Und @ Frau Richter: Ich habe mir erlaubt Sie zu zitieren. (PS. Meiner Meinung nach handelt es sich um die überflüssigste aller überflüssigen Versicherungen. Da man als HPA keine Heilbehandlung ausüben darf, kann man sich gegen Schäden, die dadurch verursacht werden auch nicht versichern lassen.
Da könnte auch ein Dieb eine Versicherung abschließen: falls bei dem Diebstahl was zu Bruch geht, kommt die Versicherung dafür auf. )
Hr. Bramhoff musste lachen und meinte, dass sie damit voll ins Schwarze getroffen hätten.
Gestern hatte ich schon mit einem Berater einer anderen Versicherungs-Hotline gesprochen (denn, so eine Anwärter-BHV wird von den meisten HP-Versicherern angeboten). Der meinte, dass viele Lehrinstitute ihren Schülern sagen würden: "Nun übt zuhaus mal schön." Für den Fall, dass dabei etwas schiefginge, könnte man sich mit einer solchen Versicherung absichern.
Er nannte noch als Bsp. Kurse und Seminare bei denen praktisch an Personen geübt würde. Woraufhin ich meinte, dass müssten ja dann alles meine Bekannten oder Familienangehörige sein. Er: "Ja, genau." Ich: "Finden Sie diese Situation nicht etwas abstrakt?" Er: "Öh, naja..."
Dieser Berater (der aber ganz nett war, dafür, dass ich ihn so penetrant ausgefragt habe ) kam noch an einigen Stellen ins Schwimmen, er begann dann die Sätze mit: "Also, ich meine..." oder "ich glaube..." (Hat nur noch der Nachsatz "aber sicher bin ich mir da nicht!" gefehlt.)
Bis jetzt konnte mich somit noch niemand von der Notwendigkeit einer solchen Versicherung überzeugen .
Aber vielleicht hat hier jmd. ja doch so eine Vers. abgeschlossen? Und kann dafür plausible Gründe nennen?
LG Julia