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28.12.2017, 11:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2017, 15:23 von ute-die-gute.
Bearbeitungsgrund: Datum falsch
)
Erfreulich!
Die neuen Leitlinien zur HP-Prüfung da!
Das ist deshalb erfreulich, weil nun endlich die HP-Prüfung bundeseinheitlich geregelt ist und nicht mehr einzelne Bundesländer ein eigenes Süppchen kochen können. Das ist ein großer Fortschritt in der HP-Ausbildung!
Die neuen Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft. Das heißt, die kommende schriftliche Prüfung (findet am 21.03.2018 statt) ist davon nicht betroffen. Es könnten jedoch in der mündlichen Prüfung entsprechende Fragen gestellt werden.
Große Neuerungen zu den Prüfungsinhalten zu den vorherigen Richtlinien gibt es nicht. Aber einige kleinere Erweiterungen sind:
Die antragstellende Person
1. ist im Rahmen ihrer Stellung im Gesundheitssystem in der Lage, sich mit anderen Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen fachbezogen zu verständigen.
2. ist sich der Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung bewusst; sie ist in der Lage, diese Kenntnisse bei der Berufsausübung zu beachten
3. kennt die für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz, ...
4. kennt geriatrische Erkrankungen
Alle anderen Punkte waren in den Richtlinien auch schon aufgeführt. Zu Punkt 1 bis 4 gehen Mitte bis Ende Januar an alle HPA die entsprechenden Infos raus.
Hier könnt ihr die kompletten Richtlinien nachlesen.
Link: PDF zum runterladen neue Leitlinien für die Heilpraktikerprüfung
Seite beim Bundesanzeiger einsehen, einfach "Heilpraktikerüberprüfung" im Suchfeld eingeben.
GLG Isolde
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Vielen Dank, liebe Isolde.
Bin gespannt, was die künftigen Prüflinge berichten werden.
Herzensgrüße
Simone
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Vielen Lieben Dank!
Werden dann in Zukunft auch überall die gleichen Fragen gestellt Bzw ist der Aufbau gleich? In Husum sehen die Fragen Bzw Antwortmöglichkeiten anders aus als bei den zentralen Prüfungen.
Freue mich über eine Antwort .
Liebe Grüße, Katharina
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst.
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Hallo Isolde,
wie ist es bei den HPP PRÜFUNGEN? Sind dann auch diese Richtlinien maßgeblich oder gibts dafür eigene?
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DANKE, Isolde. Bin gespannt!
Zitat:*** Mein Lieblingstag ist heute ***
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Interessant finde ich den Punkt 1.6.2.
war das tatsacälich auch schon vorher so, Isolde?
Das bedeutet, dass ein Prüfer einen ebenso umfangreichen psychopathologischen Befund abfragen könnte, wie es bei einem HPP der Fall wäre
(ich finde übrigens ohnehin, dass das Thema Psyche bem HP deutlich zu kurz kommt)
Grundsätzlich wird dadurch vieles besser (wenn auch nicht genug was das praktische betrifft)
Aber was heisst schon länderübergreifend einheitlich
Am Ende ist man trotzdem von der Willkür des Prüfer abängig
Wenn ich sehe wie man bspw. in Freiburg durchkommt, da hätte man in Mainz nicht die geringste Chance
Das wird auch so bleiben
Leider
Dafür bräuchte es mehr
Trotzdem ist die neue Richtlinie ein Schritt in die richtige Richtung
herzlichst
Stephan
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(28.12.2017, 22:57)stephanme schrieb: (ich finde übrigens ohnehin, dass das Thema Psyche bem HP deutlich zu kurz kommt)
Grundsätzlich wird dadurch vieles besser (wenn auch nicht genug was das praktische betrifft)
Stephan die Psyche, bzw. der Teil in der Prüfung hat im Vergleich in den letzten Jahren schon an Stellenwert gewonnen und das mit dem praktischen Teil muss man sowieso erstmal abwarten,wie es durchgeführt wird......
Liebe Grüße Eva
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In den Leitlinien steht auch noch was von pädiatrischen Erkrankungen, waren die früher auch schon drin?
LG Claudia
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Mich interessiert eher Punkt 1 von Isolde.....heisst das jetzt, dass der Prüfling eine Ausbildung im Gesundheitsbereich haben muss bzw. eine berufliche Stellung im Gesundheitswesen? Ich würde dann z.B. wegfallen.....
...ich finde das etwas „schwammig“ formuliert....
Herzlichst
STEFFI
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ich verstehe Punkt 1 so, dass Du ja als HP Teil des Gesundheitssystems sein wirst und Dich entsprechend mit Kollegen jeder Art fachlich korrekt austauschen können musst. Die Voraussetzungen zur Zulassung der Überprüfung haben sich ja nicht geändert
herzlichst
Stephan
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30.12.2017, 18:18
Hallo zusammen,
ich würde mich freuen mehr Information zu den Punkten 1.6.3 -1.6.5 zu erfahren. Ich verstehe es so, dass wir als HPA in der Lage sein müssen einen Behandlungsvorschlag zu erstellen und diesen wenn er aus den alternativmedizinischen Therapieformen stammt, auch erklären und ggf. demonstrieren können müssen. Die Therapieformen und deren praktische Ausführung ist für uns HPA der Fernschule individuell ja aber noch nicht Ausbildungsinhalt, gibt es hier schon Lösungswege?
Herzlichen Dank vorab und ganz liebe Grüße aus Stuttgart,
Katja
PS: Die Skripte sind immer wieder toll zu lesen, danke
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BUNDESEINHEITLICH!
Suuuper!! VIelen Dank für die Info!
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(29.12.2017, 17:06)stephanme schrieb: ich verstehe Punkt 1 so, dass Du ja als HP Teil des Gesundheitssystems sein wirst und Dich entsprechend mit Kollegen jeder Art fachlich korrekt austauschen können musst. Die Voraussetzungen zur Zulassung der Überprüfung haben sich ja nicht geändert Lieber Stephan,
da gehört auch dazu, dass man sich seiner Stellung im Gesundheitsdienst hinsichtlich der Abrechnung mit den Kassen bewusst sein muss. Und dass man nicht zum ärztlichen Hilfspersonal gehört, sondern selbstständig Diagnosen stellt und therapiert - und dass man sich seiner Grenzen bewusst ist, was sich für die Behandlung durch den HP eignt.
Es kommt diesbezüglich ein Absatz in Gesetzeskunde, in dem auf diese Problematik speziell hingewiesen wird, damit man weiß, was man auf die Frage antworten soll.
(29.12.2017, 15:28)stefaniemar schrieb: Mich interessiert eher Punkt 1 von Isolde.....heisst das jetzt, dass der Prüfling eine Ausbildung im Gesundheitsbereich haben muss bzw. eine berufliche Stellung im Gesundheitswesen? Ich würde dann z.B. wegfallen.....
...ich finde das etwas „schwammig“ formuliert....
Liebe Stefanie,
der Prüfling muss keine Ausbildung im Gesundheitsbereich haben. Er hat ja eine Ausbildung als HP.
(30.12.2017, 18:18)katjastum schrieb: Hallo zusammen,
ich würde mich freuen mehr Information zu den Punkten 1.6.3 -1.6.5 zu erfahren. Ich verstehe es so, dass wir als HPA in der Lage sein müssen einen Behandlungsvorschlag zu erstellen und diesen wenn er aus den alternativmedizinischen Therapieformen stammt, auch erklären und ggf. demonstrieren können müssen. Die Therapieformen und deren praktische Ausführung ist für uns HPA der Fernschule individuell ja aber noch nicht Ausbildungsinhalt, gibt es hier schon Lösungswege?
Herzlichen Dank vorab und ganz liebe Grüße aus Stuttgart,
Katja
PS: Die Skripte sind immer wieder toll zu lesen, danke
Liebe Katja,
wie ihr hier die Antwort gebt, hängt davon ab, wie ihr therapieren wollt. Das lernt ihr dann bei den speziellen Ausbildungen TCM, Homöopathie, Phytotherapie ...
