zu den Produkten zum Aufbau der Darmflora kann ich Dir schon helfen, auch wenn ich nicht Horst bin...ggg. Die meisten sind keine Arzneimittel, sondern NEMs. NEMs zählen zu den Lebensmitteln und haben damit andere rechtliche Hintergründe als Arzneimittel.
Arzneimittel haben wir in Deutschland unterteilt in
- Verschreibungspflichtige = also nur auf Rezept eines Arztes oder Tierarztes
- Apothekenpflichtige = nur in der Apotheke zu bekommen, aber ohne Rezept, diese dürfen wir als HP z.B. auch verordnen
- frei verkäufliche = diese gibt es auch ausserhalb der Apotheke, z.B. in Drogeriemärkten
Daran kannst Du Dich immer orientieren. Verordnen, also ein Rezept ausstellen, sollten wir wirklich nur für Arzneimittel nutzen, alles andere läuft besser als Verzehrsempfehlung, so wie auch Dieter es schon schreibt.
Das bedeutet Du schreibst auch kein "Rp" auf Deine Empfehlung zur Sicherheit. Der Aufbau darf ja gern genauso ausschauen wie ein Rezept. Es ist ja auch eine perfekte Werbung, wenn Du Deinen Patienten etwas Schriftliches in die Hand geben kannst. So bleibst Du auch später noch in Erinnerung. Darum macht es auch viel Sinn hier gut zu überlegen, wie man sowas erstellt und nutzt. (Logo, Lesbarkeit, Vervielfältigung etc.)
Zum Thema Kräuter in der Praxis gibt es einiges zu beachten. Je nachdem was Du da machen magst, fällt es entweder unter das LMG oder das AMG. Das ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Aber ich denke Horst kann da sicherlich klarer antworten.
LG Gini
(Zitat: Michael A. Denck)