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Berufshaftpflicht für HP-Anwärter?
#1
Hallo Ihr Lieben!

Ich hatte mal die Info-Unterlagen vom BDH angefordert. Anbei lag auch ein Schreiben einer Versicherungsagentur (für Heilberufe). Da ich schon mal wissen wollte, was da so finanziell in etwa auf einen zukommt (hoffentlich... irgendwann...Wink) überflog ich den Text.
Bei folgenden Punkten musste ich prompt stutzen:

BHV für HP-Anwärter (dt. Paracelsus- oder HP-Schule)
... unentgeltliche, dem Ausbildungsstand entsprechende Heilbehandlungen im Familien- und Bekanntenkreis (Jahresbeitrag rund 125,-)

oder

BHV für HP-Anwärter
... entgeltliche ( Huh ), dem Ausbildungsstand entsprechende Heilbehandlung
(Jahresbeitrag rund 138,-)

Nun meine Frage/n: Ich denke man darf als HP-Anwärter überhaupt keine Heilbehandlungen durchführen??
Für wen ist dann aber eine solche Versicherung?
Und hat jemand von Euch eine solche?
Bin ein bisserl verwirrt Undecided

Liebe Grüße
Julia
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#2
Vielleicht handelt es sich hier nicht um eine "Versicherung" sondern eher um eine "Verunsicherung". Dein Mann z.B. kann Dich schon gar nicht haftpflichtig machen. So, jedenfalls, war es früher, als ich noch auf einer Versicherung gearbeitet habe.
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#3
Liebe Julia,
die Frage solltest Du unbedingt dem BDH stellen. Am besten wende Dich an Herrn Bramhoff, der für solche Fragen zuständig ist. Ich bin sehr auf die Antwort gespannt. Bitte unbedingt berichten!!!

LG Isolde


PS. Meiner Meinung nach handelt es sich um die überflüssigste aller überflüssigen Versicherungen. Da man als HPA keine Heilbehandlung ausüben darf, kann man sich gegen Schäden, die dadurch verursacht werden auch nicht versichern lassen.
Da könnte auch ein Dieb eine Versicherung abschließen: falls bei dem Diebstahl was zu Bruch geht, kommt die Versicherung dafür auf. Big Grin Big Grin Big Grin
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#4
Also, habe soeben mit Hr. Bramhoff (BDH) telefoniert. Ihm war bisher unbekannt, dass eine solche Versicherung überhaupt angeboten wird.

Und @ Frau Richter: Ich habe mir erlaubt Sie zu zitieren. (PS. Meiner Meinung nach handelt es sich um die überflüssigste aller überflüssigen Versicherungen. Da man als HPA keine Heilbehandlung ausüben darf, kann man sich gegen Schäden, die dadurch verursacht werden auch nicht versichern lassen.
Da könnte auch ein Dieb eine Versicherung abschließen: falls bei dem Diebstahl was zu Bruch geht, kommt die Versicherung dafür auf. )
Hr. Bramhoff musste lachen und meinte, dass sie damit voll ins Schwarze getroffen hätten.

Gestern hatte ich schon mit einem Berater einer anderen Versicherungs-Hotline gesprochen (denn, so eine Anwärter-BHV wird von den meisten HP-Versicherern angebotenExclamation). Der meinte, dass viele Lehrinstitute ihren Schülern sagen würden: "Nun übt zuhaus mal schön." Für den Fall, dass dabei etwas schiefginge, könnte man sich mit einer solchen Versicherung absichern.

Er nannte noch als Bsp. Kurse und Seminare bei denen praktisch an Personen geübt würde. Woraufhin ich meinte, dass müssten ja dann alles meine Bekannten oder Familienangehörige sein. Er: "Ja, genau." Ich: "Finden Sie diese Situation nicht etwas abstrakt?" Er: "Öh, naja..." Rolleyes

Dieser Berater (der aber ganz nett war, dafür, dass ich ihn so penetrant ausgefragt habe Blush ) kam noch an einigen Stellen ins Schwimmen, er begann dann die Sätze mit: "Also, ich meine..." oder "ich glaube..." (Hat nur noch der Nachsatz "aber sicher bin ich mir da nicht!" gefehlt.)

Bis jetzt konnte mich somit noch niemand von der Notwendigkeit einer solchen Versicherung überzeugen Wink .

Aber vielleicht hat hier jmd. ja doch so eine Vers. abgeschlossen? Und kann dafür plausible Gründe nennen?

LG Julia
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#5
Das ist richtig unseriös. Man muß alles kritisch hinterfragen!!!!!!!!!!!!!

Man kann nur hoffen, dass der Berufsverband darauf reagiert!

Gruß
Wanderfalke
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#6
Ob`s wohl auch eine Versicherung für unseriöse Versicherer gibt? Oder eine gegen unseriöse Versicherer? Wink Ich seh da Potential nach diesem Beitrag... :p
Smile Patenkind von Marlene und Patenschwester von Melanie und Anja Smile

"Ja, ich bin ein Träumer... denn nur Träumer finden ihren Weg durchs Mondlicht und erleben die Morgendämmerung, bevor die Welt erwacht." (Oscar Wilde)
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#7
Tja, wäre nicht schlecht, die würde ich dann auch abschließen.

Richtig mies ist diese Versicherung meiner Meinung nach deshalb, weil evtl. wirklich ein Anwärter erst dadurch auf die Idee kommen könnte seine "Heilbehandlungen" anzubieten. Wenn er dann einem Bekannten (definier das mal eindeutig Huh) eine Behandlung verkauft...
Ich glaube nicht, dass da jedem auf Anhieb die Tragweite bewusst ist (strafrechtlich, zivilrechtlich, ggf. Nichtzulassung zur Prüfung...) falls etwas schiefgeht (schließlich ist man ja versichert Confused ).

Wüßte gerne mal einen Fall, in dem diese Art der Versicherung einen Schaden reguliert hat.

LG Julia
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#8
Ich kann mir da auch nur vorstellen, dass die versichern, wenn du an Familienmitgliedern "übst", hab mit dem Hr. der Versicherungsagentur mit der der BDH zusammenarbeitet telefoniert, weil ich mich für die Versicherung interessiert hatte, im Rahmen meiner Ausbildung fürs Body-Sugaring. Da meinte er leider, dass die Versicherung das nicht abdeckt, nur z.B. Fuß-Reflex und nochmla sowas..halt Sachen, wo du eigentlich niemanden verletzen kannst..aber wozu brauch ich dann ne Versicherung ??Huh
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#9
Das ist ja lustig.Confused
Genauso wie die Hochwasserversicherungen wo kein Hochwasser hin kommt.

LG
Antje
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#10
Oder Haarausfall-Versicherungen für Glatzköpfe.
Was es doch nicht alles gibt, erschreckend.

Liebe Grüße, Anna
Heute ist ein guter Tag !
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#11
Mir is schon klar, dass die halt nix zahlen wollen müssen...aber dann schließ ich doch auch keine Versicherung ab !! Für mich wars jedenfalls blöd,weil beim Body-Sugaring kann es halt mal sein,dass du wen bissel verletzt..kann,muss nicht und sollte nicht,aber falls halt was passiret,wollte ich abgesichert sein...Der Hausversicherer meiner Familie (haben da alle möglichen Versicherungen), hätte mir halt über 300€ abgeknöpft und dort warens halt nur die 150€ *grübel ...warens doch..grübel*
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