Hier kann man zwar ein paar grundlegende Aussagen tätigen - aber letztendlich hängt es von der durchgeführten Therapie ab, die ihr erlernt.
Und das müsst ihr ja für die Praxis können, wenn der Patient zu euch kommt, dann möchte er ja wissen, wie ihr therapieren würdet.
(28.12.2017, 14:01)katharinamey schrieb: Vielen Lieben Dank!
Werden dann in Zukunft auch überall die gleichen Fragen gestellt Bzw ist der Aufbau gleich? In Husum sehen die Fragen Bzw Antwortmöglichkeiten anders aus als bei den zentralen Prüfungen.
Freue mich über eine Antwort .
Liebe Katharina,
Husum muss nun glücklicherweise auch nach diesen Richtlinien prüfen. Damit ist endlich Schluss mit den "eigenen Süpplein" die Husum gekocht hat.
(28.12.2017, 14:51)knuffinger schrieb: Hallo Isolde,
wie ist es bei den HPP PRÜFUNGEN? Sind dann auch diese Richtlinien maßgeblich oder gibts dafür eigene?
Lieber Heinz,
ja, es gilt auch für die HPP
(28.12.2017, 22:57)stephanme schrieb: Interessant finde ich den Punkt 1.6.2.
war das tatsacälich auch schon vorher so, Isolde?
Das bedeutet, dass ein Prüfer einen ebenso umfangreichen psychopathologischen Befund abfragen könnte, wie es bei einem HPP der Fall wäre
(ich finde übrigens ohnehin, dass das Thema Psyche bem HP deutlich zu kurz kommt)
Grundsätzlich wird dadurch vieles besser (wenn auch nicht genug was das praktische betrifft)
Aber was heisst schon länderübergreifend einheitlich
Am Ende ist man trotzdem von der Willkür des Prüfer abängig
Wenn ich sehe wie man bspw. in Freiburg durchkommt, da hätte man in Mainz nicht die geringste Chance
Das wird auch so bleiben
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Lieber Stephan,
das Kapitel psychopathologischer Befund ist von mir fast fertig. Es gibt einen neuen Punkt im Skript "Untersuchungstechniken" (das letzte Skript des Lehrganges). Es ist allerdings nur kurz - noch nicht einmal eine Seite
(29.12.2017, 11:54)Claudia64 schrieb: In den Leitlinien steht auch noch was von pädiatrischen Erkrankungen, waren die früher auch schon drin?
LG Claudia
Liebe Claudia,
ja, das war auch schon drin. Das sind die Kinderkrankheiten
Sorry, dass die Antwort gedauert hat. Aber wie ihr euch denken könnt, sitze ich Tag und Nacht an der Erstellung der notwendigen Ergänzungen.
Obwohl ich nicht denke, dass in der Mündlcihen schon nach den neuen Richtlinien geprüft wird. Das wird vermutlich erst im Oktober 2018 der Fall sien. Und bis dahin hat sich alles eingespielt.
GLG Isolde
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Danke Isolde, dann ist es ja gut
Ich dachte, da gäbe es jetzt noch mehr, was man speziell zu Kindern wissen muss
GLG Claudia
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Liebe Isolde, vielen Dank für die schnelle Beantwortung aller Fragen!
herzlichst
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Danke für die Beantwortung meiner Frage, liebe Isolde!!!!
Herzlichst
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Hallo Isolde,
Bekommen die Schüler, die mit allen Themen durch sind und sich jetzt auf die Prüfung vorbereiten, die Änderungen auch? Ich gehe davon aus, dass es so ist, aber fragen schadet ja nicht
Ich gehe erst im Oktober zur Prüfung ...
LG, Romina
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Liebe Romina,
ich nehme an, dass die GA eh erst im Oktober umstellen und es im März noch seinen alten, gewohnten Weg nimmt.
Auch wenn du mit dem Stoff durch bist, findest du alle Änderungen in der Newsbox im E-Learning angekündigt, die E-Skripte werden gleich aktualisiert. Ich stelle aber wichtige Ergänzungen sicherheitshalber auch noch im Forum ein: Reizleitungsstörungen
Die wichtigest Änderung Qualitätsmanagement schreitet mit meiner Ausarbeitung gut voran! Da werdet ihr nicht nur die Änderungen schriftlich bekommen, sondern Iris wird dazu eine Schulung abhalten. Das wird noch vor März passieren, deshalb ist es gut, wenn es sich auch die anschauen, die erst im Herbst gehen.
Glücklicherweise können wir hier aus eigener praktischer Erfahrung berichten, da wir ja die AZAV-Zertifizierung erfolgreich! durchlaufen haben.
GLG Isolde
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(02.01.2018, 15:58)Isolde Richter schrieb: (30.12.2017, 18:18)katjastum schrieb: Hallo zusammen,
ich würde mich freuen mehr Information zu den Punkten 1.6.3 -1.6.5 zu erfahren. Ich verstehe es so, dass wir als HPA in der Lage sein müssen einen Behandlungsvorschlag zu erstellen und diesen wenn er aus den alternativmedizinischen Therapieformen stammt, auch erklären und ggf. demonstrieren können müssen. Die Therapieformen und deren praktische Ausführung ist für uns HPA der Fernschule individuell ja aber noch nicht Ausbildungsinhalt, gibt es hier schon Lösungswege?
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PS: Die Skripte sind immer wieder toll zu lesen, danke
Liebe Katja,
wie ihr hier die Antwort gebt, hängt davon ab, wie ihr therapieren wollt. Das lernt ihr dann bei den speziellen Ausbildungen TCM, Homöopathie, Phytotherapie ...
Hier kann man zwar ein paar grundlegende Aussagen tätigen - aber letztendlich hängt es von der durchgeführten Therapie ab, die ihr erlernt.
Und das müsst ihr ja für die Praxis können, wenn der Patient zu euch kommt, dann möchte er ja wissen, wie ihr therapieren würdet.
Liebe Isolde,
zunächst einmal vielen herzlichen Dank, dass du die eigentlich ruhigen Tage mit so viel Arbeit für uns verbringst!
Zu diesem Punkt hätte ich jedoch eine Anschlussfrage:
Ich habe bereits in mehreren Foren immer mal wieder Bemerkungen aufgeschnappt, dass man in der mündlichen Prüfung auf die Eingangsfrage nach den Gründen, weshalb man HP werden möchte und v.a. was man dann anbieten will in seiner Praxis tunlichst die Klappe hält bzw. sehr schwammig antworten soll und eben nicht sagen "ich will homöopathisch arbeiten" oder ähnliches. Denn, so der Tenor, daraus würde einem schnell ein Strick gedreht.
Ich fand das immer ein bisschen seltsam. Denn nach diesen Richtlinien sollte man ja spätestens da etwas Sinnvolles sagen können oder wie siehst du (die anderen) das?
It's gonna be okay in the end.
If it's not okay, it's not the end.
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Liebe Cornelia,
so wie ich es damals in dem PV-Kurs verstanden habe,
sollte man was die Homöopathie angeht, eher zaghaft sein
mit der Angabe.
Die Dozentin meinte, man wäre besser aufgehoben, wenn man
nicht sagt, dass man homöopathisch arbeiten will, weil viele
AA die Homöopathie nicht schätzen.
Ich aus meiner Erfahrung kann nur sagen, dass ich es damals
als ich zur Mündlichen Prüfung eingeladen wurde, angeben musste,
in welchen Bereich ich mich dann spezialiseren möchte, nach der
bestandenen schriftlichen Prüfung. Allerdings wurde da überhaupt
nicht danach gefragt, während der mündlichen Überprüfung.
Das ist aber wieder unterschiedlich es gibt nämlich auch Prüfungsämter,
die aber auch von Indikationen und Kontraindikationen Bericht hören
wollen z.B. eben in der Homöopathie.
Also würde ich mich da schon schlau machen, was dein Prüfungsamt
wissen will.
Herzensgrüße
Simone
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