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Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf unsere heutige Onlineschulung. Da heißt es, dass der HP ja nicht im Mundbereich und den Kiefer behandeln darf. Als Physio darf ich aber ja auf Rezept die CMD ausführen. Darf also durchaus auch IN den Mundraum und diesen behandeln und befunden...
Wie ist das nun, wenn ich beide Ausblidungen habe (inkl. der CMD - Fortbildung) und ich bin in meiner Funktion des Physios am Kiefer/Mund aktiv? In dem Falle kann ich den Gesetzestext, der sich auf den HP bezieht, außer Acht lassen, oder?
Ich wäre sehr dankbar über Klärung!!
Einen schönen Abend euch,
Amelie
Hier ging es bereits 2016 um dieses Thema!
Vielleicht magst du mal dort nachlesen und wenn noch etwas offen ist schreib es doch gern direkt dort mit rein, dann bleibt das zusammen im Thema!
Hier ging es bereits 2016 um dieses Thema!
Vielleicht magst du mal dort nachlesen und wenn noch etwas offen ist schreib es doch gern direkt dort mit rein, dann bleibt das zusammen im Thema!
Hallo, ich lasse das HP-Physio-Thema noch mal aufleben
Und zwar habe ich zwei Fragen.
1. Wenn ich als Voll HP mit PT-Ausbildung physiotherapeutisch arbeiten möchte (z.B. eine Krankengymnastik oder Lymphdrainage anbiete), wie gebe ich das auf meinem Aushängeschild an? Das ist ja dann kein "sektoraler HP". Heißt es dann z.B. "HP - bereich Physiotherapie" ?
2. Mal ein Gedankenspiel: Wenn ich als HP stundenweise angestellt in einer PT-Praxis bin. Die "restlichen" Stunden möchte ich in dieser Praxis als PT angestellt arbeiten, um z.B. die Rezeptflut auffangen zu können. Oder um sich mit dem HP langsam zu festigen und einen Namen zu machen. Ist das in der Kombi möglich??
Vorab: Beim Gesundheitsamt habe ich vor einer Weile mal nachgefragt - als HP angestellt in einer PT-Praxis zu sein ist durchaus möglich.
Ich bin gespannt auf eine Antwort
Schönen Aben noch und liebe Grüße
Amelie
Zitat:1. Wenn ich als Voll HP mit PT-Ausbildung physiotherapeutisch arbeiten möchte (z.B. eine Krankengymnastik oder Lymphdrainage anbiete), wie gebe ich das auf meinem Aushängeschild an? Das ist ja dann kein "sektoraler HP". Heißt es dann z.B. "HP - bereich Physiotherapie" ?
Die Bezeichnung ist dann " Heilpraktikerin"
Du kannst dann als HP auch Lymphdrainagen machen usw. und nach/analog GeBüH abrechnen mit den Patient/innen.
Au kannst dann nicht als HP auch gleichzeitig als Physiotherapeutin mit der GKV abrechnen ( das liegt an den Regularien für Physios) - die beiden Bereiche müssen dann abrechnungstechnisch getrennt sein.
Zitat:2. Mal ein Gedankenspiel: Wenn ich als HP stundenweise angestellt in einer PT-Praxis bin. Die "restlichen" Stunden möchte ich in dieser Praxis als PT angestellt arbeiten, um z.B. die Rezeptflut auffangen zu können. Oder um sich mit dem HP langsam zu festigen und einen Namen zu machen. Ist das in der Kombi möglich?? Vorab: Beim Gesundheitsamt habe ich vor einer Weile mal nachgefragt - als HP angestellt in einer PT-Praxis zu sein ist durchaus möglich.
Ja das ist möglich über ein Angestelltenverhältnis als Physiotherapeutin und parallel und extra als Honorarkraft als HP. Es muss dann auch nur getrennt laufen und nicht in einer Behandlung!
Wow. Danke für die schnelle Antwort!
Dass es getrennt abgerechnet werden muss, ist ja irgendwie sehr nachvollziehbar.
Zur ersten Frage noch mal...
Muss man denn seinen "Fachbereich" nicht auch mit auflisten? Also zum Beispiel "HP - Homöopathie"? Daher hätte ich vermutet, muss man auch sowas, wie "HP - Physiotherapie" benennen muss.
(15.11.2017, 06:13)Amelie S schrieb: Wow. Danke für die schnelle Antwort!
Dass es getrennt abgerechnet werden muss, ist ja irgendwie sehr nachvollziehbar.
Zur ersten Frage noch mal...
Muss man denn seinen "Fachbereich" nicht auch mit auflisten? Also zum Beispiel "HP - Homöopathie"? Daher hätte ich vermutet, muss man auch sowas, wie "HP - Physiotherapie" benennen muss.
LG
Amelie
Hallo Amelie, hallo miteinander,
wie Silke schon richtig ausgeführt hat, ist deine Berufsbezeichnung = "Heilpraktikerin" (ohne irgendwelche Einschränkungen oder Zusätze).
Allerdings kannst du (z.B.) auf dem Praxisschild - getrennt von der Berufsbezeichnung - zusätzliche Angaben, die sich auf Sprechzeiten, Telefonnummer und Methoden, für welche die entsprechenden Qualifikationen vorhanden sind, beschränken sollten (siehe auch die Anregung der BOH) vermerken.