Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Der HP und das Skalpell
#1
Hallo,

dürfen HP´s chirugische (klein)-Eingriffe machen?

Z.B einen verkapselten Pikel ( eitergefüllt) öffnen, Absezze an manchen Stellen

oder irgendwie sowas, oder haben die HP´s die Finger vom Skalpell zu lassen? Denn ein generelles operierationsverbot besteht ja nicht in dem Sinne.

Untersagt ist es ja nur indirekt durch die Sorgfallspflicht.

LG Nicci Big Grin
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







Antworten Zitieren
#2
Also ich hab mal eine ähnliche Diskussion in einem anderen Forum verfolgt....

Es ist wie du schon sagst nicht ausdrücklich verboten...wenn es dir Spass macht und du ein *Händchen* fürs Skalpell hast "könntest" du auch eine Herztransplantation machen. Problematisch wird es einen geeigneten Anästhesisten zu finden, denn mit den Medis der Anästhesie bzw. Lokalanästhesie hast du als HP definitiv nicht zu arbeiten, bzw. du kommst auf legalem Wege auch gar nicht sowas.

Das wichtigeste ist im Sinne der Sorgfaltspflicht zu arbeiten, denn im Falle eines medizinischen Fehlers ist es an dir zu beweisen woher du deine Fähigkeiten zum operieren hast und ob diese ausreichend sind um solche Eingriffe vorzunehmen. Mal ganz abgesehen vom handwerklichen Zeugnis bin ich mir relativ unsicher ob du an irgendwelchen Hautkapseln und dergleichen rumschneiden darfst, wenn man nicht sicher ist ob dessen Inhalt eventuell infektiös ist.

Ich für meinen Teil würde auch ohne ein ausdrückliches Verbot zum Durchführen einer OP mal schleunigst die Finger davon lassen. Tongue
*** Aus welchem Grund sich auch immer eine Tür schließt...die Tür daneben offenbart eine neue Herausforderung ***
Antworten Zitieren
#3
Oder das Brotmesser im Haus ersetzt den ChirugTongue
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
Antworten Zitieren
#4
Also Bianca, Du hast es mal wieder super richtig und umfassend erklärt.
Obwohl es kein ausdrückliches OP-Verbot gibt, lässt der HP aufgrund der Sorgfaltspflicht die Finger von kleineren und größeren OPs.

Lokalanästhetika wie Procain, Lidocain dürfen ja vom HP auch nur intrakutan eingesetzt werden.

Andererseits ist es natürlich durchaus möglich, dass der HP z.B. ein kleiner Atherom durch eine Stichinzision eröffnet und so entfernt.

LG Isolde
Antworten Zitieren
#5
warum darf z.b. lidocain nur intrakutan eingesetzt werden,wenns sowieso nicht rezeptpflichtig ist?
Antworten Zitieren
#6
Lidocain ist nur für die intracutane Anwendung freigegeben. Alle anderen Anwendungen fallen unter die Verschreibungspflicht.

Deshalb bringt z.B. die Fa. Steirocall extra Ampullen mit dem Aufdruck i.c. heraus, damit diese ohne Verschreibung von der Apotheke abgegeben werden dürfen.
Andere Ampullen, die haarscharf den gleichen Inhalt haben, aber für s.c., i.m., i.v. freigegeben sind, dürfen von der Apotheke nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.

LG Isolde
Antworten Zitieren
#7
Komisch..hab mir für mich selber wegen meiner Zuckerenthaarung ein Gel mit Lidocain aus einer Online-Apotheke bestellt (Handelsnamen sind z.B. Instillagel, Xylocain etc. pp.) und hab grad nochmal nachgesehen,dafür wird nach wie vor kein Rezept verlangt-aber das dürfte ich als HP gar nicht anwenden ??
Antworten Zitieren
#8
Ich glaube das Ganze bezieht sich auf die Injektionsart.... Dein Gel injezierst Du ja nicht in die Haarwurzeln, oder Big Grin
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







Antworten Zitieren
#9
Nicci hat recht,
ein Gel wird ja nur auf die Haut aufgetragen, nicht injiziert. Ein solches Gel dürft Ihr auch als HP verordnen.
Antworten Zitieren
#10
Prinzipiell wars mir schon klar,sonst wärs ja nicht rezeptfrei *ggg*-also für jedermann kauf- und somit anwendbar..aber ich wollt lieber nochmal fragen, ob da für den HP noch was gilt. Immerhin erinnert sich vll die/der Eine oder Andere noch an den Fall, wo ne Frau fürs Waxen von der Kosmetikerin ne Betäubungsspritze bekam und deswegen starb...da kam mir halt die Frage,wieso die Kosmetikerin nich einfach so ein Gel genommen hat-klar,man merkt schon noch bissel was,aber es kann halt auch keinen umbringne!
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: