es nicht, kann es zu Schätzungen kommen und die Steuerlast höher werden.


Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#12
Hallo liebe Silke,

ich danke dir tausendfach  Heart Du hast mir wirklich sehr weitergeholfen! 

Ich habe nur noch 2-3 kleine Fragen dazu.

Hygieneplan: Das mit dem Hygieneplan ist super, dass ich ihn anpassen kann. Weißt du, ich bin doch bei meinem Papa für zwei Nachmittage in der Praxis (er ist Arzt, wir hatten es schon mal davon) und die Praxis wird von seinen Angestellten gesäubert, desinifiziert usw. Ich benutzte ja nur seinen Schreibtisch, eine Behandlungsliege, mein Faszienset + Isomatte (Schmerztherapie) und habe somit nicht so einen großen Aufwand, wie wenn es jetzt meine eigene Praxis wäre. Bei mir gibt es auch nichts zu sterilisieren, ich arbeite nur in dem Sinne invasiv, dass ich Akupunkturnadeln (Einweg) nutze und diese dann im Anschluss entsprechend RKI entsorge. Was mir bei dem Thema Bauchweh macht ist, wenn jetzt der Amtsarzt vorbei kommt und mit mir den Hygieneplan durchgeht und ich irgendwo ausgefragt werde - bei einem Punkt, den ich beispielsweise gar nicht anwende (z.B. Reinigung des Bodens), weil ich dafür gar nicht verantwortlich bin. Mache ich mir da zu viele Gedanken? Kommt das vor, dass das bis in kleinste Detail ausgefragt wird?

Ich bin mal gespannt, ob eine Praxisbegehung stattfinden wird. Weil es ja quasi schon eine Praxis ist, die sehr lange besteht und ich "niste" mich ja nur 2 x Nachmittags pro Woche ein  Huh

Online-Beratung: Hier hast du mir super weitergeholfen! Das heißt, wenn ich lediglich eine Ernährungsberatung mache, dann sollte ich am besten gewerblich oder freiberuflich abrechnen? Verstehst du was ich meine?  Blush Und ich dürfte beispielsweise nachdem sich ein Patient bei mir vorgestellt hat, im Anschluss auch telefonisch ein Präparat mit Dosierungsanweisung empfehlen? Das ist also erlaubt?

Abrechnung: Ich plane meine Behandlungskosten auf Stunden-Honorar-Basis abzurechnen, also ohne das GebüH und dann einfach einen fixen Stundensatz. Soweit ich das verstanden habe ist dies möglich. Kann ein Patient so auch mit Krankenkassen abrechnen oder wäre dies nur möglich, wenn ich nach GebüH abrechne? 

Ich habe einen Steuerberater und werde ihn darauf ansprechen. Wir müssen uns eh zusammensetzen und durchrechnen, was ich an Einkommen für das erste Jahr erwarte, das Finanzamt wird sich ja dann auch bald zurückmelden und dies wissen wollen. Falls er damit nicht klar kommt, würde ich dich nochmal fragen und du darfst mir dann gerne jemanden empfehlen.

Danke Silke! Danke, Danke, Danke!  Heart
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

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#13
Zitat:Ich habe nur noch 2-3 kleine Fragen dazu.

Hygieneplan: Das mit dem Hygieneplan ist super, dass ich ihn anpassen kann. Weißt du, ich bin doch bei meinem Papa für zwei Nachmittage in der Praxis (er ist Arzt, wir hatten es schon mal davon) und die Praxis wird von seinen Angestellten gesäubert, desinifiziert usw. Ich benutzte ja nur seinen Schreibtisch, eine Behandlungsliege, mein Faszienset + Isomatte (Schmerztherapie) und habe somit nicht so einen großen Aufwand, wie wenn es jetzt meine eigene Praxis wäre. Bei mir gibt es auch nichts zu sterilisieren, ich arbeite nur in dem Sinne invasiv, dass ich Akupunkturnadeln (Einweg) nutze und diese dann im Anschluss entsprechend RKI entsorge. Was mir bei dem Thema Bauchweh macht ist, wenn jetzt der Amtsarzt vorbei kommt und mit mir den Hygieneplan durchgeht und ich irgendwo ausgefragt werde - bei einem Punkt, den ich beispielsweise gar nicht anwende (z.B. Reinigung des Bodens), weil ich dafür gar nicht verantwortlich bin. Mache ich mir da zu viele Gedanken? Kommt das vor, dass das bis in kleinste Detail ausgefragt wird?

Ich bin mal gespannt, ob eine Praxisbegehung stattfinden wird. Weil es ja quasi schon eine Praxis ist, die sehr lange besteht und ich "niste" mich ja nur 2 x Nachmittags pro Woche ein  [Bild: huh.gif]

Wenn die Praxis bereits eine Begehung hatte, wird sicher niemand noch mal extra kommen. Bei der nächsten Begehung (bei uns ist das alle 2 Jahre in Essen), solltest du dann für deine Bereiche alles mit vorlegen.


Zitat:Online-Beratung: Hier hast du mir super weitergeholfen! Das heißt, wenn ich lediglich eine Ernährungsberatung mache, dann sollte ich am besten gewerblich oder freiberuflich abrechnen? Verstehst du was ich meine?  [Bild: blush.gif] Und ich dürfte beispielsweise nachdem sich ein Patient bei mir vorgestellt hat, im Anschluss auch telefonisch ein Präparat mit Dosierungsanweisung empfehlen? Das ist also erlaubt?

Ja telefonische/Mailberatungen usw. bei Patienten sind erlaubt. Klar!

Wenn du "nur" Beraten (nicht erkennen, lindern, heilen von Krankheiten) willst ist das gewerblich zu sehen, genau!



Zitat:Abrechnung: Ich plane meine Behandlungskosten auf Stunden-Honorar-Basis abzurechnen, also ohne das GebüH und dann einfach einen fixen Stundensatz. Soweit ich das verstanden habe ist dies möglich. Kann ein Patient so auch mit Krankenkassen abrechnen oder wäre dies nur möglich, wenn ich nach GebüH abrechne? 

Nein die PKV und ZV akzeptieren nur GeBüH konforme Rechnungen!
Aber DU bist frei und kannst nehmen was du willst, wenn du es vorher vereinbarst!



Zitat:Ich habe einen Steuerberater und werde ihn darauf ansprechen. Wir müssen uns eh zusammensetzen und durchrechnen, was ich an Einkommen für das erste Jahr erwarte, das Finanzamt wird sich ja dann auch bald zurückmelden und dies wissen wollen. Falls er damit nicht klar kommt, würde ich dich nochmal fragen und du darfst mir dann gerne jemanden empfehlen.


Ja sprich mal mit ihm!



Zitat:Danke Silke! Danke, Danke, Danke!  [Bild: heart.gif]
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#14
In der Praxis war bisher noch kein Amtsarzt  Big Grin Sie besteht schon seit 10 Jahren. Meinst du ich sollte bei der Anmeldung an das Gesundheitsamt mit reinschreiben, dass meine "Praxis" in eine Arztpraxis integriert ist? Das GA wird ja spätestens, wenn sie die Adresse der Praxis sehen merken, dass dort eine Arztpraxis liegt.

Da du mir ja geschrieben hast, dass wir nun Quittungen mit Diagnosen ausstellen müssen, wo schreiben wir diese hin? Gibt es da spezielle Quittungen für?
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

Blog: http://eatcarelive.com
Naturheilpraxis: http://naturheilpraxis-ailynmoser.de
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#15
Zitat:In der Praxis war bisher noch kein Amtsarzt  [Bild: biggrin.gif] Sie besteht schon seit 10 Jahren. Meinst du ich sollte bei der Anmeldung an das Gesundheitsamt mit reinschreiben, dass meine "Praxis" in eine Arztpraxis integriert ist? Das GA wird ja spätestens, wenn sie die Adresse der Praxis sehen merken, dass dort eine Arztpraxis liegt.

Ja das kannst du ja bei der Anmeldung vermerken als "in den Räumen einer Arztpraxis), schadet ja nicht.


Zitat:Da du mir ja geschrieben hast, dass wir nun Quittungen mit Diagnosen ausstellen müssen, wo schreiben wir diese hin? Gibt es da spezielle Quittungen für?

Du kannst Quittungsblöcke nehmen oder (so mache ich das inzwischen) mit LEMNISCUS (Abrechnungsprogramm/Terminprogramm) erstellen. Da bist du relativ frei, es sollte nur unveränderter sein und eine Quittungsnummer haben (fortlaufend), erklärt dir aber der Steuerberater sicher auch (gilt wohl auch für IGEL in der Arztpraxis! Also evtl. auch da nicht uninteressant).

Je nachdem, welches Programm ihr in der Arztpraxis habt, wäre ja auch denkbar darüber eine 2. Praxis anzulegen und da alles anzulegen zur Abrechnung. Ist aber natürlich speziell das zu teilen...muss eure IT klären ob das geht.
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#16
Danke für die Info!

Ich werde mir auch LEMNISCUS anschaffen, es hat mich absolut überzeugt - wusste nicht, dass man damit sogar Quittungen erstellen kann, super! Wir werden ja alles organisatorisch getrennt von einander machen. Ich sehe meinen Vater und sein Praxisteam quasi nur kurz, wenn ich nachmittags komme bei der Verabschiedung   Smile 

Danke Silke, du hast mir echt sehr geholfen. Ich wünsche dir einen schönen Abend und freue mich auf die nächsten Vormittage/Abende mit dir in den neuen Kursen!  Heart
Liebe Grüße, Ailyn  Heart

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