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Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
#1
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Horst als Moderator,

zwei Jahre nach meiner HP-Prüfung und Mitarbeit in einer anderen Praxis ist es nun soweit: zum 1.1.18 will ich selbständig loslegen, und so wie es aussieht, wird das in einer waschechten Landpraxis (nördlichstes Potsdam) der Fall sein. Da die nächste Apotheke ziemlich weit weg ist und ich ja geschickterweise hier an der IR-HP-Schule den Kurs und anschließend vor der IHK die Prüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln gemacht habe, bietet es sich natürlich an in der Praxis die gängigsten Mittelchen mit denen ich ohnehin gerne arbeite auch direkt zum Kauf anzubieten. Dann müssen die Patienten nicht noch alle die 8 km in die nächste Apotheke fahren.

Ich hab an verschiedenen Stellen immer mal wieder was davon gelesen, dass das aber nicht in den gleichen Räumlichkeiten stattfinden darf - wo finde ich die genauen Regelungen dazu? Dass das als extra Gewerbe mit Anmeldung und allem Pipapo laufen muss, ist klar.

Und: wir bekommen ja bei Direktbezug vom Hersteller Therapeutenrabatte - und die Preislisten aus denen hervorgeht, was die Apotheken am Ende für das Mittel nehmen. Bin ich dann frei in der Preisgestaltung und kann aus sozialen Gründen dann Mittel auch mal zum reinen Therapeutenpreis weitergeben? Die Onlineapotheken gestalten ja auch ziemlich freie Preise...

Ich hab weder hier noch im Sachkunde-Forum eine ähnliche Frage gefunden und hoffe, Ihr habt sachdienliche Hinweise. :-)

Vielen Dank und liebe Grüße
Christine
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#2
Ich habe weiter recherchiert, das Gesundheitsamt hat zwar eigentlich eine eigene Medizinalaufsicht dafür, aber wie genau man mit freiverkäuflichen Mitteln handelt, das wissen die auch nicht und fragen jetzt beim Ministerium an... (wo ist der Smily mit den großen Augen, wenn man ihn braucht...)

Aber vielleicht weiß ja hier doch jemand was.
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#3
Liebe Christine,

sprich mal mit Deinem Steuerberater, einige wissen hier ziemlich gut Bescheid. Wenn Du freiverkäufliche AM verkaufen magst, bist Du ja auf die beschränkt, die wir im Sachkundekurs zum Verkauf freiverkäuflicher AM besprochen haben.
Soviel ich weiss wird empfohlen unter unterschiedlichen Anschriften, also Räumlichkeiten zu agieren, damit Du den Beruf des HPs sauber vom Handel abgrenzen kannst.

Um welche AM geht es denn als Beispiel? Evtl. handelt es sich um NEMs? Dann greifen ja eh wieder andere Gesetze. Die haben ja wieder den Status der Lebensmittel in Deutschland.
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#4
Hallo Gini,

danke für deine Antwort.
Das wird sicherlich ein Mix aus NEMs und freiverkäuflichen AM, allen Voran natürlich die Heilkräuter.
Steuerberater ist ein guter Tipp, danke!

Viele Grüße
Christine
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#5
Hallo miteinander,
 die Problematik liegt hier hauptsächlich in der steuerlichen Zuordnung der jeweils anfallenden Kosten und Einkünfte, die ja getrennt betrachtet werden müssen (Mehrwertsteuer, AfA, Betriebsvermögen für welchen "Betrieb", gesondertes Kassenbuch für Bareinnahmen usw.). Daher sollte man/frau diese organisatorischen Steuerfragen vorab mit dem Steuerberater und sinnvollerweise auch dem zuständigen Finanzamt abklären.

Je "verschränkter" die Geschäftsbereiche sind, desto misstrauischer ist das Finanzamt, was wiederum zu einem erhöhten "Nachweisaufwand" führen kann.

Ich rate daher zu einer vorherigen lokalen Abklärung.

GlG Horst
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#6
Lieben Dank Horst, ich werde das Thema dann mit der Steuerberaterin klären, wenn es richtig losgeht.
Das Gesundheitsamt hat erst mal rückgemeldet, dass es mit dem Ministerium geklärt hätte, dass es keine Bedenken oder Einschränkungen bei meinem Vorhaben gäbe. Ist ja schon mal gut.
Leider habe ich die anvisierten Räumlichkeiten nicht bekommen, nun heisst es weitersuchen. Da ich aber auf dem Land bleiben möchte, bleibt das Thema bestehen.

Liebe Grüße
Christine
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