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§9 IfSG - wohin mit unserer Meldung
#1
Ihr Lieben  Heart

per PN kam eine Frage zum Thema: wo wir melden müssen?

Ich bin nicht mehr sicher, wie wir es in der Schulung gesagt haben. Wir merken uns ja vereinfacht:" melden an mein Gesundheitsamt". Es gibt aber ja eine Ausnahme. Damit also kein Missverständnis aufkommt, hier nochmal:

Wir melden lt. §9 an das Gesundheitsamt in dem der Betroffene sich aufhält. 
Da wir nicht im Umherziehen behandeln dürfen, ist es im Normalfall fast immer unsere Praxis und somit melden wir an unser Gesundheitsamt.

Natürlich gibt es aber die Ausnahme, das ihr Patienten vielleicht zu Hause besucht, aufgrund einer Terminabsprache. Liegt nun dieses zu Hause unseres Patienten in einem anderen Bezirk, müsst ihr an dieses Gesundheitsamt melden.

Alles weitere unternimmt dann das Gesundheitsamt. Also wenn ihr jemanden in eurer Praxis behandelt, der nicht in eurer Region wohnt, müsst ihr trotzdem an euer Gesundheitsamt melden und nicht an das des Betroffenen. 

Ich hoffe jetzt hab ich es klarer formuliert. Bitte nochmal nachfragen sonst.
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#2
Danke Gini für Deine schnelle Antwort!

In dem etwas konstruierten Fall (wobei es durchaus sein kann, dass man in einem 'Grenzgebiet' arbeitet), dass ein Patient, wohnhaft oder zur Zeit im Urlaub in einem anderen Zuständigkeitsbereich, bei uns vorstellig wird -
dann würde ich an das Gesundheitsamt melden, in dem er sich aufhält, also nicht an meins?

Liebe Grüße

Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
                                                                                                                     Walt Disney
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#3
Wäre in meinem Fall durchaus denkbar, ich liege ganz nah an der Grenze von NRW und RP - Danke, Gini, das hab ich jetzt klar!
Zitat:*** Mein Lieblingstag ist heute ***

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#4
(22.01.2018, 16:37)Priska schrieb: Wäre in meinem Fall durchaus denkbar, ich liege ganz nah an der Grenze von NRW und RP - Danke, Gini, das hab ich jetzt klar!

Liebe Priska, da hab ich heute morgen auch gleich dran gedacht, ich wohn genau an der Grenze zu Hessen und Rheinland-Pfalz.

Danke Gini !!!
Liebe Grüße Eva
Rolleyes Der Weg zum Ziel ist niemals gerade Shy

Patentante von UlrikeJ und ulrikehuma
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#5
Ähm, das für euch zuständige Gesundheitsamt muss nicht unbedingt das sein, wo ihr zur Prüfung geht. Nicht das das jetzt falsch verstanden wird.

Passt mal auf, ich schreibe morgen mal an Horst, ob er uns das Beamtendeutsch in klare Kurzform bringen kann. Dann sind wir auf der absolut sicheren Seite. Wäre das ok?

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#6
Danke Gini!

Das Beamtendeutsch in klare Kurzform zu bringen ist eine tolle Idee!
Ganz liebe Grüße
Ilona

Immer wenn du dich im Kreis drehst, ist es Zeit, aus der Reihe zu tanzen. - Autor unbekannt-
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#7
Ja super, danke Gini  Heart
LG Claudia
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#8
Danke Gini, dass Du Dich uns kleinen Nervensägen annimmst. Big Grin Wink top

Liebe Grüße

Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
                                                                                                                     Walt Disney
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#9
Ich mische mich hier kurz ein: zuständig ist das GA, wo sich der Kranke aufhält.
Und das macht Sinn: Ihr seht jemanden, der vermutlich an einer schweren, übertragbaren Erkrankung leidet und nun soll schnellstens das GA kommen, wo sich der Erkrankte aufhält, denn hier ist ja die Gefahrenquelle für die anderen Menschen. Nehmen wir an, es handelt sich um eine Krankheit, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden kann, dann müsste sich das GA gleich auch um die Personen kümmern, die mit dem Kranken Kontakt hatten.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.
GLG Isolde
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#10
Ich schubs das noch mal hoch, weil ich das heute in der AHA Schulung doch wieder falsch herum wieder gegeben habe. So ist es richtig *merk
Zitat:*** Mein Lieblingstag ist heute ***

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