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Hallo,
dürfen HP´s chirugische (klein)-Eingriffe machen?
Z.B einen verkapselten Pikel ( eitergefüllt) öffnen, Absezze an manchen Stellen
oder irgendwie sowas, oder haben die HP´s die Finger vom Skalpell zu lassen? Denn ein generelles operierationsverbot besteht ja nicht in dem Sinne.
Untersagt ist es ja nur indirekt durch die Sorgfallspflicht.
LG Nicci
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Also ich hab mal eine ähnliche Diskussion in einem anderen Forum verfolgt....
Es ist wie du schon sagst nicht ausdrücklich verboten...wenn es dir Spass macht und du ein *Händchen* fürs Skalpell hast "könntest" du auch eine Herztransplantation machen. Problematisch wird es einen geeigneten Anästhesisten zu finden, denn mit den Medis der Anästhesie bzw. Lokalanästhesie hast du als HP definitiv nicht zu arbeiten, bzw. du kommst auf legalem Wege auch gar nicht sowas.
Das wichtigeste ist im Sinne der Sorgfaltspflicht zu arbeiten, denn im Falle eines medizinischen Fehlers ist es an dir zu beweisen woher du deine Fähigkeiten zum operieren hast und ob diese ausreichend sind um solche Eingriffe vorzunehmen. Mal ganz abgesehen vom handwerklichen Zeugnis bin ich mir relativ unsicher ob du an irgendwelchen Hautkapseln und dergleichen rumschneiden darfst, wenn man nicht sicher ist ob dessen Inhalt eventuell infektiös ist.
Ich für meinen Teil würde auch ohne ein ausdrückliches Verbot zum Durchführen einer OP mal schleunigst die Finger davon lassen.
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Also Bianca, Du hast es mal wieder super richtig und umfassend erklärt.
Obwohl es kein ausdrückliches OP-Verbot gibt, lässt der HP aufgrund der Sorgfaltspflicht die Finger von kleineren und größeren OPs.
Lokalanästhetika wie Procain, Lidocain dürfen ja vom HP auch nur intrakutan eingesetzt werden.
Andererseits ist es natürlich durchaus möglich, dass der HP z.B. ein kleiner Atherom durch eine Stichinzision eröffnet und so entfernt.
LG Isolde
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warum darf z.b. lidocain nur intrakutan eingesetzt werden,wenns sowieso nicht rezeptpflichtig ist?
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Lidocain ist nur für die intracutane Anwendung freigegeben. Alle anderen Anwendungen fallen unter die Verschreibungspflicht.
Deshalb bringt z.B. die Fa. Steirocall extra Ampullen mit dem Aufdruck i.c. heraus, damit diese ohne Verschreibung von der Apotheke abgegeben werden dürfen.
Andere Ampullen, die haarscharf den gleichen Inhalt haben, aber für s.c., i.m., i.v. freigegeben sind, dürfen von der Apotheke nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.
LG Isolde
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Komisch..hab mir für mich selber wegen meiner Zuckerenthaarung ein Gel mit Lidocain aus einer Online-Apotheke bestellt (Handelsnamen sind z.B. Instillagel, Xylocain etc. pp.) und hab grad nochmal nachgesehen,dafür wird nach wie vor kein Rezept verlangt-aber das dürfte ich als HP gar nicht anwenden ??
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Ich glaube das Ganze bezieht sich auf die Injektionsart.... Dein Gel injezierst Du ja nicht in die Haarwurzeln, oder
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Nicci hat recht,
ein Gel wird ja nur auf die Haut aufgetragen, nicht injiziert. Ein solches Gel dürft Ihr auch als HP verordnen.
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Prinzipiell wars mir schon klar,sonst wärs ja nicht rezeptfrei *ggg*-also für jedermann kauf- und somit anwendbar..aber ich wollt lieber nochmal fragen, ob da für den HP noch was gilt. Immerhin erinnert sich vll die/der Eine oder Andere noch an den Fall, wo ne Frau fürs Waxen von der Kosmetikerin ne Betäubungsspritze bekam und deswegen starb...da kam mir halt die Frage,wieso die Kosmetikerin nich einfach so ein Gel genommen hat-klar,man merkt schon noch bissel was,aber es kann halt auch keinen umbringne!